Beiträge von D. D. Selter

    Ihre Anworten zusammengefaßt sagen -wenn ich sie richtig verstanden habe- nein, ein resourcenbedingter Wechsel ist nicht erlaubt und ja, sinnvoll wäre er schon, vor allem in den beschriebenen Fällen.
    Vielen Dank
    MfG
    Thomas Menzel,Univ.-Klinikum Würzburg
    [/quote]

    Hallo Hr. Menzel,
    Sie haben es richtig verstanden: Is nisch!
    Gruß
    D. D. Selter

    Guten Morgen Fr./Hr. Menzel,

    auch ich konnte Ihre Frage nicht richtig verstehen. Wollen Sie wissen, ob im Falle einer zur Aufnahmediagnose (Hauptdiagnose) später hinzukommenden Diagnose, deren Behandlung einen höheren Ressourcenverbrauch verursacht, es Ihnen gestattet ist, diese dann als Hauptdiagnose anzugeben (wie im Beispiel: Aufnahmediagnose chron. Tonsillitis wird erst zur HD, dann aber nach diagnostiziertem Darmkrebs wird dies zur HD)?

    Falls das Ihre Frage ist, muß sie mit „Nein“ beantwortet werden.

    Die neue HD-Definition besagt, dass die Veranlassung der Hospitalisierung zur Hauptdiagnosenfindung führt.
    Die HD muß aber nicht immer automatisch die Aufnahmediagnose sein (HD Definition beinhaltet „nach Analyse“) Bedeutet im oben genannten Fall, das der Pat. wegen bekannter chron. Bronchitis zur elektiven TE aufgenommen wurde und deswegen die HD definitionsgemäß auch dann die chron. Tonsillitis sein muß. Die Diagnose Darmkrebs wird dann als nebenbefundlich eingestuft (war nicht der Grund der stat. Aufnahme). Wird der Darmkrebs dann behandelt, führt dies logischerweise zu finanziellen Nachteilen für den Leistungserbringer.
    Im Moment würde man logischerweise den Darmkrebs als HD angeben, in Zukunft wäre das aber nicht regelkonform. Der Hinweis (z.B. von der DKG), jetzt schon nach den neuen Kodierrichtlinien zu verschlüsseln, muß in solchen Fällen mit Vorsicht genossen werden. Außerdem haben wir ja auch noch die nächsten Jahre mit unseren FP/SE abzurechnen, hier kommt es auch zu Kollisionen mit den neuen Kodierrichtlinien.

    Die in den Beispielen genannten Diagnosenkombinationen sind ja eindeutig ohne kausalen Zusammenhang und die HD Definition einfach. Ich konstruiere mal einen anderen Fall:
    Aufnahme einer Patientin mit tiefer OS-Thrombose. Bei Aufnahme werden die typischen Symptome genannt, ansonsten keine Auffälligkeiten. Es erfolgt eine Thrombektomie. Im Verlauf wird zusätzlich ein Rektum-CA festgestellt, es schließt sich während des gleichen Aufenthaltes eine Hemikolektomie an.
    Neue Kodierrichtlinie zur HD bedeutet:
    Hauptdiagnose : tiefe OS-Thrombose (I80.1)
    Nebendiagnose: Rektum-CA (C20)
    OP: Thromektomie und Hemikolektomie
    AR-DRG: F20Z (Ligatur und Stripping von Venen) = RG 0,79

    Würde man (so wie im Moment auch) die HD wechseln, sehe es folgendermaßen aus:

    Hauptdiagnose : Rektum-CA (C20)
    Nebendiagnose: tiefe OS-Thrombose (I80.1)
    OP: Thromektomie und Hemikolektomie
    AR-DRG: G02B (größere Dünn-/Dickdarm-OPs ohne katast. Komp./Begleiterk.) = RG: 3,03

    Die komplexe Behandlung beider Diagnosen mit einem RG von 0,79 zu bewerten ist natürlich nicht kostendeckend. Nehmen wir mal einen Basisfallwert von 3.500 DM an, würde das KH 2.765 DM für die Behandlung erhalten. Bei der Bewertung mit einem RG 3,03 würde man 10.605 DM erhalten, was dem Ressorcenverbrauch schon näher kommt.

    Jetzt könnte man ja argumentieren, dass die Ursache der Thrombose auf das CA zurückzuführen sei und deswegen das Rektum-CA zur Hauptdiagnose wird (...nach Analyse...). Diese Auslegung wäre natürlich nicht im Sinne der Kasse und es würde wahrscheinlich zur Bearbeitung durch den vollkommen unparteiischen und neutralen MDK kommen. Wenn jetzt unglücklicherweise die Patientin auch noch eine die Pille-nehmende, rauchende, übergewichtige 42jährige ist, möchte ich nicht die Gutachten bearbeiten müssen. So was landet dann letztlich vor dem Sozialgericht und die Jahre gehen ins Land.
    Auch wenn solche Fälle natürlich nicht die Regel sind, wird es zur Zunahme von Fallsplits kommen. Das Patienteninteresse wird nicht in jedem Fall berücksichtigt werden.

    In der Protokollnotiz zum Spitzengespräch am 6.2.01 ist folgender Passus zu finden:
    „ Sofern Erkenntnisse darüber gewonnen werden, dass relevante inadäquate Erlöse bezogen auf die erbrachten Leistungen in den Kliniken durch diese Fallkonstellationen auftreten, verpflichten sich die Vertragspartner, angemessenen Regelungen im Sinne einer leistungsgerechten Vergütung zu vereinbaren. Diese Regelungen können sowohl eine Änderung/Ergänzung der Kodierrichtlinien, eine Anpassung der DRG-Fallgruppendefinition, als auch eine gesonderte Vergütungsregelung bedeuten. ...“
    Ob (und in welchem Ausmaß) davon Gebrauch gemacht wird, bleibt abzuwarten. Ich bin gespannt.
    Übrigens rät uns der australische DRG-Experte Don Hindle, unsere HD Definition beizubehalten. Er wird schon wissen warum!

    Mit freundlichen Grüßen
    Hr. D. D. Selter
    (Arzt, Leiter Med. Cont. Kliniken des MTK GmbH)

    Hallo Herr Scholz,

    ich war im Urlaub, deswegen die späte und auch kurze Reaktion.

    "Gelauscht nicht, aber bei irgendeiner Krankenhausgesellschaft auf der Webseite gelesen, für mich hervorragende Denkanstöße. Ist der Don Hindle irgendwie nicht okay oder was meinen Sie mit Ihrer Bemerkung?"

    und

    "Hier prallen die angelsächsische und die germanisch-preußische Mentalität unbarmherzig aufeinander. Was halten Sie von D. Hindle`s Äußerungen?"

    Ich halte D. Hindle für einen sehr kompetenten Mann und habe von ihm bis jetzt noch nichts gehört, was ich kritisieren wollte/würde/könnte.
    Außerdem ist er unterhaltsam.


    "Ich bin der Meinung, dass es eine gute Sache wäre, jedem Arzt eine Echtzeitkontrolle über das jeweilige Groupingergebnis zur Verfügung zu stellen, integriert in die EPA, dann wird es mit der Datenqualität keine Probleme geben."

    Wir diskutieren im Moment auch intern über mögliche Grouperzugänge für Ärzte. Ich habe mir noch nicht abschließend eine Meinung gebildet, ob das wirklich so sinnvoll ist. Wenn die Ärzte in der von Ihnen geforderten Form dokumentieren würden, könnte man sich diesen zusätzlichen Schritt doch sparen oder nicht? Sie haben doch auch mehrfach geäußert, dass die Ärzte Medizin betreiben sollen und nicht immer mehr Zeit für die "Rechnung" verbringen müssen.
    Selbstverständlich müssen regelmäßig DRG-Informationen an die einzelnen Abteilungen gegeben werden, dann aber auch mit allen wichtigen Inhalten (DRGs, CMI, Schweregradverteilung, Nebendiagnosen, CCL>1 Anteil usw.)Aber, wie gesagt, meine Meinung ist noch formbar.

    Für mehr ist heute leider keine Zeit.

    Mit freundlichen Grüßen
    D. D. Selter

    Willkommen Herr Kuypers,

    ich freue mich, dass Sie sich in die Diskussion einblendet haben.
    Darf ich Sie so verstehen, dass Sie für die QUALITÄT der Daten und nicht für ihre EINGABE verantwortlich sind?
    Ihre Einschätzung der Motivation der Ärzte bezüglich der Dokumentationsaufgaben (Kodierung und Zunahme des damit verbundenen Aufwandes) kann ich unterstreichen. Auch in meinen Seminaren in ganz Deutschland gab es zu keinem Zeitpunkt Applaus auf offener Szene, als die DRG-immanenten Dokumentationsansprüche verkündet wurden. Auch in unseren Kliniken trägt man mich nicht dafür auf Schultern über die Flure. Letztlich sind wir ja auch erst mal nur die Überbringer: Mein Name ist Hiob, ich habe eine Botschaft....

    Nichtsdestotrotz ist die Wichtigkeit der Dokumentationsqualität verstanden worden, die Umsetzung ist der Teil, der den meisten keinen Spaß machen wird. Deswegen muß es Leute geben die die Qualität überprüfen und mit Rat zur Seite stehen (heißt auch regelmäßige Schulungen, hausinterne Kodierrichtlinien, Rückkoppelung, ....). So läuft es bei uns und ich denke, Sie erfüllen eine ähnliche Funktion.
    Bei Ihnen verschlüsseln aber auch die Ärzte oder nicht?

    Über eine kurze Darstellung Ihrer Strukturen würde ich mich freuen.

    Mit freundlichen Grüßen
    D.D.Selter

    Hallo Herr Scholz,

    kurz zu Ihrer Einleitung:

    [i]"dass das DRG-System in seiner ganzen Tragweite erkannt wurde, kann man wohl kaum sagen."[i]

    Kann man in diesem Fall wohl, bedeutet nämlich die erlaubte Reduzierung auf das Wesentliche (ich zitiere aus unbekannter Quelle):
    Man wird in Zukunft an seinen Daten, nicht an seinen Taten gemessen!
    (herzlichen Glückwunsch an dieser Stelle an den Verantwortlichen dieser Redewendung, mein Neid ist Ihnen sicher!)

    [i] "Jetzt flächendeckend Coder einzustellen, halte ich für eine der dümmstmöglichen Varianten. Wir würden diesen Berufszweig nie wieder los werden. Er würde sich selbst unersetzlich machen. Er wäre ungedeckelt, die Ärzte würden unter dem Deckel bleiben."[i]

    Sie haben also auch den Ausführungen von Don Hindle gelauscht!

    [i] "Zugegeben, so haben es uns die Amerikaner vorgemacht und die Verwaltungsausgaben von ca 5 auf 25 % heraufgeschraubt. Belesen Sie sich, auch über das völlig unnütze System des peer review, welches die amerikanischen Krankenversicherer zur Kontrolle der clinical coder aufgebaut haben."[i]

    Der MDK wird sich bestimmt gerne dieser Aufgabe bei uns widmen. In Zukunft wird er sich auch nicht mehr mit uns streiten, warum der einzelne Patient bei uns so lange gelegen hat, sondern er wird uns fragen warum er so kurz gelegen hat und uns das DRG kürzen. Außerdem steigen die Ausgaben der Kassen ihren eigenen Verwaltungsapparat zu erhalten und auszubauen stetig! Dafür brauchen wir nicht erst auf die DRGs zu warten. Übrigens habe ich mich schon vor langer Zeit mit der amerikanischen Struktur auseinandergesetzt und kenne deswegen auch schon seitdem die Kritik an der peer review organisation (Kosten, Qualifikation der Prüfer,...).

    [i] "Müssen wir denn alle Fehler nachmachen??"[i]

    Auch hier höre ich wieder D. Hindle: " Do not repeat our mistakes!"
    Auf der anderen Seite sagte er aber auch, dass die Australier froh sind uns bei der Einführung über die Schulter schauen zu können, um selber zu lernen. Tun wir Ihnen doch den Gefallen. ;)

    [i] "Ein Refined-DRG-System kann n i e m a n d auswendig lernen. Kein Coder und kein Arzt. Ein Refined-DRG-System ist ein C o m p u t e r p r o g r a m m. Punkt."[i]

    Davon war nie die Rede, wobei ich einen Arzt in der Schweiz kenne, den man den `menschlichen Grouper` nennt. Falls Sie letztes Jahr im November auf der 1. Casemix-Konferenz in München waren kennen Sie ihn vielleicht auch. ;)

    [i] "Wir müssen hier ein *Verfahren* implementieren, keine Regeln auswendig lernen. Ich weigere mich, meine ärztlichen Kollegen mit Kodierregeln zu belästigen. Bereits die Allgemeinen DKR sind überflüssig, die speziellen werden eine Katastrophe sein, davon bin ich überzeugt."[i]

    Die Allgemeinen und Speziellen Kodierrichtlinien, unabhängig von Ihrer persönlichen Einstellung und Wertung, werden Verordnungscharakter haben. Da kann man drüber denken wie man will. Ich finde dort auch lachhafte Erklärungen, besonders in dem `Versuch`einer Erklärung, warum gewisse Prozeduren nicht verschlüsselt werden können/sollen.
    Ich rate Ihnen also trotzdem, doch Ihre Kollegen damit zu `belästigen`!

    [i] "Diejenigen Ärzte, die es wagen, selbst zu denken, verzichten sowieso großzügig auf die Lektüre solcher Vorschriften, das muss doch denen, die laufend neues Papier verteilen, irgendwann einmal auffallen, oder wohl eher nicht?"[i]

    Ich hoffe doch, dass der Anteil der selbst denkenden Ärzte bei Ihnen hoch ist, das hilft nicht nur bei der Dokumentation der Leistungen, sondern auch bei der vorausgegangenen Erbringung der Selben!
    Spaß beiseite: Seien wir doch mal ehrlich, der Grund auf Verzicht dieser Lektüre liegt meist nicht im Bereich des auflehnenden Aktionismus, sondern im Bereich Keine-Lust-drauf-Bin-Arzt-Hab-Anderes-Zu-Tun-Bin-Auch-Schon-Weg.
    Ich mache da überhaupt Niemandem einen Vorwurf, diese Einstellung hatte ich früher auch. Mir war es verhältnismäßig Wurscht, ob da jede Leistung oder Diagnose mit dem richtigen Kode verschlüsselt war. Ich hatte unter Umständen seit 33 Stunden nicht mehr geschlafen und gab mich mit den Schlüsseln zufrieden, die am schnellsten im System erschienen und akzeptabel waren (d.h. aber nicht eine genaue Beschreibung).
    Damals war das auch gar nicht so dramatisch, für die Abrechnung hatte es in 99% der Fälle eh keinen Unterschied gemacht, in Zukunft läuft das halt anders. Und das Verlangen nach Datenqualität ist mit meiner Position selbstverständlich dramatisch angestiegen. So ändern sich die Perspektiven....

    [i] "Aber man muß doch Ärzten nicht erklären, was sie dokumentieren müssen! Das tun die doch schon immer, das ist für Ärzte doch selbstverständlich. Und genau diese klinischen Selbstverständlichkeiten sind es, mit denen man den Grouper füttern kann. Medizin! Keine Ökonomie!!"[i]

    Ich kann fast nicht glauben, dass Sie das Ernst meinen!
    Dokumentation bedeutet auch Ihrem Verständnis nach Verschlüsselung nach ICD/OPS, oder nicht? Gerade weil der Codierer ja auch von Ihnen abgelehnt wird.
    Sie kennen doch die FAQ`s von DIMDI. Ich würde dann gerne die Reaktion der Ärzte in Deutschland sehen, wenn da stehen würde: Wir müssen Ihnen doch nicht erklären, was sie dokumentieren müssen!!
    Denken Sie einfach mal an die von der Uni kommenden jungen Kollegen/innen, zumindest die werden Ihnen bestimmt für Informationen diesbezüglich dankbar sein. Gerade was den, von uns schon mehrfach angesprochenen, OPS-301 betrifft!

    [i] "Billig (und effizient) ist es, keine Zeit zu verlieren, jetzt zu handeln, die Regeln zentral dem Grouper mitzuteilen, den Grouper dann zu verteilen und dezentral allen Ärzten zugänglich zu machen, die Daten bei ihrer Entstehung zu erfassen und auf Plausibilität zu prüfen, die Verantwortung hierfür dem Arzt und die Kontrolle im Regelfall seinem Vorgesetzten und zusätzlich dem Patienten zu überlassen (http://www.drg-forum.freewebspace.com/jacob.htm), die Daten zentral anonymisiert für die nächste "Runde" (s. Australien) auszuwerten und hiermit das Verfahren zu verfeinern."[i]

    Wie bitte wollen Sie dem Grouper welche Regeln mitteilen??
    Nur der Arzt kann z.B. korrekt eine Hauptdiagnose festlegen, relevante von nicht relevanten Nebendiagnosen unterscheiden (gemeint sind hier die relevanten ND im Sinne der Kodierrichtlinien, nicht nach CCL).
    Die Auswertungen sind systemimmanent.


    Übrigens teile ich Teil Ihre Meinung bertreff des Berufsbildes ` Codierer`.
    Mir war selbstverständlich klar, dass dies ein rotes Tuch für Sie sein wird, deswegen auch die von mir gewählte Rosa-Sonnenbrille-Beschreibung dieses Szenarios.
    Unabhängig davon, dass es den Codierer gar nicht wirklich gibt, sind sowieso die Ärzte die für die Dokumentation verantwortlich. Die Kodierrichtlinien sagen aber nichts von Verschlüsselung, das können auch andere machen! D.h. wir werden bestimmt an einzelnen KH diese Positionen in Zukunft finden, rechtlich steht dem nichts im Wege und über den Sinn dieser Berufsgruppe wird ja nun mal kontrovers diskutiert. Ich bin z.B. ganz Ihrer Meinung, dass eine suffiziente EDV dem Arzt es ermöglichen soll, seine Dokumentation (auch in Form der Schlüsselkataloge) ohne Schwierigkeiten und Stolperfallen durchzuführen. Gelingt das, so denke ich, ist es nicht erforderlich Codierer einzustellen.
    Was aber ganz bestimmt erforderlich ist, ist die stetige Kontrolle der Datenqualität. Diese Strukturen gilt es zu etablieren, natürlich immer in Zusammenarbeit mit den Datenlieferanten, den Ärzten. Wir beteiligen aber auch die Pflege bei der Datenerhebung mittels ihnen zugeordneten pflegerelevanten Diagnosen (die Eingabe wird trotzdem von den Ärzten durchgeführt). Diese Verfahren wird von allen akzeptiert.

    [i] „Wenn hochwertige Daten, damit meine ich die Diagnosen und Prozeduren, die ein Arzt sowieso dokumentiert, dem Grouper angeboten werden, gibt es im Regelfall (und nur der Regelfall, nicht die Ausnahme, sollte uns interessieren) keine Probleme mit der Eingruppierung. Wieviel Geld es dann gibt, liegt überhaupt nicht im Einflußbereich des kodierenden Arztes, darüber soll er sich nicht den Kopf zerbrechen. Das können alle Jahre wieder die Spitzenverbände aushandeln, die müssen die resultierende Rationierung dann auch verantworten.“[i]

    Der Arzt schreibt mit seiner Dokumentation auch die Rechnung! Die Situation die Sie da beschreiben ist doch das Ziel all unserer Bemühungen und nicht der status quo!

    [i] „Nicht mehr und nicht weniger dokumentieren, wie schon immer - gute Medizin machen!“[i]

    Dann verstehe ich nicht Ihre Position in der von Ihnen erwähnten Form. Sie sagten, dass Sie den Auftrag der Geschäftsführung zur Verbesserung der Datenqualität im Rahmen der DRG-Einführung erhalten haben.
    Wenn also bei Ihnen nicht mehr und nicht weniger als schon immer dokumentiert wird, ist Ihr Auftrag erfüllt oder zumindest frustran .... ;)


    Also, nochmal kurz und sachlich zusammengefaßt:

    Ich teile mit Ihnen den Wunsch nach besserer EDV für Alle. Dummerweise muß man aber meist mit dem auskommen, was man zu diesem Zeitpunkt hat und Verbesserungen werden nicht in Form von Komplett-Lösungen durchgeführt, sondern es wird Flickwerk praktiziert. Bedeutet, nur wenige kuscheln sich in neue Daunedecken, die meisten schlafen unter Patchwork-Decken.

    Codierer sollten die Ausnahme sein, wir kennen die Erfahrungen aus anderen Ländern und sollten sie berücksichtigen. Sie haben sie ja beschrieben.

    Was ich nicht teilen kann, ist Ihre Einstellung zu den Kodierrichtlinien:
    Ich finde dort auch viel Unsinn, es ändert aber nichts an der Tatsache, dass sie vermittelt werden müssen. Davon abgeleitet müssen hausinterne Kodierrichtlinien etabliert werden (Betonung auf h a u s i n t e r n). Ansonsten stehen die Ärzte im Regen. Ich verstehe immer noch nicht, warum Sie der Meinung sind, dass es alleine durch den (vorausgesetzten) gesunden Menschenverstand getan ist. Gerade der ist machmal eher hinderlich bei der Interpretation einiger Kodierrichtlinien.

    Für Dritte, die unserer Diskussion folgen, kann vielleicht der Eindruck entstehen, dass sich da zwei gegenseitig wie beim Skat hochreizen und jeder will unbedingt spielen. Ich finde es jedenfalls informativ und bin, wie schon öfters erwähnt, der Meinung, dass wir uns in unseren Ansichten gar nicht so sehr unterscheiden.

    Schönes DRG-freies Wochenende und Gruß
    D. D. Selter

    Hallo Herr Scholz,

    ich komme gerade von Seminartätigkeiten aus dem Osten Deutschlands zurück und bin deswegen auch die letzten Tage direkt mit unserem Thema beschäftigt gewesen. Auch dort findet man keinen klinisch tätigen Arzt mit dem Hobby !Kodieren!, auch wenn die DRG-Systematik erstmals in ihrer ganzen Tragweite erkannt wurde.

    Selbstverständlich muß das EDV-System funktionieren, um überhaupt als Hilfe angesehen zu werden. Dummer Weise ist es aber in einigen Kliniken entweder insuffizient oder gar nicht (den Mindestansprüchen genügend) vorhanden. Natürlich hätte ich da, wie Sie auch, Wünsche in alle Richtungen (Selbstverwaltungen, Softwareanbieter usw.)aber es ist doch klar, dass gerade in diesen Bereichen Wünsche doch meistens eben nur solche bleiben. Das bedeutet nicht, dass ich aus prinzipiellen Pessimismus heraus nicht an Verbesserungen glaube, jedoch im Hinblick auf die momentane Situation sehe ich nicht die Möglichkeit einer Umsetzung all Ihrer Wünsche, wobei ich erneut betonen will, dass ich nichts dagegen einzuwenden hätte.

    (Ich kann mich nicht erinnern, in der letzten Zeit "administrativ motivierte Ärzte" getroffen zu haben. Aber als DRG-Beauftragter von 3 Kliniken habe ich von meinem Geschäftsführer den Auftrag, die Ärzte trotz unzureichender EDV und absolut unzureichender Personaldecke zum dokumentieren zu motivieren.)

    Wir sind beide mit den gleichen Aufgaben beauftragt.
    Was halten Sie den von der Einrichtung des professionellen Kodierers?
    Ärzte sind mit diesem Ausblick immer zu motivieren, sprich, sie dokumentieren ihre Leistungen, Diagnosen usw. in der Akte und werden mit den Kodieraufgaben nicht mehr belastet. Ich habe noch von keinem Arzt gehört, dass er so jemanden in seiner Klinik nicht sehen will.
    Spielen wir doch mal das Szenario durch, dass es keine Deckelung mehr geben wird. Dann ist es also so, dass eine bestmögliche Kodierung eine maximale Erlösoptimierung erbringt. Die Ärzteschaft ist mit der Dokumentation nur noch in der Akte betraut und sind deswegen viel mehr Willens Nebendiagnosen, Prozeduren usw. in schriftlicher Form zu dokumentieren.
    Ergebnis:
    Motivierte Ärzte erbringen bestmögliche Dokumentation, ermöglichen dem professionellen Kodierer damit ein optimale Verschlüsslungsausgangslage (welch ein Wort!), dieser kennt alle Regeln in-und-auswendig und sichert somit einerseits eine inhaltlich richtige und daneben maximale Rechnungsstellung. Geht man jetzt noch davon aus, dass es diese Leute in ausreichender Anzahl gibt und sich deren zusätzlich anfallenden Lohnkosten durch die Abrechnungsoptimierung und Reduzierung der Überstunden der ärztlichen Mitarbeiter amortisieren dann klingt das doch super, oder nicht?

    Ich sage Ihnen meine Meinung dazu später.

    Gruß
    D.D. Selter

    P.S.
    An das Christkind habe ich schon als Kind nicht geglaubt, die Geschenke habe ich aber trotzdem immer gerne genommen!

    Guten Tag Herr Scholz,

    ich denke, dass wir am Ende der Diskussion bezüglich der Kodierungsnöte sind. Natürlich bedeutet das nicht, dass damit die Fragen geklärt sind.
    Selbstverständlich erfolgen Änderungen der Kataloge (jährlich geplant), ansonsten wäre das noch nicht existente G-DRG-System schon vor seiner Geburt zur Retardation verurteilt.
    Über das Wie und vor allem über das Wieviel werden in Zukunft sich auch noch Andere "streiten".

    Ihre Vision von administrativ motivierten Ärzten, die aus einem Alles-umfassenden-Prozeduren-/Diagnosenschlüsselsatz schöpfend, die zur Abrechnung nötigen Daten als Abfallprodukt liefern nehme ich auch in meine Wunschliste fürs nächste Fest auf ;).
    Bis zum nächsten Mal!

    Mit freundlichen Grüßen
    D.D.Selter

    Guten Tag Herr Scholz,

    nachdem eben meine bereits verfaßte Antwort auf Ihren letzten Beitrag gelöscht wurde und ich nur durch sofort eingeleitete orientalische Atemtechniken eine direkte und finale Attacke auf meinen PC verhindern konnte, beginne ich nun von vorne.X(

    Sie erwähnten zum Schluß mögliche Selbstverständlichkeiten. hier liegt schon eines der Hauptprobleme: Sie gibt es nicht!
    Bis jetzt ist doch nur klar, dass wir die AR-DRGs für unsere Zwecke nutzen dürfen, dass wir die Schlüsselkataloge in unglücklicher Form der Systematik angepaßt haben, dass wir häppchenweise Kodierrichtlinien erhalten, dass es mittlerweile ein DRG-Institut gibt, welches mit hochgerechneten 90 Pf. pro Fall finanziert wird, dass die Pretestphase zur Kalkulation begonnen hat, dass es Zu-und Abschläge (ohne sie wirklich zu definieren) geben wird und dass letztlich die Terminvorgaben für die Umsetzung von Teilschritten grundsätzlich nicht eingehalten werden (können). Sollte ich etwas vergessen haben?

    Sie hatten angemerkt, ich sei auf die Frage nach den Vorteilen der DRG-Systematik nicht eingegangen. Deswegen möchte ich dies in Kürze tun.

    Auch wenn meine oben aufgeführte Kritik an der Umsetzung ablehnend klingt, bin ich trotzdem ein Befürworter der DRG-Einführung.
    Finanzielle Seite:
    Die Leistungserbringer werden durch die Pauschalisierung der stationären Fälle zur effizienteren Erbringung ihres "Produkts" gezwungen. Ein finanzieller Anreiz für unnötige Einzelleistungen, die nicht der Gesundung des Patienten dienen, ist nicht gegeben. Eine unnötig lange Hospitalisierung ist ebenso ohne monetären Vorteil. Ich setze selbstverständlich voraus, dass nötige Behandlungen und diag. Maßnahmen auch trotz des Ökonomisierungszwangs immer durchgeführt werden! Sollten also Einsparpotentiale durch die effizientere Erbringung der zur Behandlung nötigen Einzelleistungen resultieren, so ist die DRG-Systematik ein willkommenes Instrument(dafür wurden die DRGs letztlich auch von uns eingekauft).
    Wenn die Leistungserbringer zum kosteneinsparenden Handeln gezwungen werden, muß dies aber auch auf der Seite der Sozialleistungsträger passieren!
    Medizinische Seite:
    Ich erhoffe mir von der DRG-Systematik eine Steigerung der Behandlungsqualität. Dies, einerseits durch die immer weiter in den Vordergrund drängende Qualitätssicherung (Zertifizierung, auch als legale Eigenwerbung), andererseits durch die Implementierung von Clinical Pathways/Behandlungspfade. Die Behandlungspfade sollten die Durchführung nötiger diag. Maßnahmen und Behandlungen, unabhängig vom Ausbildungsstand des Anwenders, sichern und gleichzeitig die sinnvolle und effiziente zeitliche Verknüpfung der Leistungen erwirken. So stelle ich es mir jedenfalls vor.

    Dies in gebotener Kürze zu den Vorteilen der DRGs.

    Ich möchte noch ein mal betonen, dass ich keinen wirklichen Unterschied in unseren prinzipiellen Ansichten zu sehen vermag.
    Ich halte jedoch Ihren Anspruch auf ein alles umfassendes und darstellendes Schlüsselwerk für die Prozeduren (der ICD-10 ist ja nicht das Problem)für nicht realisierbar. Auch wenn Sie richtig anmerken, dass mittlerweile EDV-technisch verschlüsselt wird (werden sollte), so bedeutet ein Schlüsselsatz in dem von Ihnen geforderten Maß eine weiter Arbeitszeitbelastung für die Ärzte. Wenn Sie heute ein Stichwort in die Verschlüsselungs-Software eingeben, erhalten Sie einen Rattenschwanz von möglichen Varianten. Das Suchen nach der richtigen Variante ist doch das, was Zeit kostet. Ob da eine bis auf den letzten Handschlag ausdifferenzierte Variante nützlich ist, bezweifle ich eben. An diesem Punkt haben wir unterschiedliche Auffassungen.
    Dann schreiben sie aber:

    "Die Regel sollte lauten: Was geeignet ist, die DRG zu begründen, d a r f verschlüsselt werden, wenn es den Tatsachen entspricht."

    und

    "Daraus folgt zwingend, dass ich den Grouperalgorithmus jedem Arzt zugänglich machen muss, damit er selber sieht, ob der in Frage stehende Schlüssel abrechnungsrelevant ist. Abrechnungsrelevant sind doch je nach DRG andere Diagnosen und Prozeduren. Auch die CCL-Listen müssen offen liegen."

    Wenn Sie dies auch so meinen, reicht der jetzige Katalog aus, da die DRG relevanten Leistungen abbildbar sind. Außerdem provozieren Sie doch damit genau das, was Sie doch eigentlich mit Ihrem umfassenden Prozedurenkatalog verhindern wollen, nämlich, eine nur abrechnungsrelevante Datenerhebung! Abgesehen davon zeigt einem die Kodier-Software doch schon an, ob die Diagnose einen CCL>0 hat (unsere jedenfalls).
    Natürlich können Sie jetzt sagen, dass wir noch nicht das G-DRG System haben und momentan nur australische Wertungen reproduzieren, dennoch bin ich der Meinung, dass wir nicht erheblich von der DRG-Anzahl 661 der Australier entfernt sein werden. Ich persönlich sehe nicht so sehr zu wenig A-DRGs, würde mir jedoch eine Reduzierung der 213 nicht nach Ressourcenverbrauch unterschiedenen DRGs wünschen. Die ausstehenden Kalkulationen werden hoffentlich Inhomogenitäten darstellen und entsprechende Anpassungen ermöglichen.

    Auch diesmal bin ich bestimmt nicht auf all Ihre Anmerkungen eingegangen, mein ungewollter Datentransfer in den Papierkorb limitiert meine Zeit nachhaltig!

    Ich möchte Ihnen abschließend noch zu Ihrer eigenen Seite alles Gute wünschen, auch dort schaue ich ab jetzt immer mal rein.

    Viele Grüße
    D. D. Selter

    Hi,
    die gibt es z.B. als Download-PDF-Datei auf der Homepage der Hessischen Krankenhausgesellschaft, allerdings im Mitgliederbereich.
    Also, falls nicht dort Mitglied, bei der eigenen KG mal reinschauen. Falls dort nicht auffindbar (oder zugänglich), mir die eMail-Adresse geben, ich kann sie dann auch zuschicken.
    Ciao
    D. D. Selter

    Hallo Hote,
    mir ist die Frage nicht ganz klar und was meinen Sie mit `vorläufiger` A-DRG?
    Eine DRG erhält keinen Basisfallpreis (base rate), sondern ein Relativgewicht(cost weight).
    Der Basisfallpreis ist ein Fixbetrag (mit möglicher jährlicher Anpassung), der in Deutschland letztlich der mittlere Fallpreis über alle stationären Fälle sein soll. Inwiefern dieser regional angepasst wird (oder bundesweit einheitlich)ist noch nicht klar.
    Sie werden in Zukunft nicht Basis-DRGs abrechnen, sondern die davon abgeleiteten schweregradgewichteten DRGs, die, über die von Ihnen erhobenen patientenbezogenen Daten, vom Grouper aufgezeigt werden.
    Das geht natürlich nur dann, wenn diesen auch ein Relativgewicht (nicht Basisfallpreis)zugeordnet wird. Dieses Relativgewicht multipliziert mit dem Basisfallpreis ergibt dann das Entgelt für die einzelne DRG.
    Ich hoffe, Ihnen geholfen zu haben. Falls ich die Frage falsch verstanden haben sollte, lassen Sie es mich bitte wissen.
    Mit freundlichen Grüßen
    D. D. Selter
    Arzt, Leiter Med. Cont. Kliniken des MTK