Beiträge von Fragezeichen

    Hallo!

    Vielen Dank für Ihre Antworten.

    @E_Horndasch: Das ein KH dazu verpflichtet ist einem Patienten die Medikamente zur Verfügung zu stellen ist mir bekannt. Aber wir haben durchaus Patienten, die absolut keine Austauschpräperate nehmen möchten. Und da unser Apothekendienst es oft nicht schafft in der kürze der Zeit, die der Patient bei uns ist, die entsprechenden Artikel zu bestellen, bleibt uns oft nichts andere übrig. Trotzdem Danke für Ihren Hinweis.

    Freundliche Kodiergrüße

    Fragezeichen ?(

    Guten Tag!

    Ich hätte gerne mal ein Erfahrungsbild bezüglich folgender allgemeinen Konstelation.

    Ein Patient wird z.B. elektiv zur Koloskopie aufgenommen. Da er diverse Vorerkrankungen hat, erfolgt der Entschluß zur stationären Durchführung. Der Patient nimmt seine Medikamente aus eigenem Bestand, und somit hat das Krankenhaus keinen weiteren Aufwand, um die Vorerkrankungen/Nebendiagnosen zu kodieren.

    Die Krankenkassen fragen solche Fälle regelmäßig auf ambulante Abrechnung an.

    Wir haben in unserem Systhem die Möglichkeit eine Diagnose an die KK zu übermitteln ohne sie in die DRG einrechnen zu müssen. Macht das Sinn?

    Wie handhaben Sie solche Fälle? Übermitteln sie die Nebendiagnosen trotzdem?

    Über eine Antwort würde ich freuen, freundliche Grüße

    Ihr Fragezeichen

    Guten Tag!

    Ich hoffe auf Ihre Hilfe.

    Ich habe eine Anfrage zu einer Fallzusammenführung mit folgender Konstelation:

    Pat. wird im ersten Fall Aufgenommen mit akuter Exazerbation einer COPD (J44.19) und verläßt am Abend gegen ärztlichen Rat das Krankenhaus. Also:

    DRG E65C, MDC 04, OGVD 14Tg, VWD 1Tg.

    Zwei Tage später wird der Patient erneut aufgenommen mit einer Verschlechterung der sekundären Rechtsherzinsuffizienz. Wird daraufhin auch therapiert.

    DRG F72B, MDC 05

    Meines erachtens brauche ich diese Fälle nicht zusammenführen, weil ...

    Aufnahme inerhalb der OGVD > ja, selbe Basis DRG > nein, innerhalb 30 Kalendertagen > ja, gleiche MDC > nein, beide Partitionen M, Wiederaufnahme wegen Komplikation > nein

    Sehe ich das richtig? Wenn der Patient im ersten Fall auf eigene Verantwortung nach Hause geht und sich der Zustand des Patienten weiter verschlechtert, kann das Krankenhaus doch nicht dafür verantwortlich gemacht werden, oder?

    Vielen Dank für Ihre Hilfe, freundliche Grüße

    Fragezeichen ?(