Beiträge von Maulwurf

    Hallo zusammen!

    Ich habe eine grundsätzliche Frage zur Beweispflicht bei § 115B SGB V Kat. 1 Fällen. Leider habe ich bisher keinen passenden Vertrag bzw. kein passendes Urteil gefunden.

    Muss das leistungserbringende Krankenhaus der KRANKENKASSE den Beweis vorlegen, dass die stationäre Behandlung notwendig war.
    Oder kommt hier der Datenschutz zum Zuge, der eine Beweisfindung nur durch MDK möglich macht.

    Des Weiteren würde mich die Rechtslage bzgl. der Rechnungsbezahlung durch die KK bei Kat. 1 Fällen interessieren.
    Muss die KK Kat.1 Fälle zahlen und dann nach § 275 SGB V die MDK Prüfung einleiten, oder kann die KK die Zahlung verweigern, da die Leistung generell ambulant erbracht werden müsste?


    Ich hoffe auf eure Beiträge! Vielen Dank im Voraus...