Beiträge von St_Hebenstreit

    Hallo,

    hier eine kleine Auswahl anhand von SG-Entscheidungen:
    - Begutachtung allein anhand des E-Berichtes unzureichend (SG Magdeburg S 6 KR 126/2003)
    - hält der MDK bei Zweifeln keine Rücksprache mit verantwortlichen Krankenhausärzten, liegt ein Verstoss gegen den Landesvertrag (hier: Saarland) vor (LSG Saarbrücken L2 KR 29/02)
    - MDK muss zeitnah und substantiiert begründen (SG Speyer S 7 KR 796/02)
    Kommentar hierzu: blosse Meinungsäußerungen reichen nicht aus, u. a. weil sie die Begründungspflicht auf das KH verlagern
    MDK muss konkrete und nachvollziehbare Alternativen zur KH-Behandlung nennen (BSG B 3 KR 18/03)
    Berufsordnung:
    - §25 MBO: notwendige Sorgfalt, angemessene Frist

    Meine Erfahrung: Die Gutachten, die mir auf den Tisch flattern, sind vielfach schon formal völlig unzureichend.

    Gruss,
    StH