Hallo,
hier eine kleine Auswahl anhand von SG-Entscheidungen:
- Begutachtung allein anhand des E-Berichtes unzureichend (SG Magdeburg S 6 KR 126/2003)
- hält der MDK bei Zweifeln keine Rücksprache mit verantwortlichen Krankenhausärzten, liegt ein Verstoss gegen den Landesvertrag (hier: Saarland) vor (LSG Saarbrücken L2 KR 29/02)
- MDK muss zeitnah und substantiiert begründen (SG Speyer S 7 KR 796/02)
Kommentar hierzu: blosse Meinungsäußerungen reichen nicht aus, u. a. weil sie die Begründungspflicht auf das KH verlagern
MDK muss konkrete und nachvollziehbare Alternativen zur KH-Behandlung nennen (BSG B 3 KR 18/03)
Berufsordnung:
- §25 MBO: notwendige Sorgfalt, angemessene Frist
Meine Erfahrung: Die Gutachten, die mir auf den Tisch flattern, sind vielfach schon formal völlig unzureichend.
Gruss,
StH