Hallo ET.gkv,
es ehrt Sie, dass Sie sich hier mit vollständigem Namen "outen". Auch muss ich mich hier RA Berbuir anschließen, wonach das klinisch an den Tag gelegte Verhalten mal ein absolutes no go darstellt. Stellt sich ja durchaus dann die Frage, wie wäre eine Behandlung weiter erfolgt, wenn es sich doch um ein ausgeprägteres Krankheitsbild gehandelt hätte, wenn Sie bzw. Ihre Tochter schon in diesem Zusammenhang jene Erfahrung gemacht haben/hat.
Medicos: Es gab bereits zu Zeiten der BPflV bei einigen Fragestellungen den Versuch, über die fachfremden Gutachter Informationen zu erhalten. No chance. MDK/SMD bekamen seinerzeit Recht, da hier die Gesamtheit der jeweiligen Prüfinstitution Betrachtung fand.
Allerdings: Gleich welche Prüfeinheit oder welche (KK) "Herrin" des Verfahrens: Der Erfahrung nach wird der/die Gutachter/in i. R. von sozialgerichtlichen Streitigkeiten durchaus namentlich genannt und unterschreibt hier dann auch. An dieser Stelle hat man dann doch in gewisser Weise die Befürchtung, es würde als Aspekt zum Nachteil gereicht. Man(n) kann bloß vermuten...
Andererseits muss ich auch bemerken, dass - und das muss man fairer Weise auch mal sagen - durchaus eine Vielzahl an Prüfungen geschwärzt etc. abgehandelt werden können, wenn man sich nochmals in diverse Fragestellungen oder Sichtweisen hinein denkt. Man sollte sich hin und wieder davon frei machen, dass man bloß selbst stets "richtig" liegt. Und wenn es doch mehrere Streitigkeiten gibt, könnte man der KK ja einen Konsens anbieten. Man wird sich sicher einigen können und sollte nicht borniert um jeden Preis an jedem Einzelfall festhalten..., solang der Erlös nicht ins Unermessliche geht, versteht sich.