Beiträge von rudolph

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die (von der drohenden Nullrunde erzwungene) DRG-Einführung in 2003 betrifft ja auch die von einem KH erbrachten Dialysen. Dabei ist mir allerdings vieles nicht klar.
    Klar ist: Interkurrente Dialysen werden über - zu vereinbarende - Zusatzentgelte vergütet.
    Unklar ist: Die Zukunft der bisher "teilstationär" erbrachten Dialysen. Also Pat. kommt dreimal pro Woche für 4 Stunden. Muss ich daraus in Zukunft jeweils eigene Fälle machen, Diagnosen kodieren und dann die DRG L 61 Z "stat. Aufnahme zu Dialyse" abrechnen?
    Das RG von 0,168 ergäbe einen Erlös von 400 bis 450 Euro, könnte passen. Eine unterer GVD gibts nicht. Sorgen macht mir aber die obere GVD von 4 Tagen, heisst das, wenn ein Dialysepatient statt 4 Stunden 3 Tage bleiben muss und zweimal statt einmal dialysiert wird, ist der Erlös der gleiche? Kann das sein?

    Auf Aufklärung hofft mit Grüßen & vielem Dank

    C.Rudolph