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Guten Morgen!
Noch mal als Hinweis: wenn die Opiatabhängigkeit nicht therapiert wird, könnte man die F11.2 auch weglassen. Als Nebenddiagnose ist sie aber auch zulässig. Bei o.g. Fall wäre m.E. die richtige Kodierung:
HD F10.4
ND F10.2, Z51.83, (ggf F11.2)
Ich bin der Meinung, dass gerade mit der Kodierung der Polytoxikomanie zu "lax" umgegangen wird, auch im Hinblick auf die WHO Kriterien. Bei vielen liegt als Beikonsum eher ein schädlicher Gebrauch vor als eine wirkliche Abhängikeit. Auch die wahllose Einnahme ("Hauptsache, es wirkt") von mind. 3 Substanzen, oder auch die Einnahme um die Wirkung gegenseitig zu verstärken oder aufzuheben wird nicht beachtet.
Liebe Grüße!