Beiträge von butterblume

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    Guten Morgen!

    Noch mal als Hinweis: wenn die Opiatabhängigkeit nicht therapiert wird, könnte man die F11.2 auch weglassen. Als Nebenddiagnose ist sie aber auch zulässig. Bei o.g. Fall wäre m.E. die richtige Kodierung:

    HD F10.4

    ND F10.2, Z51.83, (ggf F11.2)

    Ich bin der Meinung, dass gerade mit der Kodierung der Polytoxikomanie zu "lax" umgegangen wird, auch im Hinblick auf die WHO Kriterien. Bei vielen liegt als Beikonsum eher ein schädlicher Gebrauch vor als eine wirkliche Abhängikeit. Auch die wahllose Einnahme ("Hauptsache, es wirkt") von mind. 3 Substanzen, oder auch die Einnahme um die Wirkung gegenseitig zu verstärken oder aufzuheben wird nicht beachtet.

    Liebe Grüße!

    Hallo!


    Anmerkung: der Code J10.1 beinhaltet bereits die Manifestation an den Atemwegen. War damit die Atemnot gemeint? Aufgrund der eitrigen Erscheinung der Bronchitis und der folgenden Antibiotikagabe könnte man dies allerdings als zusätzliche Sekundärinfektion betrachten (ist sie im Verlauf aufgetreten oder kam der Patient damit?). Wenn sie im Verlauf aufgetreten ist - und so lese ich das - würd ich sagen:

    HD Ifluenza

    ND Bronchitis


    Ansonsten:

    Patient kam mit

    HD eintriger Bronchitis auf dem Boden einer

    ND Influenza :D

    Sonnige Grüße!

    Andererseits heißt es ja auch, dass Nebendiagnosen kodiert werden können, wenn sich durch diese Diagnose eine Abweichung vom Standardmanagement ergibt. Wenn nun z.B. statt dem Standard-EKG ein oder zwei weitere zur Kontrolle geschrieben werden, könnte man dies als Abweichung betrachten und die Nebendiagnose eingeben.

    Einige EKG-Befunde können auch Einfluss haben auf die weitere Medikation, z.B. in der psychiatrischen Behandlung.

    @ ERembs: Was heißt das genau? Was ist ein MDK Trapper?

    Alles, was einen Mehraufwand (auch Medizingabe) macht oder eine Abweichung vom Standard bedeutet, gehört als Nebendiagnose kodiert. So lauten die DKR. Ist ja auch schon hinreichend beantwortet. Ich wollte nur noch mal meinen ....grrrr... zum Ausdruck bringen. Zur Not klagen und auf die DKR verweisen.

    Hallo und guten Tag!

    Ich habe gerade eine Frage von einem unsrere Oberärzte gestellt bekommen. Es geht darum, dass in einem Entlassungsbrief diese beiden Diagnosen auftauchen:

    F32.2 (schw. depr. Episode ohne psych. Symptome)

    F25.1 (schizoaffektive Störung, gegw. depressiv)

    Seine Frage lautete, ob diese Konstellation "erlaubt" sei oder ob man "Ärger" bekommen könnte wegen der Doppelkodierung der depressiven Symptome, gerade weil dies auch ein MDK Fall ist.

    Meine Antwort war: beide lassen, denn es kann ja zuerst der Verdacht auf die eine Erkrankung bestehen, was therapiert wird (Kosten). Wenn die Patientin dann doch eine F25.1 hat, so wurde die Depression (als Verdacht) ja auch therapiert. Ich würde also beide lassen, die Depression als Nebendiagnose.

    Wie sehen Sie das?

    Ich denke, mit Diagnosen stellen ist gemeint, eine Diagnose zu "erfinden" oder etwas einzugeben, wenn in der Doku steht: "Pat. erhielt Nasentropfen". Daraus kann man nicht einen grippalen Infekt machen...

    Leider ist es oft so, daß nicht ausreichend dokumentiert wird, und wir nicht erkennen können, was z.B. für ein Hypertonus vorliegt. Wir landen dann meistens bei den sonstigen Diagnosen oder "o.n.A.", was ich sehr schade finde. Wenn mir aus der Doku etwas ersichtlich hervorgeht, dann gebe ich die Diagnose ein. Wenn nicht, frage ich nach.

    Hallo!

    Dann stellt sich mir die Frage: wenn sogenannte Routineleistungen nicht als TEs erfasst werden, was dann? Routinemäßig erhält jeder Patient sein Bezugsgespräch = wird nicht erfasst trotz ggf. länger als 25 Min.? Das finde ich ehrlich gesagt auch nicht plausibel. Natürlich erhält routinemäßig jeder Patient sein Aufnahmegespräch. Manchmal dauert das 20 Minuten, manchmal 45...aber es sind doch immer bereits therapeutische Inhalte, Diagnostik, Therapieplanung usw. enthalten. Warum sollte das nicht erfasst werden?

    Die Aufnahmeuntersuchung ist Routine bzw. Standard. Ich hoffe mal nicht, daß ein Aufnahmegespräch so standardisiert ist, sondern individuell geführt wird. Und das kann m.E. nach erfasst werden.

    Hallo!

    Jetzt gebe ich auch noch mal meinen Senf dazu: :D

    wir machen beides. Vorrangig kodieren wir nach Entlassung. Wir bekommen aber auch Listen mit Konsilfahrten. Wenn wir dann in der el. Pat.akte nachvollziehen können, was gewesen ist und eine Diagnose klar ist, kodieren wir die. Ansonsten auch nach Entlassung.

    Bei Fragen und schwierigen und kniffligen Fällen arbeiten wir begleitend, da wir auch für die "Dokumentationsqualität" zuständig sind, bzw. daß die Doku mit den OPS, Diagnosen und TEs übereinstimmt. Dann gehen wir auch in die Teams. Außerdem werden wir angerufen, wenn etwas unklar ist. 8|

    So ungefähr...