Beiträge von butterblume

    Hallo!

    Wir haben hier grad ein besonderes "Problem": eine Patienten geht zu einer Therapie (Reiten), die extern durchgeführt wird, dem Haus aber in Rechnung gestellt wird. Können die Zeiten als TEs erfasst werden? Oder kann man das sonst irgendwie abzeichnen in der Kodierung? ?( Sind hier am Rätseln...zwischendruch recherchier ich mal, wie das entstanden ist...

    Schönes Wochenende allen!

    Wir sind immer noch am Rätseln. Ich bin der Meinung, daß, wenn jemand z.B. über einen heftigen Entzug oder Konflikte (oder, oder...) in eine starke Ambivalenz gerät bezgl. der Entzugsbehandlung, Abbruchgedanken hegt und immer wieder therapeutische Kontakte erhält, in denen motivierend, helfend, orientierungsgebend gearbeitet wird, ist eines der Merkmale erfüllt. Ein starker Entzug ist doch ein außergewöhnliches Ereignis. Wenn die Dokumentation dann auch dementsprechend ist...

    Eine Suchterkrankung ist laut ICD10 eine psychiatrische Erkrankung, also sollte man doch davon ausgehen, daß Krisen, die mit dem Suchtverhalten zu tun haben, eben auch psychosoziale Krisen sind. (Wir sind übrigens ein rein psychiatrisches Fachkrankenhaus mit drei Stationen für qualifizierten Entzug)


    "Behandlungen von psychosozialen oder psychischen
    Krisen, die tagesbezogen einen hohen Personaleinsatz
    erfordern. Die psychische Krise beschreibt eine akute
    vorübergehende psychische Störung als Reaktion auf
    außergewöhnliche Ereignisse und Lebensumstände, so dass
    dringliches therapeutisches Handeln erforderlich wird


    . Die Dokumentation zeigt an, dass eine psychosoziale
    oder psychische Krise vorliegt


    . Es erfolgen vordringliche, ungeplante (außerhalb des
    vorgegebenen Therapieplans), Orientierung gebende,
    einzeltherapeutische Kontakte (ggf. auch durch 2
    Therapeuten oder Pflegefachpersonen) mit dem Patienten
    und/oder den Kontaktpersonen des Patienten. Diese Zeit
    kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten der
    Primärkodes (9-60 bis 9-63) oder anderer Zusatzkodes
    (9-640) angerechnet werden


    . Tägliche ärztliche Befunderhebung und ggf. ärztliche
    Anordnung zur Einleitung oder Fortführung der
    Behandlungsmaßnahme. Dies ist Teil der therapeutischen
    Kontakte"


    ?( ?( ?(

    Aus einem Aufnahnebericht:

    "Herr ... berichtete, im Alter von 15 Jahren das erste Mal in Kontakt mit THC gekommen zu sein, was er intensiv konsumierte....Im letzten Jahr kam es im Rahmen einer Trennung zu einem Rückfall: er konsumierte täglich einige Joints, ca. eine Flasche Schnaps und einige Gramm Kokain. Dann verlor er die Kontrolle. ..." 8|

    TicTac War ja auch schon spät... ;)

    Danke für die Antworten! Das ist auch meine Auffassung, letztendlich bleibt ein Gespräch (fachlich, pat.-bezogen) ein Gespräch und ein Zeitaufwand, egal ob am Telefon oder "unter vier (oder mehr) Augen."

    Einen angenehmen Arbeitstag

    Vielen Dank, TicTac, aber das war nicht ganz die Frage.

    Es ging darum, ob bei Angehörigengesprächen oder Behörden etc. der Angehörige persönlich da sein muß oder ob man auch telefonieren kann. Dass der Patient nicht anwesend sein muß ist ja klar.

    Guten Tag an alle!

    Bei uns stellte sich gerade die Frage, ob der K.I.B. (Kriseninterventionelle Behandlung) für Pflegekräfte auch in der Sucht anzuwenden ist. Auslösend war ein Eintrag, aus dem hervorging, daß ein Patient so entzügig war und sich quasi den gesamten Nachmittag übergeben mußte, unruhig wurde, schweißgebadet, eben das volle Programm. Aus der Doku ging hervor, daß der zuständige Pfleger locker über 1,5 Stunden zusammengezählt am Patienten war. Ist der Code jetzt zu verwenden, denn eigentlich ist dies ja keine psychische Krise (obwohl das Entzugssyndrom ja unter den "F" Bereich der ICD10 fällt :D )? Vielleicht, wenn der Patient über diese starke Reaktion starke Ängste entwickelt und Abbruchgedanken und immer wieder richtungsgebende Gespräche und Unterstützung braucht?

    Wie wird dies in den anderen Kliniken gehandhabt?

    Hallo allerseits!

    Im Grunde genommen müßten dann die Telefonate auch als TE erfassbar sein, wenn sie mind. 25 Minuten dauern. Oder steht vielleicht noch irgendwo, daß diese Gespräche persönlich von Angesicht zu Angesicht erfolgen sollen?

    So, wie Curley Sue das beschreibt, würden wir das auch handhaben. Wir haben uns nämlich die gleiche Frage gestellt, und es erscheint mir auch logisch, bin aber noch mit dem zuständigen OA in Verhandlung. :)

    Liebe Grüße!