Hallo,
ich möchte auch noch meinen Senf dazugeben:
Hier wird immer nur von schwarz oder weiß gesprochen, grau gibt es scheinbar nicht. Zum einen heißt es immer "das wird nicht bezahlt wenn wir einen Patienten stationär behalten" => doch, wird es, im Zweifelsfall aber "nur" in Höhe der AOP-Leistung. Die ist halt nicht so hoch wie die DRG. Also so mit rein gar nichts geht keiner aus der Nummer raus. Und hier kommt doch vielleicht eine Möglichkeit ins Spiel, die inzwischen von vielen Kliniken (und auch vielen Arztpraxis, Praxiskliniken oder ähnlichen Einrichtungen) angeboten wird: Abrechnung mit dem Kostenträger als AOP und Übernachtung auf Wunsch als Selbstzahlerleistung. Nur wenn man damit auf den gleichen Erlös wie auf den der DRG kommen will klappt das nicht. Aber DRG ist ja eine Mischkalkulation und nicht der mindestens zu erzielende Betrag für eine Leistung.
Zum anderen gewinne ich den Eindruck, dass alle Vollnarkosen kurz vor Feierabend gemacht werden und die alleinstehenden Patienten daher nicht in die Häuslichkeit entlassen werden können. Was spricht gegen eine Organisation, mit der solche Patienten früh auf dem OP-Plan stehen und dann mittags/nachmittags noch aus dem regulären Dienst nach Hause geschickt werden, ggf. auch mit noch einem Hausbesuch durch einen Pflegedienst abends. Bis dahin sollten alle Komplikationen aufgetreten sein.
An anderer Stelle wurde schon darauf hingewiesen, welche Operationen in anderen Ländern bereits regulär ambulant durchgeführt werden. Und immer mehr Arztpraxen werben sogar mit der ambulanten Durchführung.
Gruß
zakspeed