Beiträge von zakspeed

    Hallo,

    mal abgesehen von der Dauer, wenn schon keine F-Diagnose vorlag sollte zumindest im R-Bereich etwas zutreffen (sonst wäre ja die Polizei nicht gekommen), etwas aus dem Bereich R45.- oder R46.- (hier evtl. R46.2).

    Ich habe auch nirgends etwas gefunden, was die Kodierung eines R-ICD komplett ausschliesst.

    Gruß

    zakspeed

    Hallo Neuroline,

    das ist korrekt, nach §6 (2) Satz 4 PrüfvV 2.0 entfällt bei direkter MDK Beauftragung die Mitteilung der Kasse an das Krankenhaus. INKA kommt nur, wenn die Kasse zum (vorherigen) Falldialog auffordert.

    Gruß
    zakspeed

    trägt Luke Skywalker nicht immer eine Art Kasack in weiß? damit steht doch fest wer auf der dunklen Seite steht (wobei ich meine niemals den Begriff "die helle Seite der Macht" gehört zu haben....) ?(

    Aber ich kenne noch mehr fiese Sprüche, das zeigt mir aber immer nur, dass einige (Mit)Streiter immer noch an den alten Strukturen und Vorstellungen festhalten. Ist halt so, hat auch manchmal einen gewissen Unterhaltungswert.

    Und es stimmt schon, manchmal sind Arbeitgeber froh mal Mitarbeiter aus fremden Schulen zu bekommen, vielleicht haben die ganz andere Blickwinkel dabei, was sicherlich nicht immer verkehrt ist.

    Gruß
    zakspeed

    Hallo AO85,

    warum soll das nicht gehen? So sehr sind die Fronten (hoffentlich) noch nicht verhärtet. Ich kenne viele Beispiele von Wechseln zwischen Krankenhaus, Krankenkasse und MDK (in beide Richtungen). Sind ja auch meist bestens eingearbeitete Fachkräfte.

    Klar gibt das immer mal auch blöde Sprüche wie "Seite gewechselt" "jetzt zur dunklen Seite übergetreten" usw.

    Aber wer so was von sich gibt hat m.E. die Spielregeln immer noch nicht verstanden.

    Gruß
    zakspeed

    Hallo zakspeed,


    Sie wissen bestimmt, das AOP-Leistungen in der Regel sowieso nicht/kaum kostendeckend sind. Manche Leistungen können sogar nur pauschal "vorstationär" abgerechnet werden für Peanuts um die 100 € (und das evtl. für eine Vollnarkose, mindestens 3-5 Personen Personal, Überwachung, Material etc.); für den Preis kommt zu Ihnen kein Schlüsseldienst und macht Ihnen das Auto auf!!

    Beste Grüße

    muss (soll) ich zu dieser Polemik was sagen? mache ich nicht


    Gruß
    zakspeed

    Hallo,

    ich möchte auch noch meinen Senf dazugeben:

    Hier wird immer nur von schwarz oder weiß gesprochen, grau gibt es scheinbar nicht. Zum einen heißt es immer "das wird nicht bezahlt wenn wir einen Patienten stationär behalten" => doch, wird es, im Zweifelsfall aber "nur" in Höhe der AOP-Leistung. Die ist halt nicht so hoch wie die DRG. Also so mit rein gar nichts geht keiner aus der Nummer raus. Und hier kommt doch vielleicht eine Möglichkeit ins Spiel, die inzwischen von vielen Kliniken (und auch vielen Arztpraxis, Praxiskliniken oder ähnlichen Einrichtungen) angeboten wird: Abrechnung mit dem Kostenträger als AOP und Übernachtung auf Wunsch als Selbstzahlerleistung. Nur wenn man damit auf den gleichen Erlös wie auf den der DRG kommen will klappt das nicht. Aber DRG ist ja eine Mischkalkulation und nicht der mindestens zu erzielende Betrag für eine Leistung.

    Zum anderen gewinne ich den Eindruck, dass alle Vollnarkosen kurz vor Feierabend gemacht werden und die alleinstehenden Patienten daher nicht in die Häuslichkeit entlassen werden können. Was spricht gegen eine Organisation, mit der solche Patienten früh auf dem OP-Plan stehen und dann mittags/nachmittags noch aus dem regulären Dienst nach Hause geschickt werden, ggf. auch mit noch einem Hausbesuch durch einen Pflegedienst abends. Bis dahin sollten alle Komplikationen aufgetreten sein.

    An anderer Stelle wurde schon darauf hingewiesen, welche Operationen in anderen Ländern bereits regulär ambulant durchgeführt werden. Und immer mehr Arztpraxen werben sogar mit der ambulanten Durchführung.

    Gruß
    zakspeed

    Hallo,

    in der ursprünglichen Fragestellung ging es darum, ob der MDK den OPS 8-550.- mit der Argumentation der Wirtschaftlichkeit streichen kann. Da sind wir uns -glaube ich- einig, das das nicht so einfach geht bzw. medizinisch begründet werden kann.

    Somit ist also die Wirtschaftlichkeit gefragt, und die ist m.E. erst mal im abgebenden Haus zu prüfen. Das geht aber nicht über eine Einzelfallprüfung (MDK) im aufnehmenden Haus (Fragestellung?) bzw. wird schwierig umzusetzen (s.o.).

    Aber wenn immer wieder Patienten trotz eigener Geriatrie nach extern verlegt werden sollte man sich die Gründe anschauen. Das Argument mit der unnötigen Länge sehe ich nicht so, da die geriatrischen DRG i.d.R. eine recht hohe OGVD haben. Da fallen dann ein paar Tage mehr bis zur internen Verlegung oft nicht ins (Relativ)Gewicht.

    Sollten aber Patientin vorzugsweise zügig nach Verlegungsfallpauschalen (z.B. B70B) oder nach kostenträchtigen DRG (z.B. Beatmung-DRG, meist genau um die MGVD herum) in eine andere Geriatrie verlegt werden und der geriatrische OPS keine Änderung der DRG bewirken, dann werden die Kostenträger sehr schnell hellhörig. Dann könnte der Ruf nach mehr geriatrischen Betten auch auf wackeliger Argumentation stehen.

    Gruß
    zakspeed

    Hallo riol,

    ich komm irgendwie nicht auf die G18C, nach den o.g. Schilderungen (HD K91.4 oder K91.83) und den OPS (z.B. 5-454.x2 oder 5-467.82) ermittele ich immer die G21B, damit wäre der zweite Fall aus der Halle (da OGVD abgelaufen).

    Gruß
    zakspeed

    Hallo riol,

    es kann sich ja nur um eine FZ aufgrund von Komplikation handeln, welche DRG (mit welcher OGVD) wurde denn im ersten Fall abgerechnet? Dann stellt sich auch die Frage nach dem wirtschaftlichen "Verlust", denn das war nach Ihrer Schilderung ja auf jeden Fall eine Tages-DRG bzw. eine Fallpauschale mit Abschlag der UGVD. Würde sich die DRG denn ändern wenn die Fälle zusammengeführt werden?

    Oder muss hier eine FZ aufgrund M in O erfolgen (nur, warum wurde dann der MDK eingeschaltet?)

    Ansonsten würde ich hier die Argumentation des MDK nicht gerade in Übereinstimmung mit der Regelung des §2(3) FPV sehen....

    Gruß
    zakspeed