Hallo,
ein eindeutig nicht notwendiger prä-OP-Tag, eine (im Rahmen eine Kooperation) in zwei Häusern gleichzeitig durchgeführte Appendektomie, ein innerhalb von zwei Wochen erneut implantierter Schrittmacher ohne vorherige Entfernung/Wechsel des bisherigen SM, alles Beispiele für einen Dialog im Vorfeld => abgelehnt mit Hinweis "doch bitte das vorgesehene PrüfVV einzuhalten und im Zweifelsfall den MDK einzuschalten". Na gut, Prüfung durch den MDK, Verrechnung, Widerspruch (Textbaustein) mit Hinweis auf ein gutes partnerschaftliches Miteinander. Tja, was soll ich da antworten (außer mit Textbausteinen)?
Verstehen Sie mich nicht falsch, wenn ein individueller Widerspruch mit einer vernünftigen Begründung folgt (z.B. der Gutachter hat den Eintrag in der Kurve nicht beachtet, Berichte werden nachgereicht oder ähnliches) und das Gutachten in dem Punkt nicht eindeutig ist, bin ich gerne bereit ein Zweitgutachten zu beauftragen (wobei einige Gutachter das auch nicht toll finden). Aber wenn Häuser zu jeder Verrechnung mit einer "lieblosen" Begründung in Widerspruch gehen wird das auch mal mit Hinweis auf die PrüVV abgebügelt.
Die ursprüngliche Frage lautete auch
ich stelle mir oft die Frage, ob es da draußen in den Krankenhäusern Kollegen gibt, die mit einer konsequenten Klagestrategie jeden Verrechnungsfall bzw. jedes strittige MDK Gutachten sofort einklagen und gleichzeitig erfolgreich sind?
und es gibt (leider) tatsächlich Häuser die jeden Verrechnungsfall klagen. Viel Erfolg.
Gruß
zakspeed