Beiträge von zakspeed

    Hallo,

    ein eindeutig nicht notwendiger prä-OP-Tag, eine (im Rahmen eine Kooperation) in zwei Häusern gleichzeitig durchgeführte Appendektomie, ein innerhalb von zwei Wochen erneut implantierter Schrittmacher ohne vorherige Entfernung/Wechsel des bisherigen SM, alles Beispiele für einen Dialog im Vorfeld => abgelehnt mit Hinweis "doch bitte das vorgesehene PrüfVV einzuhalten und im Zweifelsfall den MDK einzuschalten". Na gut, Prüfung durch den MDK, Verrechnung, Widerspruch (Textbaustein) mit Hinweis auf ein gutes partnerschaftliches Miteinander. Tja, was soll ich da antworten (außer mit Textbausteinen)?

    Verstehen Sie mich nicht falsch, wenn ein individueller Widerspruch mit einer vernünftigen Begründung folgt (z.B. der Gutachter hat den Eintrag in der Kurve nicht beachtet, Berichte werden nachgereicht oder ähnliches) und das Gutachten in dem Punkt nicht eindeutig ist, bin ich gerne bereit ein Zweitgutachten zu beauftragen (wobei einige Gutachter das auch nicht toll finden). Aber wenn Häuser zu jeder Verrechnung mit einer "lieblosen" Begründung in Widerspruch gehen wird das auch mal mit Hinweis auf die PrüVV abgebügelt.

    Die ursprüngliche Frage lautete auch

    ich stelle mir oft die Frage, ob es da draußen in den Krankenhäusern Kollegen gibt, die mit einer konsequenten Klagestrategie jeden Verrechnungsfall bzw. jedes strittige MDK Gutachten sofort einklagen und gleichzeitig erfolgreich sind?

    und es gibt (leider) tatsächlich Häuser die jeden Verrechnungsfall klagen. Viel Erfolg.

    Gruß
    zakspeed

    Hallo,

    in einer größeren Stadt kam es immer wieder vor, dass am Flughafen Passagiere (bzw. potentielle Fluggäste) akut erkrankten und stationärer Behandlung bedurften. Vorzugsweise wurde dann vom Rettungsdienst eine bestimmte Klinik angefahren, die ein Gästehaus im ehemaligen Schwesternwohnheim eingerichtet hatte (da in dieser Klinik auch viele ausländische Patienten behandelt wurden). Besorgte Angehörige (die den Flieger ebenfalls canceln mussten) durften dann dort kurzfristig ein bis zwei Nächte unterkommen und mussten sich nicht aufwendig ein (teureres) Hotel suchen. Spartanisch aber zweckmäßig eingerichtet, Verpflegung konnte hinzu "gebucht" werden. Kostete um die € 50,- und musste privat vom Benutzer gezahlt werden. Hat sich nie einer beklagt oder versucht bei der Kasse zur Erstattung einzureichen (letzteres unterstelle ich mal, wurde von der Klinik immer als Selbstzahler-Leistung kommuniziert).

    Ähnliche Umsetzungen gibt es auch für Boarding-Zimmer (z.B. aufgrund der Schließung von Geburtsstationen).

    Wenn Sie die Räumlichkeiten haben können Sie ja so ein Konzept mal überdenken.

    Gruß
    zakspeed

    Hallo geoff,

    eindeutige Fälle dürfen und sollten Sie auch konsequent (be)klagen. Manche Sachen müssen auch mal gerichtlich entschieden werden. Und wenn Ihre Erfolgsaussichten gut sind - nur zu.

    Was mich nur stört ist wenn ein Haus auf der einen Seite keinerlei Entgegenkommen oder Kompromissbereitschaft zeigt, dann aber bei erfolgter Verrechnung die PrüfVV umgehen und ein Widerspruch geprüft haben möchte. Dann steht ja auch noch im Raum wie der MDK im Zweitgutachten entscheiden wird. Oder wenn alles zur Klage gebracht wird (u.a. Verrechnungen vorstationärer Pauschalen, Streichung 1 Tag OGVD usw.). Muss halt jeder selbst wissen, macht nur Arbeit und keinen Spaß.

    Sie merken schon auf welcher "Seite" ich arbeite?

    Und Textbausteine (oder z.T. sogar immer der gleiche Text zu allen Sachverhalten/Widersprüchen) kenne ich inzwischen zur Genüge. Daher bin ich auch manchmal geneigt selbst welche zu benutzen (achte aber darauf dass sie einigermaßen "passen").

    Der Dialog sollte vorher beginnen und nicht erst ab der Verrechnung. Gehören aber immer zwei dazu.

    Gruß
    zakspeed

    Hello again,

    es erstaunt aber auch, wenn alle (!) Patienten genau 7 Belegungstage verbleiben (der OPS lautet 7-13 Tage) und dann entlassen werden (am besten noch mit dem Hinweis "wir müssen Sie entlassen, mehr zahlt/bewilligt IHRE Kasse nicht". Das mal eine(r) 8,9,10,11,12 oder sogar 13 Tage bleibt ist verschwindend gering.

    Könnte man mit fast allen Mindestverweildauern so weiterspinnen. Kennt man aber schon lange von der UGVD.

    und zum Thema zurück: es muss ja nicht immer gleich eine komplette Fehlbelegung festgestellt werden, hier gibt es ja auch "normale" DRG die zur Abrechnung kommen könnten. Als Haus sollte man halt schauen, ob wirklich jeder Patient die für den OPS erforderlichen Tage oder sogar auch mal länger bleiben muss. Der MDK stellt ja auch nicht in jedem Fall eine komplette Fehlbelegung fest, oder?

    Gruß
    zakspeed

    Hallo,

    das kann man so pauschal nicht sagen. Sicherlich ist die Abgrenzung zur Rehabilitation gerade bei chron. Schmerzen schwierig. Die stationäre multimodale Schmerztherapie darf kein Ersatz bzw. Ausweichen aufgrund mangelnder ambulanten Versorgung (Stichwort Heilmittel-Budget) oder restriktiver Ablehnung von Rehabilitation (z.B. Wartezeit von grds. 4 Jahren, ambulant vor stationär) sein.
    Wenn eine unimodale ambulante Schmerztherapie scheitert kann eine multimodale stationäre Schmerztherapie durchaus der nächste Schritt sein. Nur sollte der ambulante Bereich dann auch tatsächlich ausgereizt sein (es ist schwierig eine stat. Therapie bei chron. Rückenschmerzen zu begründen wenn der Patient z.B. in den letzten Jahren keine einzige Physiotherapie erhalten hat).
    Und sie sollte auch nicht jährlich zur gleichen Zeit wiederholt werden, dann wird sehr schnell ein Reha-Charakter unterstellt.

    Gruß
    zakspeed

    Hallo Geoff,

    nur so am Rande aus den Nutzungsbedingungen: Das Posten von Personalien / Inhalten von E-Mails oder Namen von Krankenkassen / Sachbearbeitern / MDK-Mitarbeitern Patienten etc. ist (ohne vorherige Zustimmung der betroffenen Person) tabu!

    Eine Verständnisfrage: Sie wollen alle Fälle konsequent beklagen, berichten (betonen) aber eine unsinnige Klageflut. Habe ich das so richtig verstanden?

    zum Thema: Man (egal welche "Seite") kann sich aber durch viele Klagefälle sehr schnell unglaubwürdig bzw. unbeliebt machen, da wird das Gericht dann in selbst berechtigten bzw. eindeutigen Fällen eher einen Vergleich vorschlagen als ein Sachverständigengutachten beauftragen.

    Und bei den Widersprüchen gegen Leistungsbescheide (Gutachten): da sollte man nicht immer den gleichen Textbaustein nehmen, es ist einfach unglaubwürdig, wenn in einem Stundenfall von einer schwierigen mehrfachen Medikamentenumstellung gesprochen wird.

    Gruß
    zakspeed

    Moin,

    in den Abrechnungsbestimmungen der GKV/PKV 2016 ist unter Punkt 2.11.3 dargestellt:

    Beim aufnehmenden KH wird dieser Fall gemäß § 3 Abs. 2 FPV 2016 nicht als Verlegungsfall betrachtet, sondern wie eine Erstaufnahme (vgl. Abbildung 2).


    Somit müssen Sie hier m.E. die Regelung der UGVD gegen sich gelten lassen.

    Zur Frage ob ein Abschlag anfällt geben Sie uns doch bitte die tats. Daten

    Gruß
    zakspeed

    Vielen Dank für die ausführlichen und zum Teil sehr hilfreichen Kommentare. Für mich hat das Hinterfragen der medizinischen Indikation durch den MDK eine ganz neue Qualität der bisherigen Prüfverfahren! Im Moment betrifft es anscheinend nur nicht schneidende Fächer, aber man stelle sich vor der MDK nähme sich die Freiheit auch die Indikationsstellung für Operationen zu hinterfragen....

    Hallo klore,

    ersetzen Sie mal bitte das Wort Indikation durch Notwendigkeit und Dauer (das kennt man ja schon von der Fragestellung der Fehlbelegung), das trifft es vielleicht genauer. Der MDK stellt fest, dass es (nach den aktuellen Leitlinien bzw. Empfehlungen der Fachgesellschaften) nicht medizinisch notwendig war den Patienten > 72h auf der stroke zu belassen. Klingt nachvollziehbar(er).

    @ Margherita: es fällt halt dem MDK und den Kostenträgern auf, wenn in einer Klinik alle Patienten mit Apoplex oder TIA >72h auf der stroke verbleiben. Das mag halt Leitlinie einer einzelnen Klinik/Abteilung sein, entspricht aber nicht den o.g. Leitlinien. Hier scheint dann eher doch die Ökonomie Vorrang zu haben.

    Ich gebe Willis vollkommen Recht, die Vergütung der B69/B70 gehört auf den Prüfstand (u.a. auch die teilweise Zuordnung zur Verlegungsfallpauschale).
    Gruß
    zakspeed

    Hallo,

    Zitate aus Arztbriefen wie "es lag ein sich der Bildgebung entziehender Hirninfarkt vor" oder "bei noch diskret hängendem Mundwinkel überwachten wir für 72h...", gepaart mit Aussagen von Patienten wie "ich lag in dritter Reihe und nach drei Tagen wurde ich dann mitten in der Nacht auf Normalstation gebracht" oder "auf der stroke war toll, da kam wenigstens einmal täglich der Logopäde vorbei" und einer zügigen Verlegung (die B70B ist halt eine Verlegungsfallpauschale) lassen den Schelm halt Böses denken.

    Danke an Willis für die Klarstellung der Indikation einer Überwachung >72h auf der stroke.

    Gruß
    zakspeed

    Hallo,
    Sie wollen auf eine Begleitperson (für € 45,- je Nacht) hinaus, warum nicht? Bei diesen kleinen "Kleckerbeträgen" sicherlich einfacher als eine komplette (konstruierte?) DRG abzurechnen. Allerdings sollte das nur für die Akutsituation eine Lösung darstellen, nicht für den gesamten Aufenthalt der erkrankten Person.

    Nur ist das kaum kostendeckend....

    Gruß
    zakspeed