Moin, nur so als Zwischenfrage:
warum wird der Eventrecorder überhaupt stationär implantiert? Eigentlich doch eine ambulante OP, daher erübrigt sich doch die Frage der Hauptdiagnose, oder?
Gruß
zakspeed
Moin, nur so als Zwischenfrage:
warum wird der Eventrecorder überhaupt stationär implantiert? Eigentlich doch eine ambulante OP, daher erübrigt sich doch die Frage der Hauptdiagnose, oder?
Gruß
zakspeed
Moin,
im ICD ist unter K55.0 akute Gefäßkrankheiten des Darmes auch eine subakute ischämische Kolitis aufgeführt (führt in die DRG G70B RG 0,816), hingegen wird die ischämische Kolitis unter K55.9 Gefäßkrankheit des Darmes, n.n. bez. aufgeführt, führt in die G71Z 0,553
Kann mir jemand in einfachen Worten den Unterschied erläutern und ob man das mittels einer Koloskopie (oder anderer Diagnostik) genau festlegen kann?
Danke und Gruß
zakspeed
Moin, es ist zwar keine DRG-Abrechnungsfrage (und auch nicht PEPP), passt aber am besten hier rein: Die Abrechnung (2016) erfolgt noch nach BPflV! Zur Lage:
Ein Patient wird laufend teilstationär behandelt. An einem Tag wird er aus der Tagesklinik (um 11:00) in den vollstationären Bereich übernommen/verlegt.
Darf für diesen Tag das teilstationäre Entgelt abgerechnet werden? Eine Partei meint ja, in §8 (2) Satz 2 BPflV steht "... an einem Tag mehrfach intern verlegt, berechnet nur die zuletzt aufnehmende Abteilung..." und bezieht sich auf das mehrfach (da ja nur einfach verlegt), die andere Partei meint nein und versteht die Regelung in der BPflV auch analog §3(4) PEPPV bzw. §6 (3) FPV
Meinungen?
Gruß
zakspeed
neue Sparmaßnahmen im Gesundheitssystem durch Patienten?
Außer für den Diabetes nimmt der Patient keine Medikamente ein. Die Antihypertensiva hat er selbständig gegen Heilkräutertees ersetzt. Während des gesamten Aufenthaltes waren die Blutdruckwerte im Normalbereich. Eine Medikamenteneinnahme wird generell vom Patienten kritisch gesehen.
geht doch....
Gruß
zakspeed
Hallo,
der MDK kann keine ambulante Abrechnung fordern oder feststellen. Der MDK stellt lediglich eine stationäre Behandlungsnotwendigkeit fest oder auch eine primäre Fehlbelegung, das hat nichts (!) mit der Abrechnung zu tun (Beispiel: eine Leistung ist nicht im Katalog nach §115b aufgeführt, ist aber trotzdem ambulant erbringbar).
Hier müssen Sie mit der KV (wegen Ermächtigung) oder der Kasse sprechen (vorstationär, Festbetrag oder ähnliches). Manche Kassen sind da flexibel, andere nicht.
Gruß
zakspeed
Hallo Elodie,
führt das (HD F-ICD und OPS 85501) nicht immer in die F48Z?
bei so wenig geriatrischen DRG kommt doch meist nur eine Prüfung wenn es sich nicht um eine geriatrische DRG handelt, oder?
Gruß
zakspeed
Moin, was halten Sie von
Z60 Kontaktanlässe mit Bezug auf die soziale Umgebung
Inkl.:Alleinlebende Person
Anpassungsprobleme an die Übergangsphasen im Lebenszyklus
Atypische familiäre Situation
Empty nest syndrome
Schwierigkeiten bei der kulturellen Eingewöhnung
Soziale Ausgrenzung oder Ablehnung
Zielscheibe feindlicher Diskriminierung und Verfolgung
oder
Z65 Kontaktanlässe mit Bezug auf andere psychosoziale Umstände
Inkl.:Betroffensein von einer Katastrophe, einem Krieg oder anderen Feindseligkeiten
Gefängnisstrafe oder andere Formen der FreiheitsstrafeInhaftierung
Kindessorgerechts- oder Unterhaltsverfahren
Opfer von Verbrechen, Terrorismus oder Folterung
Probleme im Zusammenhang mit der Entlassung aus dem Gefängnis
ProzessStrafverfolgungVerurteilung in Zivil- oder Strafverfahren, ohne Freiheitsstrafe
Exkl.:Aktuelle Schädigung - siehe Alphabetisches VerzeichnisZielscheibe feindlicher Diskriminierung und Verfolgung (Z60)
Gruß
zakspeed (ich krieg das grad schlecht editiert )
Moin,
wenn Sie "nur" die (vorhandene) Medikation der Depression während des Aufenthaltes weiterführen empfiehlt sich die F33.4
Ansonsten würde ich (Sie sprachen von operativen Fächern) schon weitergehende Diagnostik bzw. ein neurologisches oder psychiatrisches Konsil und/oder Umstellung der Medikation für die Kodierung z.B. der F32.2 fordern.
Gruß
zakspeed
Guten Abend!
...und wie rechnen Sie eine ambulante Eventrekorderimplantation ab?
Hallo Gefäßchirurg,
jetzt muss ich mich outen , ich rechne nicht ab sondern bezahle (oder auch nicht ;-))
aber ich habe schon Privatrechnungen einer Uni-Klinik gesehen, da wurde die Leistungen nach GOÄ / EBM zzgl. Sachkosten Eventrecorder (ich glaube so um die € 1950,-) liquidiert.
wie gesagt, Privatliquidation.
Machbar ist es, nur nicht mit der GKV direkt abrechenbar. Ob man sich auf die F12H mit Abschlag UGVD einigt oder tats. Sachkosten zzgl. einer AOP-Pauschale von etwa € 350,- bleibt jeder Klinik selbst überlassen.
Es gibt ja auch im Vorfeld durch den MDK befürwortete (ambulante) Eventrecorder (auch schon gesehen), da muss dann die Kasse ggf. einen Vorschlag machen (oder eine Privatrechnung akzeptieren ;-((
Machbar ist vieles, (ehrliche) Kommunikation ist alles.
Gruß
zakspeed
Hallo Ricco,
nur so mal als Anmerkung: der Assesment-Tag ist der erste Tag und am Folgetag beginnt die erste Therapieeinheit. So weit so gut. ABER:
Liegen Ihre Patienten so knapp an der Mindestverweildauerdauer von 14 Tage, dass dieser eine Tag schon den Unterschied zwischen einer geriatrischen und einer "normalen" DRG ausmacht? Die meisten geriatrischen DRG haben eine MGVD von bummelig um bei 20 Tagen.......
Wenn Sie die Patienten tats. nur 14 Tage stationär behandeln ist die Prüfauffälligkeit für die Kostenträger mehr als offensichtlich.....
Gruß
zakspeed
Aber: nicht jede Schrittmacherprozedur ist im AOP-Katalog abgebildet!
Eventrekorder, 3-Kammer Herzschrittmacher und Defibrillatoren können gemäß AOP-Vertrag nicht ambulant implantiert werden. (http://www.sjm.de/media/2/D12052…ologie_2012.pdf)Implantationen von Event Recordern werden bei uns stationär durchgeführt (1 Tag UGvD). Dies wird auch bis jetzt (toi, toi, toi) nicht angefragt.
Viele Grüße
aliuJ89
Hallo aliuJ89
ad 1 ) ja, Sie haben Recht, nicht jeder SM steht im AOP-Katalog
ad 2) nur weil es nicht im AOP-Katalog steht heißt es aber nicht, dass die Implantation (Wechsel etc.) nicht ambulant erfolgen kann. Der AOP-Katalog bezieht sich nur auf die Abrechnung(smöglichkeit), nicht auf die medizinische Machbarkeit!
Nur zur Klarstellung, nur weil eine Leistung nicht im AOP-Katalog steht heißt es nicht, dass sie zwingend stationär erbracht und abgerechnet werden muss.
Und das die stationäre Implantation von Ereignisrecordern (ich kenn mind. 2 Uni-Kliniken, die dieses regelhaft ambulant (bei Selbstzahlern) erbringen) nicht angefragt wird: Glückwunsch.
Gruß
zakspeed