Beiträge von zakspeed

    Hallo, aus einem Bericht:

    Nach gewollter Gewichtsabnahme von ca. 65 kg in 3 Jahren durch Sport und einseitige Ernährung durch Tütensuppen war es zu rezidivierendem Erbrechen und abdominellen Schmerzen gekommen.

    na super, ich hätte schon vorher aufgegeben (gewürgt) ;(

    Gruß

    zakspeed

    Hallo kodiersimi


    Das hiesige Zentrum hat auch, da die chronische Insuffizienz bekannt, jedoch noch nicht dialysepflichtig die Rechnung mit der Kasse beglichen. Bei frischen akuten Niereninsuffizienten, die vorher noch nicht bekannt waren als chronische NI-Patienten rechnet das Dialysezentrum mit uns ab.


    das verstehe ich ehrlich gesagt nicht. ?( Wenn der Patient erstmalig dialysepflichtig während des KH-Aufenthaltes wird, dann vermute ich doch stark einen Zusammenhang mit der Erkrankung, die zur Aufnahme geführt hat, richtig :?: Und damit dürfen Sie die Dialyse kodieren, das ZE abrechnen und müssen die Transportkosten tragen. Nur wenn die Dialyse in keinem Zusammenhang mit der stationären Behandlung steht (Klassiker: ein Dialysepatient wird zur Frakturversorgung aufgenommen) rechnen Praxis und Transportunternehmen :!: direkt mit der Kasse ab.

    Die Entscheidung des Dialysezentrums mit der Kasse selbst abzurechnen ist hier daher für mich nicht nachvollziehbar. War der Patient dort bekannt und wusste das Zentrum von der vollstationären Behandlung?

    Gruß

    zakspeed

    oooch,

    ich hab mal ein Schreiben von einem Fachanwalt für Sozialrecht (zugelassen am Landessozialgericht) gesehen, in dem wörtlich stand (es ging um die Ablehnung einer Fortführung einer kieferorthopädischen Behandlung nach zwei Gutachten): "... dann werden wir sehen, ob die Gutachter vor Gericht ihren Aussagen im Kreuzverhör standhalten werden..." ?(

    zuviel Matlock gesehen, glaube ich... :rolleyes:

    Gruß

    zakspeed

    Hallo,

    wobei Selbstzahler nicht immer gleichbedeutend mit Privatpatient ist :!: Ich kenne viele Fälle, in denen ein Krankenhaus "nur" die DRG inkl. Zu/Abschlägen mit einem Patienten abrechnet, z.B. immer wenn ein Kostenträger eine Zusage ablehnt und der Patient schon weg ist. Teilweise aber auch sogar wenn es vorher vereinbart wird. Wichtig ist dabei, ausdrücklich Leistungen wie Chefarztbehandlung, Zwei-Bett-Zimmer o.ä. NICHT zu wählen (bzw. ausdrücklich abzulehnen). Warum sollte ein Haus (ausser den Chefärzten natürlich :whistling: ) kein Interesse an eine Abrechnung "nur" in Höhe der DRG haben :?:

    Also, reine Verhandlungssache (und da kommen wieder Mitbewerber ins Spiel) 8) Alles Gute (und ehrliche Abrechnung) für die Patientin

    Gruß

    zakspeed

    Hallo,

    und abgesehen von der verwerflichen Idee des Up- oder down-codings: :cursing:

    Ein Infarkt mit Stent (F52B) und anschl. Geriatrie von mind. (und damit meist auch maximal) 14 Tagen hat mit dem 19.Tag etwa den gleichen Erlös wie die geriatrische DRG F48Z, da nütz alles Jammern über eine Nicht-Zuordnung in eine geriatrische DRG nichts.

    Aber jetzt nicht auf die Idee kommen, diesen Patienten länger als sonst üblich auf der Geriatrie zu "behalten"..... :whistling:

    Gruß

    zakspeed

    Hallo lorelei,


    Kostenübernahme liegt vor.


    ja von wem denn? in welcher Form (Papier, §301)? auf welcher (Rechts)Grundlage? schauen Sie sich die doch nochmal an


    Jetzt kommt plötzlich ein Gutachten von MDK mit Kürzung der OGVD.


    das ist ja spannend, wie geht das denn ohne Unterlagen? Begründung (bzw. begründet)?

    Oder ist das ein Versicherter nach §264 SGB V (da ist irgendeine gewählte Kasse aushilfsweise tätig), dann gilt m.E. doch §275 SGB V. Auf vielen Gutachten steht auch, wer das Gutachten ausser dem KH noch erhält (das ist der Kostenträger/Auftraggeber) und welche Unterlagen dem MDK vorlagen.

    Gruß

    zakspeed

    Vielleicht sind auch keine Rehanimationen gewollt.
    Hat der Patient eventuell Probleme mit Bambi? ;)


    (ich dachte erst, ich hätte Monty Python falsch geschrieben, ist auch tricky mit dem korrekten Platzieren des h)

    bei Rehanimation fällt mir immer wieder eine Geschichte aus meine Rettungsdienstzeit ein: VU mitten in der Nacht auf einer einsamen Landstraße, bei Ankunft RTW sitzen Mutter und Tochter schreiend, blutbesudelt und mit Fleischstückchen übersät im PKW. Das war dann aber alles nur Rotwild-Gulasch von dem Vieh, das zuvor ein entgegenkommendes Erlebnis mit dem Auto gehabt hatte. Rehanimation zwecklos, das Damwild haben wir dann auch ohne NEF vor Ort für tot erklärt und Mutter und Tochter zur Grundreinigung mit ins KH genommen (die hatten tatsächlich außer dem Schock keine weiteren Verletzungen).

    Schwein gehabt. 8)

    Gruß

    zakspeed

    aus einem Gutachten:


    Beschrieben ist bei dem Patienten eine Aortendissektion unter Einbeziehung der linken Arteria carotis

    communis und Arteria subclavia, eine Reanimation wird von dem Patienten nicht gewünscht. Der Patient konnte am 23.08. in die Tagesklinik verlegt werden.

    => dürften wir Sie reanimieren? Nee, ich möchte lieber in die Tagesklinik (klingt ein wenig wie ein Dialog bei Monty Python) 
    na denn

    Gruß
    zakspeed

    Hallo CocPit :rolleyes: (nix für ungut, zakspeed, ehemaliger deutscher Formel 1 Rennstall)


    Hallo Zackspeed
    der Pat. wurde in der Inneren Abt. aufgenommen. Hatte neben seiner Grunderkrankung Hämatemesis wg. erosiver Gastritis und mehrerer Ulcerationen des Magens.

    da könnte man aber jetzt vortrefflich auch über die HD F10.- streiten....

    Konkrete Beispiele für eine "ungerechte" Vergütung? Frei nach Otto Waalkes: ich könnte Ihnen noch tausend Beispiele geben, wenn ich nur welche wüsste...

    Im Ernst, das "Heftigste" war ein Patient mit Parkinson, hat einen implantierten Hirnstimulator (neurochirurgisch an einer Uni implantiert), dieser macht Probleme und wird während eines Aufenthaltes auf einer Neurologie nur diskonnektiert (stillgelegt, Sonden, Aggregat, alles bleibt am/im Patienten). Das machte der Neurologe auch auf Station am Patientenbett. Führte in die DRG B17 (operative DRG). Da hat selbst das Krankenhaus zugegeben, das das etwas überbewertet ist.

    Solche Fälle (egal ob über- oder unterbewertet) müssen manchmal erst auftauchen, um dann über das InEK "bereinigt" zu werden. Dafür müssen aber auch alle mitmachen, und nicht nur bei "Verlusten" jammern und "Gewinnen" diese stillschweigend hinnehmen. Und solange gilt halt: Pech (oder Glück) gehabt.

    Gruß

    zakspeed

    Patient wird im Alkoholentzugsdelir in unsere Klinik eingeliefert. Am 4. KH Tag Sturz.


    Hallo,

    darf ich mal fragen auf welcher Abteilung der Patient lag? Ich kenne nur Häuser, wo diese Patienten in der Psychiatrie liegen (Tagessätze) bzw. spätestens am 2.Tag in eine Psychiatrie verlegt werden und dann bei Frakturen etc. intern/extern ín eine Somatik verlegt werden. Damit hat sich auch die Frage nach der "Ungerechtigkeit" der Vergütungshöhe erledigt (wobei ich genügend Beispiele kenne, in denen es umgekehrt ist und eine Leistung teilweise exorbitant hoch vergütet wird). :rolleyes:

    Gruß

    zakspeed