Hallo, §1 (5) sagt aus:
1 Bei Nachweis von SARS-CoV-2 in einem Labortest ist der ICD Kode U07.1! COVID-19, Virus nachgewiesen zu kodieren.
2 Bei Patienten, bei denen COVID19 klinisch-epidemiologisch bestätigt ist und das Virus nicht durch einen Labortest nachgewiesen wurde oder kein Labortest zur Verfügung steht ist der ICD Kode U07.2! COVID-19, Virus nicht nachgewiesen zu kodieren.
3 Bei beiden oben genannten Fallkonstellationen sind Schlüsselnummern anzugeben, um das Vorliegen einer Pneumonie, anderer Manifestationen oder von Kontaktanlässen abzubilden.
4 Bei Patientinnen und Patienten, die getestet werden ohne das ein Verdacht auf eine Infektion mit SARS-COV-2 besteht, ist bei einem negativen Labortest, der ICD Kode Z11 Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf infektiöse und parasitäre Krankheiten zusammen mit U99.0! Spezielle Verfahren zur Untersuchung auf SARS-CoV-2 zu kodieren.
=> es stellt sich die Frage, wie denn Patienten kodiert werden sollen, die mit Verdacht auf eventuell bestehende Covid19-Infektion aufgenommen werden (also (noch) nicht klinisch-epidemiologisch bestätigt sind), und negativ getestet werden. 1 und 2 scheiden aus, 4 ebenfalls, da ja ein Verdacht besteht. Trotzdem soll hier der Test ja abgerechnet werden (ist auch derzeit der häufigste Anlass zum Test).
Ideen?
Gruß
zakspeed