Herzliche Grüße aus Altenburg,
Wir haben ein Problem, wissen allerdings nicht, ob dieses
Thema bereits diskutiert wurde.
Ein Neugeborenes wird 18 Tage nach seiner Geburt stationär
aufgenommen wegen Harnwegsinfekt und Erbrechen.
Kodiert man exakt nach DKR müssen die Codes P92.0(Erbrechen
(Neug.)) und P39.3 (HWI(Neug.)) zugewiesen werden, da die Neonatalperiode mit Vollendung des 28. Tages nach der Geburt
endet (1601a).
Logischerweise spuckt der Grouper die gleiche DRG (P67D) aus, die bereits für den 1. Aufenthalt abgerechnet werden sollte (P67C).
Unsere Frage: Können in diesem Falle beide DRG´s innerhalb
der oberen Grenzverweildauer abgerechnet werden?
die MDA´s aus ABG