Beiträge von MedCo_Dia

    Hallo zusammen,

    der Einsatz von Speziallagerungssystemen ist ja mit dem Kode 8-390.0 differenziert kodierbar und auch erlösrelevant. Leider finde ich bei uns im Hause nur einen einzigen Fall, bei dem die Verschlüsselung mit diesem Kode auch wirklich Mehrerlös brachte (DRG A11E--> A11C). In welcher Fallkonstellation gibt es durch die Kodierung dieses OPS einen Mehrerlös?

    Lieben Dank und Grüße

    Hallo an alle,

    als Mindestmerkmal bei palliativmedizinischer Komplexbehandlung wird u.a. ein standardisiertes palliativmedizinisches Basisassessment gefordert. Dieser Kode erfordert die Untersuchung von mindestens 5 Bereichen der Palliativversorgung mit standardiserten Messverfahren.
    Gibt es hierzu speziell Formulare/Bogen, welche bei einer MDK Überprüfung zwingend vorliegen müssen, damit dieser Kode letztendlich anerkannt wird?

    Danke und herzliche Grüße

    Hallo,

    die Frage ist, wie ist "asymptomatisch" zu verstehen? Die typische Symptomatik liegt hier m.E. nicht vor, jedoch erfolgt eine Medikation bzgl. der HIV Infektion, auch wenn der Pat. diese selbst mitbringt.
    Danke und Grüße

    Hallo liebes Forum,

    Patient ist seit 2 Jahren an HIV erkrankt. Aufnahme zur Tonsillektomie bei V.a. Tonsillenca (konnte ausgeschlossen werden, Diagnose: Lymphadenitis colli im Rahmen der unbehandelten HIV Infektion), erneuter Beginn einer HIV Therapie. Nach Entlassung Wiederaufnahme mit Hämatemesis und Bauchschmerzen, es stellte sich eine akute Nachblutung der Tonsille heraus. Es bestand kein Fieber, Patientin leidet unter Depressionen und Diarrhoe.

    Wie wird diese HIV Infektion hier verschlüsselt? B24 oder Z21?

    Danke

    Hallo zusammen,

    in diesem Fall geht es um die Festlegung der Hauptdiagnose im letzten Fall (4. Fall) ,zur besseren Übersicht kurz die "Historie" des Patienten

    1. Aufenthalt: traumatische pertrochantäre Femurfraktur, Versorgung mit Gammanagel
    2. Aufenthalt: Frühinfekt nach Gammanagel-Osteosynthese bei pertrochantärer Femurfraktur
    3. Aufenthalt: Grosses perfundiertes Hämatom (ca. 5x5x7 cm) femoral rechts (Aneurysma spurium) bei Hinterwandläsion mit Dissektion und art. Thrombose des Profundahauptstammes (bei
    massiver Arteriosklerose), Therapie: Hämatomausräumung, TEA und Patchplastik (Rinderpericard) der A. profunda femoris mit proximaler A. femoralis superficialis und distaler A.
    femoralis communis
    4. Aufenthalt: Wundheilungsstörung in der rechten Leiste nach Operation eines Aneurysma spurium, Patient klagt über Ruheschmerzen an der Wunde über der rechten Leiste. Nach
    Abnahme des Verbandes zeigte sich inguinal rechts über der Schnittführung eine dehiszente Narbe mit schmierigen Fibrinbelägen.
    Therapie: Nekrosektomie, Abstrich, VAC-Verband; Mikro: Acinetobacter baumannii complex, Enterococcus faecalis

    Jetzt liegt ja eine postoperative Komplikation nahe und damit die Verschlüsselung der HD mit T81.4. Aber gibt es hierfür nicht noch einen spezifischeren Kode?

    Danke an alle

    Hallo,

    es tut mir echt leid, der Entlassbericht war etwas "konfus" geschrieben, habe nun noch einmal gründlich nachgeforscht, da auch mich das Thema Fallzusammenführung beschäftigt hat:
    es fand eine Verlegung in unsere Klinik statt, jedoch keine Rückverlegung. Die ursprüngliche Aufnahmeklinik waren nicht wir, und deshalb auch keine Fallzusammenführung.
    Ganz herzlichen Dank für die Unterstützung, habe nun einen Widerspruch geschrieben, mal sehen, was zurück kommt ;)
    Das Forum ist echt klasse

    Hallo an alle,

    jetzt möchte ich mich einfach mal dazwischen schalten, in meinem Fall geht es auch um eine Rückverlegung und nun um eine vom MDK erkannte primäre Fehlbelegung. Vielleicht kann mir jemand mit toller Argumentation weiterhelfen.
    Also: Patient wurde bei uns aufgenommen bei wiederholten VT`s und Hypotonien, daraufhin in eine andere Klinik zur Abklärung der Möglichkeit einer Herztransplantation und zur rhythmologischen Stabilisierung bei V.a. Long-QT-Syndrom verlegt. Bei schwerer psychiatrischer Grunderkrankung mit Niereninsuffizienz, keine Empfehlung zur Herztransplantation. Ein Long-QT-Syndrom konnte weder sicher bestätigt noch widerlegt werden. Komplikationsloser stationärer Aufenthalt. Weitere Empfehlungen: Optimierung der Herzinsuffizienztherapie, regelmäßige EKG-Kontrollen der QT-Zeit, Anhebung des Kaliumwertes auf hochnormale Werte, Kontrollen der Elektrolyt- und Retentionswerte.

    Rückverlegung in unsere Klinik zur weiteren Überwachung nach medikamentöser Einstellung und Stabilisierung. Die Rückverlegung erfolgte an einem Freitag um 12 Uhr. Bei Aufnahme war der Kaliumwert im Normbereich, Kreatinin lag bei 1,73mg/dl, es erfolgte ein Kontroll EKG.

    Und nun ist noch im Entlassbericht dokumentiert :"Patient lebt wegen chronischer Schizophrenie in einer betreuten Wohngemeinschaft. Dort ist keine Nachtwache vorhanden, deswegen über das Wochenende noch Beobachtung bei uns. Patient gibt an, dass er jetzt nicht mehr so viel Angst vor einer weiteren „Herzattacke“ habe..."

    Nun, das war natürlich "gefundenes Fressen" für den MDK und somit ergibt sich auch eine primäre Fehlbelegung!

    Wie stehen die Chancen diesen Aufenthalt durchzusetzen? Pat. war über das Wochenende stationär.

    Danke

    Hallo,

    gerade sitze ich vor einem MDK Gutachten, hier geht es ebenso um eine "Doppelkodierung".
    Patient kommt wegen einem Thrombus im Bereich des mitt-septalen rechten Ventrikels (der Defi-Sonde anhaftend). Hier wurde nun I51.3 (intrakardialer Thrombus) und zusätzlich T82.8 (Komplikationen durch Prothese, Implantate oder Transplantate im Herzen) verschlüsselt. Der MDK streicht nun die T82.8 mit der Begründung, dass die Diagnose und der Mehraufwand bereits in I51.3 abgebildet sei.
    Diese Kombination beschreibt am spezifischsten die vorliegende Erkrankung, und darf m.M. nach (genau wie oben erklärt) zusammen kodiert werden. Das stimmt doch, oder gibt es bei I51.3 ein Exklusivum?

    Danke