Hallo an alle,
jetzt möchte ich mich einfach mal dazwischen schalten, in meinem Fall geht es auch um eine Rückverlegung und nun um eine vom MDK erkannte primäre Fehlbelegung. Vielleicht kann mir jemand mit toller Argumentation weiterhelfen.
Also: Patient wurde bei uns aufgenommen bei wiederholten VT`s und Hypotonien, daraufhin in eine andere Klinik zur Abklärung der Möglichkeit einer Herztransplantation und zur rhythmologischen Stabilisierung bei V.a. Long-QT-Syndrom verlegt. Bei schwerer psychiatrischer Grunderkrankung mit Niereninsuffizienz, keine Empfehlung zur Herztransplantation. Ein Long-QT-Syndrom konnte weder sicher bestätigt noch widerlegt werden. Komplikationsloser stationärer Aufenthalt. Weitere Empfehlungen: Optimierung der Herzinsuffizienztherapie, regelmäßige EKG-Kontrollen der QT-Zeit, Anhebung des Kaliumwertes auf hochnormale Werte, Kontrollen der Elektrolyt- und Retentionswerte.
Rückverlegung in unsere Klinik zur weiteren Überwachung nach medikamentöser Einstellung und Stabilisierung. Die Rückverlegung erfolgte an einem Freitag um 12 Uhr. Bei Aufnahme war der Kaliumwert im Normbereich, Kreatinin lag bei 1,73mg/dl, es erfolgte ein Kontroll EKG.
Und nun ist noch im Entlassbericht dokumentiert :"Patient lebt wegen chronischer Schizophrenie in einer betreuten Wohngemeinschaft. Dort ist keine Nachtwache vorhanden, deswegen über das Wochenende noch Beobachtung bei uns. Patient gibt an, dass er jetzt nicht mehr so viel Angst vor einer weiteren „Herzattacke“ habe..."
Nun, das war natürlich "gefundenes Fressen" für den MDK und somit ergibt sich auch eine primäre Fehlbelegung!
Wie stehen die Chancen diesen Aufenthalt durchzusetzen? Pat. war über das Wochenende stationär.
Danke