Beiträge von MedCo_Dia

    Hallo zusammen,

    hier geht es um die Festlegung der HD:

    Einweisung des Patienten wegen Kreuzschmerzen und ziehenden Schmerzen im rechten Bein mit Beinschwellung, zudem unkontrollierter Harnabgang
    Als Ursache für das Unwohlsein mit Gewichtsverlust und Rückenschmerzen zeigte sich ein akutes Nierenversagen. Sonographisch zeigte sich eine massiv gefüllte Harnblase mit Aufstau des Nierenbeckens --> Blasenkatheteranlage, Nierenwerte besserten sich daraufhin spontan
    Bei Infektkonstellation wurde von einem Harnwegsinfekt ausgegangen und behandelt.

    Dann Verlegung des Patienten in Urologische Klinik zur weiteren Abklärung des postrenalen Nierenversagens
    Es erfolgte eine Cystoskopie und Entfernung des transurethralen Dauerkatheters und Anlage einer suprapubischen Dauerableitung. Normalisierung des Kreatininwertes, Entlassung mit belassenem SPK.

    Entschuldigung, aber nun einmal ganz doof gefragt ?( : Ist nun die festzulegende HD hier die Überlaufblase oder das postrenale NV?

    Danke schon mal und Grüße

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    gemäß DKR 1911a Mehrfachverletzungen wird ja die Verletzung als HD ausgewählt, die am schwerwiegendsten ist.

    Nun hat sich unser Patient mit einem Messer eine Schnittverletzung am linken Daumen zugezogen und konnte den Daumen nicht mehr beugen.
    Diagnose: Schnittwunde im Bereich des linken Daumens beugeseitig mit Durchtrennung der Beugesehne sowie des radialen Nerven.
    Therapie: Wundrevision, Naht der Beugesehne nach Kirchmayr-Kessler. Mikrochirurgische Naht des ulnaren Daumennervs, Wundverschluss.

    Als HD seitens der Klinik S64.3 (Verletzung nervi digitalis Daumen), Argumentation: Zuhilfenahme eines Operationsmikroskops unter entsprechend notwendiger Fachkompetenz, Verletzung der Beugesehne braucht erhöhte Fachkompetenz nicht.
    MDK legt als HD die Sehnenverletzung fest, da diese unversorgt mit einem Funktionsverlust des Fingers einhergehe und einschließlich einhergehender Nachsorge mit Funktionsgips deutlich aufwändiger und kostenintensiver bewertet sei.

    Wie wird dies hier im Forum gesehen?

    Danke und schöne Grüße

    Hallo liebes Forum,

    bei Patient wird PEG-Anlage durchgeführt, bei Vorlegen der Fixationsnähte des Magens an die Bauchdecke reißt der Magen ein und wird übernäht. Die Versorgung des entstandenen Magenrisses kann hier doch zusätzlich zur PEG Anlage 5-431.2 kodiert werden, da zusätzlicher Aufwand. Welcher OPS ist hier anzuwenden?

    Danke :) und herzliche Grüße

    Hallo zusammen,

    Patient wird aufgenommen mit Polyneuropathiesyndrom, distal- und beinbetonte Tetraparese bei Diabetes mell II (ED 1987). Es wurde als ND G82.30 verschlüsselt, MDK fordert G83.88, da Kodierungen aus G82.- Lähmungen auf Grund zentralvenöser Störungen vorbehalten, und im vorliegenden Fall die Schwäche und Sensibiltätsstörungen Ausdruck einer diabetischen Polyneuropathie und somit peripheren Nervenschädigung seien.

    Dieses Thema wurde bereits in früheren Jahren hier diskutiert, gibt es hierzu neue Erkenntnisse? Welche Verschlüsselung ist korrekt?

    Hinweis unter G83.- : Kategorie ist nur dann zur Verschlüsselung zu benutzen, wenn Ursache n.n.b. ist. Ursache ist jedoch hier doch eindeutig der Diabetes?

    Danke und Grüße

    danke für die schnellen Antworten :thumbup:
    Wir werden diese Fälle klagen, Widersprüche bzw Verhandlungen mit den meisten Krankenkassen führen leider zu keiner Einigung, da für diese ja nur die Argumentation des MDKs ausschlaggebend ist....
    LG

    Hallo liebes Forum,

    auch wenn alle Kriterien zur berechtigten Verschlüsselung einer Sepsis erfüllt sind, verlangt der MDK eine engmaschige Überwachung des lebensbedrohlichen Krankheitsbildes und erkennt, wenn dies nicht in volllem Umfang dokumentiert ist, die Verschlüsselung der Sepsis nicht an. Wie wird dies in anderen Kliniken gehandhabt, erfolgt bei Verschlüsselung einer Sepsis als HD immer eine dokumentierte intensive Überwachung des Patienten? Wenn nicht, wie wird dann hier die Sepsis "durchgesetzt"?

    Danke und sonnige Grüße

    Hallo alle zusammen,

    es gibt hier im Forum viele Themen über den Diabetes mellitus und seinen Komplikationen, habe aber nichts gefunden, das wirklich Antwort auf meine Frage gibt und deshalb ein neues Thema erstellt.
    Folgender Fall:
    Patient hat seit mehreren Wochen progrediente Rötung und zunehmende Schmerzen im linken Fuß bei Z.n. Fußphlegmone bei diabetischem Fuß.
    Bei dem Patienten wurde vor geraumer Zeit eine Revascularisation durch Anlage eines cruro-pedalen Eigenvenenbypasses li durchgeführt. Damals wegen Infekt im Vorfußbereich, transmetatarsale Resektion II und III.
    Nun erneute stationäre Aufnahme mit einem Infekt im Vorfußbereich, radiologisch Ostitis im Bereich des MDK I und IV li, so dass nach Infektbehandlung die Indikation zur Vorfuß /Rückfußamputation li (nach Chopart) gegeben war.
    Seitens der Klinik wurde nun als HD die M86.27 (subakute Osteomyelitis) festgelegt, der MDK verlangt E11.74 (diabetischer Fuß), da diese ganze Symptomatik dem Vollbild eines diabetischen Fußsyndroms entspräche.
    Ich sehe die Ostitis nicht als Komplikation des Diabetischen Fußes, so ist meiner Meinung nach die M86.27 richtig verschlüsselt. Denke ich falsch?

    Vielen herzlichen Dank und Frühlingsgrüße :)

    Hallo liebes Forum,

    es geht hier um eine vom MDK geforderte ambulante Abklärung, die ich überhaupt nicht einschätzen kann:

    Die stationäre Aufnahme erfolgte aufgrund einer ambulant festgestellten Leukencephalopathie. Patientin klagte über Kurzzeitgedächtnis- und Merkfähigkeitsstörungen und eine allgemeine Müdigkeit sowie häufige Kopfschmerzen. Die Aufnahme erfolgte insbesondere zur genaueren diagnostischen Abklärung der cerebralen Veränderungen, insbesondere war zu klären, ob die Veränderungen Ursache für die beklagten Symptome sind. Hierzu war unter anderem laut Arzt eine Verlaufsbeobachtung sinnvoll, um die von der Patientin beklagten kognitiven Defizite zu einzuordnen.
    Es erfolgten: Ruhe-EKG, Doppler-/Duplexsonographie , VEP, Medianus-, Tibialis-SEP , Psychosomatisches Konsil , Kognitiver Hirnleistungstest , Langzeit-RR , Langzeit-EKG, Liquor
    Im Rahmen der räumlichen Veränderung für die Patientin und allgemeinen Entlastung kam es bereits zu einer subjektiven Beschwerdebesserung für die Patientin, so dass auch der hinzugerufene psychosomatische Konsiliarius eine stationäre psychosomatische Rehabilitationsbehandlung für dringend indiziert hielt
    Stat. VD 7 Tage

    laut MDK VD 1 Tag, da:
    Symptomatik bereits seit einem Jahr, keine besondere Dringlichkeit,
    klinischer Zustand der Patientin stabil
    keine engmaschige Verlaufsdokumentation erkennbar

    Nun meine Frage: ist eine Verlaufsbeobachtung ein Grund für eine längere stationäre VD?

    Ganz herzlichen Dank und Grüße