Guten Morgen in die Runde!
Ich würde das Thema gerne noch mal kurz aufgreifen, da ich aktuell ein neg. Gutachten daliegen habe und hin und her gerissen bin, wer nun Recht hat...
Vorgeschichte:
Patientin kommt zur Entbindung in unsere Klinik. Am 18.11. erhält sie einmalig eine Dolantin - Spritze i. m.
Am 19.11. wird entbunden. Regelrechter Verlauf. Entlassung.
am 04.12. stellt sich die Patientin mit einem Abszess am Gesäß nach i. m. Injektion wieder vor. Im MRT wird folgendes beschrieben: Verdacht auf links gluteales hauptsächlich subkutan gelegenes Hämatom
Es erfolgt die Abszessspaltung im OP .
Kodiert haben wir die T80.2 Der MDK meint L02.3 wäre genauer und bezieht sich auf die DKR D015.
Als ich das Gutachten gelesen habe, dachte ich im ersten Moment direkt "Ja, hat er ja Recht"
Aber so im Nachhinein, auch als ich hier im Forum nachgelesen habe, bin ich unsicher geworden.
Es handelt sich ja hier nicht um einen Spritzenabszess wie er vllt häufig nach Drogenkonsum vorliegt, sondern nach einer therapeutischen Injektion (T80.2)
vielleicht habe ich mich auch einfach nur verfangen jetzt in diesem Fall. Würde mich daher sehr über Meinungen freuen.
Herzlichen Dank!