Beiträge von D. Zierold
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Hallo,
einzeln abrechnen und gucken was passiert 🤪
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Hallo,
in Sachsen ist es ganz klassisch Papier
- es gibt keine Vordrucke oder so ... daher:Sehr geehrter Herr Kostenträger,
Zahl A
Zahl B
Gruß und Kuß dein Krankenhaus
😉
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Hallo,
es gibt im www QR-Code-Generatoren, die zumindest die Überweisungsinformationen anzeigen sollten.
Den erstellten Code sollte das KIS dann ja relativ unproblematisch auf einem Dokument verewigen können.
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Hallo,
immer Dokumente verwenden, wo der Wortlaut des OPS draufsteht. Sonst kapiert es der MD (oder die dort eingesetzte KI) nicht.
Bei "Raumdesinfektion" könnte ja der Fußboden nicht dabei sein ...😉
Wir haben auch verschiedene Dokumente "I-ten"-sicher gemacht - funktioniert. Ich denke, da guckt manchmal nur ein Mitarbeiter (oder jetzt die KI) drüber und hakt die Überschriften ab.
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Hallo,
das musste ich auch hier lange vortanzen

Es gibt quasi "medizinisch krank" und "FPV-krank" - und das sind zwei völlig verschiedene Dinge.
Ein medizinisch krankes/behandlungsbedürftiges NG kann durchaus nach der Grouperlogik in eine "gesunde" DRG gruppieren. Und auch scheinbar gesunde/nicht behandlungsbedürftige NG in eine "FPV-kranke" DRG.
Das DRG-System ist ein Abrechnungssystem mit einer Kostenlogik dahinter. Kein medizinisch logisches System!
Sie können erst nach der Entlassung und Gruppierung entscheiden, wie das Kind (eigner Fall oder über die Mutter) abgerechnet wird. Und dann können auch erst alle Datensätze verschickt werden, da Sie erst dann wissen, ob es "Geburt" oder "Krankenhausbehandlung" als Aufnahmegrund ist.
Und dann gibt es noch Kassen, die möchten einen Aufnahmesatz mit "Geburt" und wenn es eine "behandlungsbedürftige" DRG ist eine Korrektur der AA mit "Krankenhausbehandlung".
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Hallo,
nein das kodieren wir als 1 TE.
Eine TE ist eine TE - egal wie viele Milliliter.
Für ein Neugeborenes sind dann wenige Milliliter eine TE. Die werden bei uns ja auch so als Mini-Beutel vom Blutspendedienst angeliefert.
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Hallo,
die Lösung ist gang einfach: keine Abrechnung ohne KOUB, wo der Pflegegrad drin steht.
Dann spart man sich zumindest die Diskussion mit der Kasse und kann den Patienten ggf. entsprechend umswitchen.
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Hallo,
das Neugeborene ist auf jeden Fall ein abrechenbarer Fall. Mit der P66D ist es vor dem Auge der FPV ein "gesundes" Neugeborenes, welches mit der KV-NR. der Mutter abgerechnet wird. - siehe der oben zitierte Abschnitt FPV -
Die drei genannten DRGs werden immer mit der Mutter abgerechnet - egal wie krank das NG medizinisch gesehen war.
Alle anderen P-DRG mit dem Kostenträger des Kindes (da muss dann die KV-Nr. des Kindes in der Rechnung stehen). Das kann derselbe wie von der Mutter sein, aber es kann ja auch beim Vater, der Pflegefamilie etc. dann mitversichert sein.
Bei den Aufnahmedaten ist Normalfall und Geburt grundsätzlich richtig.
Wir haben aber Kostenträger, welche bei Behandlung auf der Neonatologie dann eine Korrektur wollen zu "stationär" - das ist aber Kostenträger abhängig und inzwischen atme ich das weg und die Kasse bekommt eine Änderung, wenn es sie glücklich macht. So richtig geregelt ist das im §301 nicht.
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Hallo,
vor dem Auge des Gesetzes (FPV) ist es ein gesundes Neugeborenes und wird mit der Mutter abgerechnet.
Der Satz regelt nur, ob Sie es über die Kasse der Mutter (und deren KV-Nr.) oder der Kasse des NG (und einer eigenen KV-Nr.) abrechnen.
Da habe ich auch lange mit unserer Patientenverwaltung gekämpft/gepredigt, dass Krank und Krank bzw. Gesund und Gesund zwei verschiedene Dinge sind.
Den Aufnahmegrund will die Kasse vermutlich eine Korrektur zu stationär - aber nicht alle Kassen
