Hallo,
die Abweisung mit "Abrechnung außerhalb Behandlungszeitraum" hatten wir nur, wenn der vorstationäre Termin ausserhalb der gesetzlichen Frist von 5 Tagen war und es dann eben keine Rechnungszeile mit "vorstationär und Null" erzeugt hat.
Wir haben dann im KIS die Fristen erweitert, damit es die Zeile erzeugt und alle sind glücklich.
Das ein ZE nicht am Entlassungstag sein soll, ist Quatsch. Lt. DKR ist der Tag der Erbringung bzw. der ersten Leistung (bei summierbaren) anzugeben.
Auch mehrere Teste am gleichen Tag können möglich sein, wenn z.B. ein unklarer Befund ´reinkommt, wird eben am gleichen Tag nochmal getestet. Dazu steht auch nirgendwo ein Ausschluss.