Beiträge von D. Zierold

    Hallo,

    hat jemand schon dieses ZE vereinbart und Erfahrungen mit der Prüfung des OPS durch den MDK?

    Welche Dokumente kommen zum Einsatz?

    Die im Internet verfügbaren aus diversen Leitlinien entsprechen ja nicht wirklich den Vorgaben des OPS.

    Bei welchen Patienten wird der OPS verschlüsselt?

    Wir diskutieren insbesondere die Anwendung bei Neugeborenen sofort nach der Geburt: wenn die Mutter z.B. eine entsprechende Anamnese hat: eine Beratung und Begleitung ist auf jeden Fall sinnvoll und richtig, aber das NG ist ja an sich (noch) nicht vernachlässigt, da noch in der Geburtsklinik...

    In welcher Höhe wurde das ZE vereinbart?

    - gern als PN -

    Wie sind die Leistungen der 3 Fachdisziplinen (a´ 30 Minuten) zu verstehen?

    " - Ausführliche ärztliche oder psychologische diagnostische Gespräche (biographische Anamnese, soziale Anamnese, Familienanamnese)-Verhaltens- und Interaktionsbeobachtung- Strukturierte Befunderhebung und Befunddokumentation unter Verwendung spezifischer Anamnese- und Befundbögen"

    Muss jeder alles erbringen oder insgesamt? Ich fände den Chirurgen bei der Verhaltensbeobachtung schwierig...

    ;)

    Dankbar für alle Informationen.

    Hallo,

    wir haben 3 Fälle mit folgender Konstellation:

    1. Fall: 29.01.-01.02.2018 H64Z (OG11) - medizinisch

    2. Fall: 12.02.-13.02.2018 H64Z (OG11) - medizinisch

    3. Fall: 25.02.-02.03.2018 H08B - operativ

    Den 2. und 3. Fall hat das KIS als FZ angezeigt, ist ja auch richtig. Haben wir also zusammengeführt mit der H08B.

    Die Kasse hat jetzt die Idee, dass dieser Fall (2./3.) mit dem ersten noch zusammenzuführen ist. Und ich denke es auch, da der neue Fall am 12.02. beginnt und somit konservativ-operativ innerhalb von 30 Tagen darstellt.

    Das KIS lässt dies aber nicht zu.

    Wer liegt jetzt falsch - das KIS (welches wahrscheinlich von der Aufnahme des 3. -operativen- Falles zählt) oder die Kasse/wir ???

    In den ganzen Beispielen der Klarstellungen und Leitsätzen zur FZ habe ich nichts ähnliches gefunden...

    Dankbar für alle Hinweise:

    Hallo,

    meint der ITS-OPS bei "intrakranielle Druckmessung" hier eher die ein-/mehrmalige Messung wie unter 1-204.0

    ODER

    die Möglichkeit zur Implantation von (dauerhaften) Sonden zur Druckmessung 5-029.10 / .11 ??

    Die Aufzählung der anderen Verfahren (Beatmung, Monitoring, Dialyse, Endoskopie, Echo) spricht m. M. nach eher für die 1-204.0.

    Der Zusammenhang mit dem Hybrid-OP eher für das andere Verfahren...

    Ideen - Meinungen - Vorschläge ?

    Vielen Dank.

    Winterliche Grüße aus Sachsen

    D. Zierold

    Hallo,

    ausser im Bereich Wundmanagement und im Bereich Kommunizieren benötigen sie keine Zeitangaben, sondern nur Häufigkeiten (Anzahl von Lagerung, Hilfe bei Ausscheidung etc.)

    Vermutlich verwechseln Sie es mit dem Komplexkode bei MRE - da benötigen Sie 120 min Mehraufwand pro Tag.

    Bis jetzt habe ich noch kein sinnvolles Programm dazu gesehen - aber bestimmt gibt es welche.

    Wir haben sog. Monitoringbögen, wo alles PKMS-Leistungen darauf abgezeichnet werden und dann braucht man nur noch abzählen. Für Wunden und Gespräche gibt es extra Doku. Wenn der MDK grundsätzlich die PKMS erkennen kann, funktioniert das gut.

    Hallo,
    in §6 KHEntgG steht "Für Leistungen, die noch nicht mit den DRG-Fallpauschalen und Zusatzentgelten sachgerecht vergütet werden können...vereinbaren die Vertragsparteien nach § 11 fall- oder tagesbezogene Entgelte" - da können Sie eine spezielle Kodierung vereinbaren oder eben einen "Tagessatz" (fällt alles in die E3.-)
    Wir haben einen Tagessatz für 2 Fachrichtungen ohne spezielle Kodiervereinbarungen. Abrechnung quartalsweise bzw. pro Behandlungszyklus.

    Gruppierung funktioniert auch ohne Übernachtung - es gibt ja auch so mal Tagesfälle (Reversentlassungen o.ä.).
    Das InEK jagt alle teilstationären Fälle jeden Tag einzeln durch den Grouper und versucht weitere teilstationäre DRGs zu finden - was seit Jahren nicht funktioniert, da die Vereinbarungen und Konstellationen in der Republik zu unterschiedlich sind.

    Hallo,
    genau genommen sind das tagesbezogene Entgelte nach §6 Abs. 1 KHEntgG (E3.3).
    In der Verhandlung wird dann die Entgelthöhe pro Tag und die Abrechnungsmodalitäten (z.B. quartalsweise oder zyklusweise oder...) und natürlich die Fallzahl/Tageszahl vereinbart.
    Bei uns heißt das auch "teilstationär", was es im Grunde aber nicht ist.
    Teilstationär im Sinne des Gesetzgebers sind nur die 3 DRGs in der FPV Anlage 3b.