Beiträge von D. Zierold

    Hallo,

    ich würde sagen, da hat jemand falsch auf den Entlassungsbutton gedrückt. Es sollte ja eine offizielle Todesbescheinigung mit Zeitpunkt geben, welche dann gleich dem E-Zeitpunkt wäre.

    Es muss vermutlich einfach eine korrigierte Entlassungsanzeige an den Kostenträger, ggf. ist auch eine Korrektur der Rechnung notwendig.

    Das passiert immer mal wieder im Eifer des täglichen Geschäfts, z.B. wenn die Patienten für den nächsten Tag disponiert sind und aber plötzlich nachmittags mit dem Besuch unbedingt nach Hause wollen und keiner beim Entlassen das Datum korrigiert. Oder jemand mit dem Datum nicht online ist oder kleine Augen oder ....

    Aber dafür gibt es ja verschiedene Kontrollmechanismen (die manchmal alle versagen :love: ) - wo gehobelt wird...

    Hallo MedDok,

    da müssten Sie uns schon verraten, welche Operationen durchgeführt wurden.
    Da gibt es ja viele: TVT, TOT, EMDA, Bulkamid etc.

    Dann könnte ich ihnen evtl. weiterhelfen, da wir ebenfalls ein Beckenbodenzentrum haben.

    LG aus Sachsen

    Hallo,
    im Anhang des ICD (Morphologie der Neubildungen) stehen unter "M906-M909 Keimzellneubildungen" verschiedene Kodes:

    M9090/0 Struma ovarii o.n.A. (D27)
    M9090/3 Struma ovarii maligna (C56)
    M9091/1 Struma ovarii und Karzinoid (D39.1)

    In der Histo sollten sie einen dieser M-Kodes wiederfinden.

    Hallo,
    "Gesundheits- und Krankenpfleger(-innen)" gibt es ja erst seit ein paar Jahren (irgendwas 199---).
    "Pflegefachkräfte mit dreijähriger Ausbildung" schliesst jetzt alle Examinierten ein: Krankenschwestern/pfleger, Gesundheits- und Krankenpfleger/-innen, Altenpfleger/-innen, Kinderkrankenschwestern/-pfleger, Kindergesundheits- und Krankenpfleger/-innen auf Nicht-Päd-Stationen, ausländische Abschlüsse und bestimmt noch mehr die mir jetzt nicht einfallen.
    Die Umformulierung ist m.E. schon sinnvoll. Es gab bestimmt irgendwo einen spitzfindigen MDK-Mitarbeiter, der es ganz genau genommen hat.

    Hallo,
    können die foglenden Nummern (GOÄ/DKG-NT) bei einer Lymphabstromszintigrafie zur Sentinel-Node-Markierung vor Operation (z.B. Mamma-Ca.) zusammen abgerechnet werden:

    5461 Szintigraphische Untersuchung
    von Lymphabflußgebieten an Stamm und/oder Kopf und/oder Extremitäten
    gegebenenfalls einschließlich der kontralateralen Seite
    5473
    Funktionsszintigraphie
    einschließlich Sequenzszintigraphie und Erstellung von Zeit-Radioaktivitätskurven
    aus ROI und quantifizierender Berechnung (z. B. von Transitzeiten, Impulsratenquotienten,
    Perfusionsindex, Auswurffraktion aus Erster-Radionuklid-Passage)
    5480
    Quantitative Bestimmung
    von Impulsen/Impulsratendichte (Fläche, Pixel, Voxel) mittels Gammakamera
    mit Meßwertverarbeitung mindestens zwei ROI

    Die 5461 ist mir ja noch logisch, aber welche Inhalte sind für die beiden anderen notwendig?
    Da sollten doch irgendwelche Meßwerte im Befund auftauchen - oder?

    Vielen Dank für alle Hinweise.

    LG aus Sachsen
    D. Zierold

    Hallo,
    da unsere Kodierer regelmäßig an den OP-Berichten/Epikrisen der Chirurgen verzweifeln, würde ich gern eine Art Checkliste für den OP-Saal erstellen/haben, aus dem sich die Kodierung (uni-oder bikondylär, Sonderprothese, modulare etc.) ableitet.

    Daher die Frage: Hat jemand schon sowas und stellt es zur Verfügung ??

    Oder auch eine Liste mit Firma/Modell = OPS ?? (Die Firmen sind da echt zugenknöpft und verstehen das Problem nicht ganz...)

    Danke.

    Hallo,
    gibt es irgendwelche Richtwerte zur Personalkalkulation der Hebammen?

    Es muss 1993 mal ein Positionspapier der DKG (wahrscheinlich nur im Entwurf) dazu gegeben haben (zu §19 KHG).
    Ich denke, das war im Zuge der PPR und ist nie mit der GKV verabschiedet worden.
    Kennt und hat das noch jemand?

    Oder gibt es etwas DRG-bezogenes??

    Danke.

    Hallo Frau Klein,
    wie der Jurist sagen würde: Es kommt darauf an...

    Grundsätzlich denke ich sollte jede ITS/Innere in der Lage sein einen Schlaganfall zu behandeln.

    Wir haben auch keine Stroke Unit und verlegen eigentlich nur dorthin, wenn der Patient noch im Lyse-Fenster ist. Was nicht sehr oft der Fall ist.
    Dieser würde dann lt. sächs. Landesvertrag vorstationär mit GG oder als Notfall (was Schöner ist :D ) abgerechnet.
    Den Transport zahlt als "Höherverlegung" die Kasse. Für die KH-Arztbegleitung gibt es hier in Sachsen eine Kilometerpauschale bei Verlegung (auch aus der Notaufnahme heraus).
    Wie es in anderen Bundesländern geregelts - keine Ahnung.

    Alle anderen Patienten bleiben hier stationär und es hat noch keiner die Behandlung angezweifelt. Die Behandlung ist doch eigentlich dieselbe, ausser dass die Neurologen so rar sind....