Hallo,
also so etwas habe ich auch noch nicht gehört!
Die müssen ja anscheinend richtig verzweifelt sein, so etwas zu prüfen.
Die Kodes sind laut DKR D012 Tab. 2 obligat anzugeben, also ist die Prüfung völlig sinnfrei.
Da bekommt das Wort "Abrechnungsbetrug" eine ganz neue Bedeutung
Grüße