Beiträge von Dr. G

    Die vorläufigen OPS für 2013 lassen ja nun keinen Rückschluss darauf, wie die Berechnung des Wochenrasters bei Wiederaufnahme gedacht ist.

    Hat da jemand bereits verlässiche Informationen? Also ob einfach vom ersten Fall weitergerechnet wird oder ob mit Aufnahme des zweiten Falles ein neues Wochenraster beginnt.

    Kann ja u.A. bei den 3 TE bei der Komplexbehandlung schon einen Unterschied ausmachen.

    Hallo,

    warum 3 Stunden plus 4 Stunden Betreuung am Tag anders behandelt werden sollen als 1 mal 7 Stunden leuchtet mir nicht ein.

    Wenn man vermeiden wollte, das minimale Zeiträume dokumentiert werden, könnte man ja analog zu den 25 Minuten bei den TE auch eine minimale Dauer für zusammenhängende Betreuungsintervalle festlegen.

    Das wäre zumindest etwas Handfestes, was nicht erst in der Rückschau als relevant oder nicht beurteilt werden könnte. Im Beispiel oben weis man ja erst wenn man die 4 Stunden sieht, das die 3 Stunden irrelevant sind.

    Gruß

    Dr. G

    Hallo zusammen,

    kleine Worte, viel Interpretationsspielraum. So wird 'zusammenhängend' eventuell so zu interpretieren sein:

    'Zusammenhängend' heißt hierbei, dass tatsächlich nur ein Intervall mit Betreuung pro Kalendertag (durch ein oder mehrere Personen gleichzeitig) dokumentiert werden soll. Es sei daher nicht zulässig, dass z.B. morgens 2 Std. Betreuung durch 2 Personen und nachmittags noch einmal Einzelbetreuung durch eine Pflegekraft für 3 Std. stattfindet. Die Zeiten beider Intervalle dürften nicht zusammengezählt werden, sondern es müsste eines der beiden Intervalle 'gewählt' (z.B. das 'höherwertige') und das andere weggelassen werden.
    Die Formulierung "Bei Einzelbetreuung durch mehr als eine Person..." schließt die Betreuung einer Kleinstgruppe durch mehrere Personen aus!

    Mir erschließt sich die Sinnhaftigkeit dieser Auslegungen nicht auf Anhieb.