Beiträge von ET.gkv

    hallo Herr Horndasch!

    In der skr 0904d heißt es: ... so ist ein kode für dieHerzkrankheit gefolgt von I11.- anzugeben.

    Da seht nichts von HD, nichts von ND, eben nur von D1 gefolgt von D2.

    Den letzten satz von skr0904d verstehe ich so als selbstverständlichkeit. Wenn keine kausale beziehung zwischen der herzinsuff und der hypertonie vorliegt, dann wird ganz normal kodiert:
    -I50.- und I10.- ODER
    -I10.- und I50,-, je nachdem was HD ist; ODER
    -ND I50 und ND I10.-, wenn beide Ds nur NDs sind.
    I50.- ist dann nicht gefolgt von I11.-.

    Meine obige kodierung vermeidet, das jede hypertone krise als herzinsuff eingestuft wird, sobald der patient leichteste beinedeme hat und das ukg eine "grenzwertige" septumstärke beschreibt.

    mfh ET.gkv

    hallo HF!

    Ihr patient hat 2 krankheiten:
    1) einen benignen essentiellen Bluthochdruck jedoch mit krisenhaften druckanstiegen
    2) eine Herzinsuffizienz (wobei ich mal die festlegung Links-/ Rechts-Herzinsuffizienz meide)

    Der aufnehmende Arzt hat diesen patienten wegen der hypertensiven Entgleisung stationär genommen, nicht wegen des chronisch erhöhten blutdrucks und auch nicht wegen der herzinsuff.
    Der behandelnde arzt führte die Herzinsuff auf den langzeitig erhöhten blutdruck mit entsprechenden veränderungen am herzmuskel zurück (hypertensive Herzerkrankung)

    Der erhöhte blutdruck ist die ursache , die hypertensive herzerkrankung mit herzinsuff die folge.

    Veranlasst wurde die stat aufnahme durch den krisenhaft erhöhten blutdruck: HD ist die ess. Hypertonie mit einer hypertensiven Krise I10.01.
    ND ist die herzinsuff, I50.-, wobei sowohl der ICD als auch die SKR 0904 dann noch die zusätzliche codierung von (hier) I11.01 fordern.

    Meine Kodierung: HD I10.01, ND1 I50.-, ND2 I11.01

    mfg ET.gkv

    hallo forum,

    auch ich gehöre zu den nicht-wissenden mdk-ärzten, die das mit der nephroprotektiven wirkung von torasemid nicht kannten.
    Ich will mich aber bessern und bitte daher um nachhilfe, z.B. wo man das nachlesen kann.

    Wohlgemerkt, es geht um das Schleifendiuretikum Torasemid. Die Nephroprotektion von ACEIs und ARBs ist mir bekannt, nicht aber die von schleifendiuretika.
    Ich bin sicher, man kann mir hier ab-helfen! Ansonsten sehe ich in torasemid auch weiterhin keine therapie einer CNI und würde auf diesen hanebüchenden unsinn gutachtlich weiter machen.

    Neu ist für mich auch das mit den täglichen gewichtskontrollen im stadium 3 der cni (ohne herzinsff)

    mfg ET.gkv alias Etgkv

    hallo PsychOPS!

    N08.1* ist natürlich auch möglich, wenngleich die tubulointerstitiellen veränderungen (N16.1*) einer plasmozytomniere bekannter ("casts") und häufiger sind als die glomerulären. Aber wenn sich ein pathologe auf glomerulär festlegt, dann eben N08.1*

    Was mich ver-stört ist Ihre HD.
    Dieser patient kommt mit den symptomen Polyurie , Hyperkalzämie, erhöhtes Kreatinin in die klinik. Es wird die zugrunde liegende krankheit C90.0 diagnostiziert und Sie postulieren N17.9 als HD (statt C90.0+).

    D002 Absatz "Zuweisug der zugrunde liegenden Krankheit als Hauptdiagnose":
    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrunde liegende Krankheit während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodidieren.

    Daher HD C90.0+, ND N08.1* oder N16.1*

    mfg ET.gkv

    hallo motzki!

    Sie haben sich nicht umständlich ausgedrückt. Das thema ist so kompliziert (nicht komplex!).

    In 2 punkten muss ich Ihnen widersprechen:
    1) Patienten mit GBS haben keinen Querschnitt/ keine Querschnittslähmung. Sie haben eine mehr oder weniger komplette Tetraparese / Tetraplegie. Die ursache hiefür liegt nicht im Rückenmark, sondern peripher davon.
    2) Sie zitieren SKR 0603h. Wozu? SKR 0603h regelt für die >Initiale (akute) Phase der Paraplegie / Tetraplegie< nur die kodierung für die fälle mit einer "akuten Schädigung des Rückenmarks".
    Die liegt aber bei patienten mit gbs oder hypo-/ hyperkaliämischen Lähmungen (G72.3) nicht vor.

    Folglich entfällt SKR 0603, es bleiben für die kodierung der diagnosen die AKRs und der ICD.
    Als beispiel kodiere ich einen hypothetischen fall mit der ärztlichen diagnose:
    >Guilain-Barre-Sndrom mit Tetraplegie
    -Erstmanifestation nach enteralen Infekt 2 Wochen vorher
    -Beatmung 5Tage>

    HD = G61.0 (unstrittig)
    ND = G82.39 oder G82.59 und Beatmungsstunden

    Für die HD ist D002 anzuwenden, für die NDs D003, hier vor allem der abschnitt "Symptome als Nebendiagnose".
    Bitte beachten Sie, ich kodiere keine Querschnittlähmung sondern nur eine (schlaffe) Tetraplegie, die in der tat nicht näher bezeichnet ist. Dieses symptom macht aber viel aufwand.

    Nun will ich aber die Nürnberger MDK-kollegen nicht unterschätzen. Schließlich sind die gegenüber allen anderen mdk-ärzten wegen des Trichters im vorteil. Wie ist den deren argumentation bei dem symptom tetraparese? Vor allem, wie kodieren sie die tetraplegie?

    (Es gibt im alphab icd einen irritierenden eintrag <Tetraplegie, als aktuelles Ereignis I63.4; gesucht hatte ich eigentlich nach Tetraparese, hypokaliämisch G82.59. Einen solchen eintrag hab ich aber nicht gefunden)

    mfg ET.gkv

    hallo motzki,

    meinen beitrag können Sie unter "wenig hilfreich" abhaken, leider. Ich weiß nämlich mit " multiple Veschlüsselung" selbst nicht so recht , was gemeint ist. Vor allem fehlt mir ein beispiel.

    Ich will nur Ihre frage nach der kodierbarkeit des querschnitts bei der E. d. und nicht-kodierbarkeit beim GBS beantworten.

    Wie der name es schon sagt, kann bei der EnzephaloMYELitis disseminata das Myelon/ Medulla spinalis/ Rückenmark betroffen sein. Wenn ein herd im RM einen querschnitt zur folge hat, dann ist dies gemäß 0603h zu kodieren ( zb G35.0/ G82.01/ G82.63!).
    Beim GBS ist das Rückenmark (oder gar noch höhere strukturen) nicht betroffen. Darüber musste der MDK sicherlich keine konferenzen veranstalten. Das war vor ein paar jahren hier im forum bereits zu lesen und war auch konsens.

    Im übrigen sagt skr 0603h "initiale Phase" nur etwas aus zu patienten mit einer akuten Schädigung des rückenmarks. Wie patienten mit peripheren lähmungen zu kodieren sind , steht da nicht.
    Das kann dann doch nur nach AKR ( Symptome als ND!), ICD und OPS gehen; oder?

    mfg ET.gkv

    Hallo Gefäßchirurg!
    hallo forum!

    Von 2004-2006 war die kodierung einfach. SKR 0912c legte es fest: wenn der patient speziell zur shuntanlage stationär aufgenommen wird, dann ist Z49.0 HD.
    Dann 2007 wuerde dieser satz gestrichen. Im Anhang B der DKR 2007 war zu lesen, D002 sei jetzt anzuwenden, unter beachtung der icd-hinweise.

    D002 macht diejenige ERKRANKUNG zur HD, welche die stationäre aufnahme hauptsächlich VERANLASST hat.

    Welche ist das von dieser auswahl?
    a) N18.5
    b) die ursache der NI
    c) Z49.0 Vorbereitung auf die Dialyse/ Shuntanlage

    Ich denke wie Lunge48: N18.5.
    Gegen die "ursache der NI" spricht, das diese ursache oft schon jahre besteht, erst das stadium der NI N18.5 löst die aktion aus
    Z49.0 klingt rein sprachlich nicht nach erkrankung/ icd, eher nachOPS. Zubeachten sind zudem die Hinweise unter Z00-Z99.
    Und da findet sich in A00-Y89 als Erkrankung N18.5.

    mfg ET.gkv

    hallo forum!

    An sich wollte ich nach dem letzten beitrag von TicTac nicht mehr weitermachen, denn auch ich bin ermüdet.
    Der beitrag von GenS aber ändert das.

    "Strikt zu unterscheiden vom Gelegenheitsanfall ist die eigentliche Epilepsie ... ." schreibt GenS.
    Und sortiert dann umgehend gelegenheitsanfälle bei der eigentlichen Epilepsie, G40.-ein!
    Patienten mit einen gelegenheitsanfall sind keine Epileptiker, sie haben in G40.- nichts zu suchen.
    Wenn man top-to-bottom codiert, dann kommt man ohne Epilepsie nicht in G40,-
    Wenn man bottom-to-top codiert, dann muss man sicherstellen das weiter oben (zb beim 3-steller) nicht ein ausschließender text steht, hier Eplepsie für einen gelegenheitsanfall.

    Das ist für mich das ende zu diesem thread.
    PS:Warum melden sich keine mdk-ärzte hier? Par odre du mufti?

    mfg ET.gkv

    hallo nighthawk!

    Sie sind wirklich gefährdet, einen anfall zu erleiden bei diesen arbeitszeiten. Aber Sie wissen ja auch, wie man eine self-fullfilling prophecy austrickst.

    Ihre hartnäckigkeit mit diesen text bei G40.5 hat mich gezwungen das ganze noch einmal aufzurollen. Erstmals habe ich jetzt das gefühl, dass medizin und kodierung widerspruchslos zueinander passen.

    "Der erste epileptische Anfall im Erwachsenenalter" wirft fragen auf; so Prof Jürgen Bauer im DÄ 2001; 98: 1331-34.
    Es ist, wenn möglich, vor allem DIE FRAGE zu beantworten, ob es
    ein Gelegenheitsanfall (keine Epilepsie) oder
    der erste anfall bei Epilepsie (Epilepsie-Anfall) war.

    "G40.- Epilepsie" umfasst nur Epilepsie-Anfälle.
    Auch der erste Epilepsie-Anfall ist mit G40,- zu kodieren, nicht nur wiederholungsanfälle.

    Wenn SIe aber den Text bei G40.5 so auslegen wie bisher, dann katapultieren Sie systematisch Gelegenheitsanfälle in die Epilepsie, G40.5.
    Sie produzieren Epilepsie-Kranke ohne Epilepsie!
    "epileptic seizure" hätte man besser mit "Epilepsie-Anfall" übersetzt statt "epileptischer Anfall", dann käme es nicht zu diesem durcheinander.

    Bisher ging es in diesem thread um besondere gelegenheitskrämpfe mit einem eigenen namen, um Alkoholentzugskrämpfe und auch besonderer kodierung F10.3.
    Dazugelernt habe ich jetzt die kodierung von anderen Gelegenheitskrämpfen wie Schlafentzug: R56.8.
    Und ich denke, Sie würden für Ihren hypothetischen Anfall für sich R56.8 der G40.5 vorziehen.

    mfg ET.gkv