Hallo,
die Kodierregeln sind eigentlich eindeutig, dass eine Verdachtsdiagnose kodiert werden darf, denn die Suffixe G,V,Z sind ja im stationären Bereich nocht erlaubt. Allerdings muss eine entsprechende Behandlung durchgeführt werden
Zitat der DKR:
D008b Verdachtsdiagnosen
Verdachtsdiagnosen im Sinne dieser Kodierrichtlinie sind Diagnosen, die am Ende eines stationären Aufenthaltes weder sicher bestätigt noch sicher ausgeschlossen sind.
Verdachtsdiagnosen werden unterschiedlich kodiert, abhängig davon, ob der Patient nach Hause entlassen oder in ein anderes Krankenhaus verlegt wurde.
Entlassung nach Hause
Wenn Untersuchungen vorgenommen, aber keine Behandlung in Bezug auf die Verdachtsdiagnose eingeleitet wurde, ist/sind das/die Symptom/e zu kodieren (siehe Beispiel 1 und DKR D002 Hauptdiagnose (Seite 4)).
...
Wenn eine Behandlung eingeleitet wurde und die Untersuchungsergebnisse nicht eindeutig waren, ist die Verdachtsdiagnose zu kodieren.
Und da wird es denke ich beim Pankreas Ca schwierig, denn wie kann ich das behandeln. OP kam bei dieser Pat. ja nicht in Frage, bleibt nur Gemzar, und das wird man eigentlich nicht ohne Histo geben.
Ergo: HD Ileus, es sei denn man hat auf Verdacht hin zystostatisch behandelt oder eine therapeutische ERCP z.B. mit Stenteinlage durchgeführt, dann wäre das Pankreas-Ca Hauptdiagnose, auch ohne histologische Sicherung.
mfg