Beiträge von rostm

    Guten Abend,

    Der MDK scheint zunehmend sich nicht um die Kodierrichtlinien zu scheren, jedenfalls dann nicht, wenn durch Nichtbeachtung was zu kürzen gibt. Habe ähnliches bei uns auch schon erlebt. MDK steht zunehmend für: Minimier Die Kohle! Auch ist man sehr kreativ beim Kürzen von Nebendiagnosen; nur in Ausnahmefälle habe ich erlebt, dass der MDK nach Akteneinsicht sagte, dass man eine Nebendiagnose vergessen habe. Von Neutralität soweit entfernt wie die Erde vom Rand des Universums.

    Guten Abend allerseits,

    ich denke Herr \"deffi\" hat sicherlich mit seiner Kritik am System recht, das einerseits für relative Lappalien wie eine Hypokaliämie teilweise erhebliche Mehrvergütungen vorsieht, andererseits bei lege-artis-Vorgehen z.B. einer Ligatur von blutenden oder geblutet habenden Hämorrhoiden nach einer Koloskopie durch \"Verbeamen\" in eine niedrig vergütete OP-DRG eine Mindervergütung produziert. Gerade als Internist sehe ich eben, wie unscharf die Grenzen sind zwischen den verschiedenen Krankheitsbildern, gerade bei unseren multimorbiden Patienten. Und - ich habe in einem früheren Beitrag auf einen entsprechenden anderen Bericht hingewiesen - INEK und DIMDI helfen uns oft nicht weiter, weil sie zu diesen Grenzfragen nicht Stellung beziehen oder sich gegenseitig den Schwarzen Peter zuschieben. So kommen wir eben dann auch nicht weiter! Ist aber nicht die Schuld der Codierer, sondern die der genialen Kreatoren dieses typisch deutschen Systems (typisch deutsch heißt höchstmögliche Kompliziertheit bei niedrigstmöglichem Effekt, vergleiche Dosenpfand oder LKW-Maut, ich spreche auch vom Dosen-Maut-Syndrom).
    vielleicht noch soviel, dass die Vergütungen sich überhaupt nicht nach medizinischen Kriterien richten, sondern rein kaufmännische und statistische Kalkulationen sind!

    Hallo,

    auch Z46.5 wäre denkbar, obwohl da die Komplikation ausgeschlossen ist. \"Funktionsstörung und andere Komplikationen\". Man kann nun sophisticated sein und sagen, das Gerät ist ja gar nicht mehr da. Also Anlage, Z46.5.
    ND Karzinom und Dysphagie.
    T85.5? Ist es wirklich eine mechanische Komplikation, wenn jemand die Sonde rausreißt? Letztendlich sehe ich das so, dass die Sonde da nicht fachgerecht behandelt wurde, sonst wäre sie nicht rausgerissen. Und was ist mit der Infektion, die könnte man ja auch kodieren, T85.78, vielleicht lag es ja an der Infektion der Sondeneinstichstelle, dass das Ding überhaupt rausgezogen werden konnte.

    wie man sieht, Fragen über Fragen und erneut das Staunen über das Wahngebäude DRG und seine genialen Kreatoren!

    Zitat aus einem anderen Thread, in dem es um Schrittmacher ging und in dem INEK und DIMDI um Hilfe gebeten wurden:

    ...an das InEK gerichtet. Von dieser Seite habe ein Antwortschreiben mit nachfolgender Formulierung erhalten.

    Grundsätzlich ist nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. (...).
    Zur Klärung der Frage, ob K83.1 hier der korrekte Kode für den von Ihnen beschrieben Fall darstellt, dürfen wir Sie zuständigkeitshalber an das DIMDI (Deutsches Institut für Medizinische Dokumentation und Information, http://www.dimdi.de , klassi@dimdi.de ) verweisen, dem die Herausgabe und die Weiterentwicklung der amtlichen Klassifikationen ICD-10 und OPS obliegt.

    Ein Folgeschreiben ans DIMDI erbrachte folgende Auskunft.

    Grundsätzlich ist nach den Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) und den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. (...). Bitte wenden Sie sich daher mit Ihrer Frage an das InEK: http://www.g-drg.de (...)! Zu der inhaltlichen Unterscheidung der Kodes möchten wir Sie bitten mit der entsprechenden medizinischen Fachgesellschaft das Problem zu klären.

    Sozusagen hier und da ein Statement von „offizieller Seite, dass für mich bedauerlicherweise nicht aussagekräftig ist.


    Wie schön, dass in den Kodierrichtlinien immer vergleichsweise eindeutige Fälle zigmal kommentiert werden, aber solche Sachen mit Schweigen übergangen werden. Weiß man auch im INEK nach 5 Jahren nicht, wie man richtig kodiert? Merkt da keiner was für ein Quatsch das ganze ist, die Komplexität des Lebens und seiner Erkrankungen in diese Zahlen-Buchstaben-Kombinationen packen zu wollen? Und da werden dann Stunden über Stunden mit diesem Unfug verbracht, statt Patienten zu behandeln!!!

    Hallo,

    sorry, das mit den Komplikationen hab ich nicht bedacht, aber das müsste schnippler2 auch mitteilen. Danke Herr Selter für den Hinweis. Da müsste also noch eine \"2-er\"-Nebendiagnose rumschwirren, weil es sonst bei 2 \"2-er\"n schon wieder egal wäre.
    Welch per... System..

    Also, guten Tag, hier der Beitrag an der richtigen STelle!

    Hallo!
    Bitte auch beachten, was im ICD-Katalog steht:
    Zitat:

    \"Anpassung und Handhabung eines implantierten medizinischen Gerätes
    Exkl.: Funktionsstörung oder andere Komplikationen eines medizinischen Gerätes oder Hilfsmittels - siehe Alphabetisches Verzeichnis
    Vorhandensein von Prothesen und anderen medizinischen Geräten oder Hilfsmitteln ( Z95-Z97 )

    Z45.0 Anpassung und Handhabung eines implantierten Herzschrittmachers und eines implantierten Kardiodefibrillators
    Kontrolle und Prüfung des Impulsgenerators [Batterie \"

    Also, HD muss schon die T82.1 sein. Siehe Exklusivum für Z45.-

    Davon abgesehen, wird ohnehin, egal welche HD, in die F24Z gruppiert, da die OR-Prozedur die DRG triggert, wozu also die Aufregung?


    Signatur:
    M.Rost

    Guten Abend,

    jetzt hab ich auch mal ne Frage.
    Pat. soll beim Niedergel. Internisten koloskopiert werden und synkopiert in der Nacht zuvor im Zusammenhang mit den vorbereitenden Abführmaßnahmen und wird deshalb bei uns eingeliefert.
    Da er weitgehend vorbereitet ist, führen wir nach Ausschluss einer schwerwiegenden kardialen Erkrankung die Coloskopie durch, bei der ein Polyp gefunden wird. Der Pat. wird dann noch über Nacht überwacht mit 24-h-EKG und -RR.
    Nach DKR ist die HD wohl R55, jedoch lässt sich dabei die Coloskopie nicht abbilden, die ja letztendlich der eigentliche Grund der Aufnahme ist (ohne Colo keine Vorbereitung keine Synkope). Also würde öich doch dazu neigen, den Polypen D12.6 als Hauptdiagnose zu kodieren, R55 und T88.8 als ND. ??? Und die Coloskopie als Prozedur.

    Was meinen die Anderen?

    mfg

    Hallo,

    kam der 1. Fall in I05Z? Dann ist die OGV 29 Tage und Fall Nr. 2 kann nicht mit Nr. 1 zusammengeführt werden, da nach 34 Tagen wieder aufgenommen.
    Fall 3 und 4: siehe Vor\"redner\".-
    Zur genaueren Aussage also bitte die genauen ICD/OPS-Ziffern oder wenigstens die jeweiligen DRG.

    Hallo,
    z.B. bei extremer Bradycardie (z.B: Fr. 15/min), die bereits zu Bewusstseinstrübung führt, kann man zunächst durch Gabe von Suprarenin die Frequenz wieder in einen dauerhaft mit dem Leben vereinbaren Bereich anheben, um dann halbwegs in Ruhe einen passageren SM legen zu können. Dies würde ich mit 8-779 kodieren.

    Hallo Simone,

    hier ist wohl ein Vorhof-Defi-SM (5-377.6) fällig, m.E. sind beide Diagnosen als HD gleichrangig, da der SA-Block den SM, die intermittierende Absoluta den Defi erfordert. Da darf der Arzt die HD aussuchen. Spielt letztlich aber keine Rolle, da der Fall ohnehin durch die OP-Prozedur getriggert wird und in F01E Neuimplantation Kardioverter / Defibrillator (AICD), Zwei-Kammer-Stimulation, ohne zusätzlichen Herz- oder Gefäßeingriff) führt, unabhängig von der HD.

    Hallo,
    mag sein, dass manchmal unterschiedliche Basis-DRG rauskommen, aber wenn dieselbe Erkrankung nochmal behandelt wird, eigentlich eher nicht, es sei denn, dass z.B. beim ersten Aufenthalt eine relevante OR oder n-OR-Prozedur zu einer anderen Basis-DRG führten.