Hallo Forum,
es bestehen Unklarheiten, was unter Entgleisung eines Diabetes (5.Stelle 1) verstanden wird. Klar ist mir, dass die Entgleisung irgendwann während des Aufenthaltes (also nicht nur bei Aufnahme) "zählt". Unstrittig sind sicherlich auch extreme Entgleisungen nach oben und unten sowie Symptome. Aber was ist mit Werten z.B. um 280 mg% (ein Wert, mit dem Pat. von unserem MDK in den Verweildauer-Gutachten als entlassungsfähig und ambulant weiter behandelbar eingestuft wurden)? Reicht es zur Diagnose der Entgleisung, wenn die Medikation geändert werden muss? Oder was gibt es sonst für dokumentierbare Kriterien?