Beiträge von rostm

    Hallo Forum,

    es bestehen Unklarheiten, was unter Entgleisung eines Diabetes (5.Stelle 1) verstanden wird. Klar ist mir, dass die Entgleisung irgendwann während des Aufenthaltes (also nicht nur bei Aufnahme) "zählt". Unstrittig sind sicherlich auch extreme Entgleisungen nach oben und unten sowie Symptome. Aber was ist mit Werten z.B. um 280 mg% (ein Wert, mit dem Pat. von unserem MDK in den Verweildauer-Gutachten als entlassungsfähig und ambulant weiter behandelbar eingestuft wurden)? Reicht es zur Diagnose der Entgleisung, wenn die Medikation geändert werden muss? Oder was gibt es sonst für dokumentierbare Kriterien?

    Vielen Dank für Tipps und Mitleid. Ich hab inzwischen die DKR bei
    G-DRG.de heruntergeladen und besonders die diabetologischen KR ausgedruckt und für die Kollegen kopieren lassen. Ich finde es halt unhandlich mit so einer DIN-A-4-Sammlung, das Büchlein kann man in die Tasche stecken und auch mal bei der Besprechung zücken. Ich habe aber inzwischen nach 20-minütiger Verhandlung mit unserem städtischen Nachschub-Ex-Oberfeldwebel (Personalkosten 20 Minuten BAT 1A, 20 Minuten BAT 5) erreicht, dass der Betriebsleiter (A 16) um Erlaubnis gefragt wird, ob wenigstens für die OÄ und den Chef ( 5 Personen )
    die Bücher angeschafft werden.:x

    MR

    Dank für die schnellen Antworten.

    Zur näheren Erläuterung: Wir sind "frühes" Optionshaus, also nicht Nachmelder.

    Kurz zum Quälen: Wir hatten durch Wechsel zu einem medizinisch sehr fähigen, in der Bevölkerung gut akzeptierten Chef einen Anstieg der Pat. Zahl um 30 % in den letzten 2 Jahren, bei gleichleibendem Personalschlüssel. Dazu kommt die heiße Phase im QM. Die Kollegen schrubben Überstunden ohne Ende, um die Pat. medizinisch halbwegs zu versorgen. Da muss man einfach akzeptieren, dass irgendwo der Deckel vom Topf fliegt. Wer da nicht einsieht, dass das zusätzliche Codieren am Computer einfach nur noch Quälerei ist, hat wahrscheinlich (mit Verlaub) längere Zeit nicht mehr selbst an der Front gearbeitet.

    Nix für ungut.

    MR.:p

    Hallo,

    als als in medizinischen Dimensionen denkender Arzt sträuben sich mir mal wieder die Nackenhaare:
    Ein entgleister Diabetes mellitus ICD E11.91 wird in DRG K60B mit RG 0,916 gegroupt. Hat der Pat. zusätzlich einen diabetischen Nierenschaden, wird er nicht nur billiger, sondern hat auch keinen Diabetes mehr sondern eine Erkrankung der Harnwege:
    E11.21+ N08.3* führt zu DRG L67C mit RG 0,605.
    Oder mit diabetischer Neuropathie ist er dann nicht mehr Diabetiker, sondern hat eine Erkrankung der Hirnnerven und peripheren Nerven ohne CC: E11.41+ G63.2* führt in obige DRG B71B mit RG 0,800.
    Mich würde interessieren, weshalb ein Diabetiker ohne Komplikationen einen höheren Aufwand als einer mit Komplikationen verursacht. Gerade bei diesen Erkrankungen ist ja auch ein höherer diagnostischer Aufwand (neurologische Untersuchungen, nephrologische Untersuchungen), sondern auch ein höherer therapeutischer Aufwand (Behandlung der Komplikationen zusätzlich, besonders sorgfältige Einstellung des Diabetes) erforderlich.
    Für mich beweist sich hier (und nicht nur ier) eigentlich nur, dass die "Schöpfer" der DRG allenfalls eine rudimentäre Ahnung von Medizin haben. Schlimm, dass das Wohl und Wehe unserer für Patienten wie Arbeitnehmer wichtigen Krankenhäuser durch solche "Fachleute" bestimmt wird.

    Hallo,

    nachdem ich nun mühsam meine Assis zu halbwegs brauchbarem Codieren hingequengelt habe, sich dann doch alle mit DRG beschäftigen und langsam kapieren, dass wir jetzt hier Rechnungen schreiben, wird mir von Seiten unseres EDV/Controlling erzählt, dass wir - obwohl wir Optionshaus sind - doch noch nach altem Recht und Verweiltagen / FP / SE abrechnen, weil nichtmal die Budgetverhandlungen für 2002 abgeschlossen sind und noch keinerlei CMI und Basisfallwerte für unser Haus vertraglich vereinbart seien. Lassen wir uns da alle zum Affen machen?
    Kann das wahr sein? Sollen wir uns weiter mit DRG quälen?

    MR:kong:

    Hallo,
    wir arbeiten mit Orbis/3MGrouper, und ich habe genau dieses Problem. Eine Aufnahmediagnose wird vom DRGWorkplace von Orbis automatisch für das Grouping mit verwendet, auch wenn man sie für die Entlassungsdiagnose nicht anklickt. Dies hat in mehreren Fällen zu einem Upcoding geführt, wenn PCLL-relevante Diagnosen dabei waren. Vermeiden kann man das nur, wenn man diese Aufnahmediagnose (gilt für Haupt- und Nebendiagnosen) wieder streicht, sodass beim "Fertig"-machen die betreffende Aufnahmediagnose überhaupt nicht mehr vorhanden ist.
    Ich bin mir nicht sicher, ob das so korrekt ist.
    Andererseits, kann ich mir vorstellen, dass die Mit-Berücksichtigung der Aufnahmediagnose Sinn macht, denn zunächst verursacht diese Verdachtsdiagnose (die hinterher nicht zutrifft) den gleichen Aufwand, um sie auszuschließen.
    Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

    Hallo Forum,

    was mich als Kliniker (der nur nebenbei die Codiererei aufgedrückt bekommen hat, diese dann aber auch so gut wie eben möglich zu bewältigen versucht) an diesem Casus besonders stört, ist, dass hier offensichtlich keiner auf die Idee kommt, dass der Hausarzt (der ja seine Patienten kennen sollte und der nach dem Willen unserer Standesoberen "Gatekeeper" sein soll) die Gangrän überhaut nicht zur Kenntnis genommen hat. Ebenso würde mich in dem Fall mit der Konisation stören, dass auch hier der Hausarzt die Sturzsenkung nicht erkannt hat und dass auch keine präoperative Klärung im Vorfeld des stationären Aufenthaltes stattgefunden hat. Es geht m.E. nicht an, dass die Krankenhäuser noch zusätzlich für derartige Defizite im ambulanten Bereich bezahlen sollen (einer der Vordiskutanten hat bereits ähnliches geschrieben). Aber auch rein formal bin ich nach dem was ich bisher gelernt habe der Meinung, dass hier zwei unterschiedliche Erkrankungen vorliegen, die jede für sich einen stationären Aufenthalt indizieren, bei Aufnahme vorliegen und festgestellt werden und mit dann nach den DKR die Wahl bleibt, die Diagnose als HD zu wählen, die den höheren Aufwand generiert.

    MR

    Da haben Sie allerdings auch wieder recht. Bin mal gespannt, wie die Krankenkassen, die bisher auf möglichst kurze Liegedauer pochten, jetzt reagieren, wenn exakt die zuvor gewünschte Liegezeiten realisiert werden. Da hätte dann der Pat. doch sicherlich mindestens bis kurz vor der Grenzverweildauer im Krankenhaus bleiben können...

    Kurz gesagt, kein System kann da Gerechtigkeit herstellen. Aber mit welcher p******en Perfektion das in Deutschland mal wieder betrieben wird, ist schon erstaunlich; ich kenne praktischen Betrieb mit DRG Nord in Norwegen und Schweden aus Arbeit dort, man muss dort auch ICD und Prozeduren (in Norwegen) eingeben, aber man wird als Arzt nicht mit diesem Unfug wie hier gequält.
    MR

    Super, diese schnellen und kompetenten Antworten, fast wie ein Chat! Vielen Dank!

    Ob es sich bei einem Katheter allerdings um ein Implantat, Transplantat oder eine Prothese handelt, müsste genauer definiert sein. Eigentlich verstehe ich unter diesen drei Begriffen dauerhaftere Dinge als einen Katheter. Ansonsten allerdings müsste logischerweise auch die Katheteranlage (die ja keine OPS-Prozedur mehr ist) z.B. am ehesten als 5-589.0 codieren, also Stentimplantation (ein DK entspricht ja am ehesten einer Endoprothese, wie man sie z.B. auch am Gallengangsystem implantiert und auf regelmäßig wechselt).