Beiträge von rostm

    Hallo,

    über das Elend der Komplikations-Kodierung habe ich mich schon mehrmals in diesem Forum ausgelassen. (nutze Suchfunktion, das mit den Links hab ich nicht so gut drauf).

    Ich denke aber im Übrigen, dass es sich hier gar nicht um eine eigentliche Komplikation des Eingriffs handelt. ich würde schon deshalb die K28.0 wählen, denn das gibt das Geschehen am besten wieder. T81.0 ist einfach völlig unspezifisch, das kann ja jede Blutung irgendwo am Körper nach irgendeinem Eingriff sind, sodass gar keine spezifische Abbildung des Geschehens stattfindet.

    Wie dem auch sei, die DKR weisen an (D002d Hauptdiagnose):

    \"Diese Kodes sind nur dann als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, wenn kein spezifischerer Kode in Bezug auf die Erkrankung bzw. Störung existiert oder die Verschlüsselung dieses spezifischeren Kodes durch ein Exklusivum der ICD-10-GM Version 2006 ausgeschlossen ist.
    Gleiches gilt für die Kategorien T80–T88 Komplikationen bei chirurgischen Eingriffen und medizinischer Behandlung, anderenorts nicht klassifiziert. Die Kodes aus Tabelle 1 sind Kodes aus T80–T88 vorzuziehen, soweit letztere die Erkrankung bzw. Störung nicht spezifischer beschreiben.\"

    Es käme also auch ein Kode K91.88 in Frage, der sagt aber nur aus, dass eine Komplikation im Verdauungstrakt stattfindet, aber da wiederum nicht, dass es sich um eine Blutung handelt.

    Die DKR führen dann etwas weiter hinten in einem Beispiel aus:

    Beispiel 8
    Ein Patient wird nach vorangegangener Behandlung einer Fersenbeinfraktur nun wegen einer tiefen Beinvenenthrombose stationär aufgenommen.
    Hauptdiagnose: I80.2 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer
    Gefäße der unteren Extremität
    Anmerkung: I97.8 Sonstige Kreislaufkomplikationen nach medizinischen Maßnahmen
    anderenorts nicht klassifiziert ist nicht als Hauptdiagnose zu verschlüsseln, da der Kode I80.2 Thrombose, Phlebitis und Thrombophlebitis sonstiger tiefer Gefäße der unteren Extremität spezifisch die Art der Kreislaufkomplikation beschreibt.

    Ich denke, dies ist dann analog auf Ihren Fall anzuwenden.

    Das heißt: HAUPTDIAGNOSE IST DIE K28.0

    NB: nicht die allfälligen Nebendiagnosen vergessen, z.B. D62 akute Blutungsanämie, und nicht vergessen, die EK-Gabe zu kodieren! Und auch Z85.0 (war ja wohl ein Whipple wegen Pankreas-Ca!? ). Clippen ist auch eine Extra-Prozedur.

    Hallo,
    es kommt eben nicht nur auf die HD an. Die C2-Intox und der V.a. Commotio rechtfertigen ebenfalls ein Aufnahme. Da die Reposition der Nase der aufwändigste Teil ist, würde ich das ebenfalls als HD nehmen, die anderen beiden als ND. Auch wenn sich die Commotio ex post als nicht zutreffend erweist, ex ante rechtfertigt auch sie einen stationären Aufenthalt, Entlassdiagnose dann eben Z03.3 oder Z03.8.

    Hallo,
    die genannten WA-Gründe sind für mich keine Komplikationen, sondern das Fortbestehen einer Erkrankung mit erneuter Behandlungsbedürftigkeit bzw. Folgeeingriff (wie z.B. das Entfernen von Osteosynthesematerial). Ich finde den Begriff Komplikation eigentlich nicht so uneindeutig. Davon abgesehen sind WA in gleicher Basis-DRG oder wegen Komplikation in den meisten Fällen ohnehin das selbe (abgesehen von Fällen mit Sternchen in Spalte 13).

    MR

    Hallo,
    die Isolationsverfahren sind aber nicht gruppierungsrelevant!
    Es bleibt dabei, dass die Multiresistenten Erreger mit all ihren Folgen (Isolierung) durch die Berücksichtigung als CCL (2) inhomogen und teilweise auch gar nicht vergütet werden, während die entstehenden Kosten (Isolierung, Waschungen, mikrobiol. Kontrolluntersuchungen) eigentlich immer in mehr oder weniger gleicher Höhe anfallen. Daher sollte besser ein Zusatzentgelt, z.B. tagesgleiches ZE, eingeführt werden. Was sagt das INEK dazu?

    mfg

    M.Rost

    Hallo ToDo

    also C48.0 ist korrekt, C49.9 darf m.E. nicht verschlüsselt werden, da in der Vorbemerkung zu C49.- im ICD-10 ausdrücklich Retroperitoneum als Exklusivum aufgeführt ist. OPS 5-547.x wäre korrekter, führt aber lt. Aussagen der Vorredner in die selbe DRG.
    C48.0 führt zusammen mit 5-547.0 oder .x in die R12C. Um den Streit um den Grouper zu beenden, habe ich das jetzt im Definitionshandbuch nachkontrolliert. Die Frage nach weiteren Begleiterkrankungen ist deshalb nicht ungerechtfertigt, weil ein PCCL von 4 dann in R12A führen würde.
    Da C49.9 nicht in der TAB-R12-1 (Hauptdiagnosen, die in R12 führen) aufgelistet ist, müsste bei der HD C49.9 eine Fehler-DRG resultieren. C49.9 ist aber, wie bereits dargelegt, per Exclusivum im ICD-10 nicht korrekt.

    mfg

    Hallo,
    die Kodierung von Komplikationen ist ein großes Problem, da hier teilweise verschiedene Möglichkeiten bestehen. Ich rate zur Lektüre des \"Röder-Gutachtens\" /Prof. Norbert Röder, Uni Münster, DRG-Reseach-Gruppe/ der hier einige Abenteuerlichkeiten des genialen DRG-Systems herausarbeitet. So kann z.B. eine Blutung nach einer Polypektomie entweder kodiert werden mit T81.0 Blutung und Hämatom als Komplikation eines Eingriffes, anderenorts nicht klassifiziert
    oder mit K91.88 Sonstige Krankheiten des Verdauungssystems nach medizinischen Maßnahmen, anderenorts nicht klassifiziert.
    Ersterer Kodierung ermangelt es an der Lokalisation der Blutung (blutende Schnittwunde am kleinen Finger? Hirnblutung? GIB? ), der zweiten Alternative der Art der Komplikation (Meteorismus, Erbrechen? Blutung? Perforation? ). Desweiteren wäre auch K92.2 möglich (Gastrointestinale Blutung, nicht näher bezeichnet), hier fehlt dann die Aussage darüber, dass es sich um eine Komplikation handelt. Der ICD gibt bei der ersten Alternative noch zusätzlich an, dass jede Blutung an jeder Lokalisation damit zu kodieren ist. Die DKR helfen nicht weiter, in D002d wird davon gesprochen, dass der \"spezifischere Code\" zu wählen ist, welcher dies ist (Art oder Lokalisation), darüber schweigen sich unsere Gurus aus. Allerdings sollen die Codes aus Tabelle 1 gegenüber Kodes aus T80–T88 vorzuziehen sein, soweit letztere die Erkrankung bzw. Störung nicht spezifischer beschreiben. Nur, wie gesagt, was spezifischer ist, darüber schweigt man. Und eigentlich wäre ja K92.2 am sinnvollsten, denn die Tatsache der GIB bestimmt die Kosten (Endoskopie, Clippen, operieren usw.) und nicht die Blutung (das könnte ja auch eine Schnittwunde am kleinen Finger sein) oder die sonstige Komplikation am Verdauungstrakt (das könnte ja auch ein postinterventionelles Erbrechen :i_wuerg: sein, das mit MCP zu beenden wäre).
    Das alles wäre nicht so schlimm, wenn nicht diesem Schwachsinn dann unterschiedliche Vergütungen folgen würden und - natürlich - die ewige Diskussion mit dem MDK (\"Minimier Die Knete\").

    Also, viel Spaß weiterhin in Absurdistan! :i_baeh: