Beiträge von rostm

    Hallo,

    bei unserem ersten gemeinsamen Codieren mit dem MDK nach Einführung der DRG an unserem Haus hat der MDK die Neutralität seiner Institution postuliert. Da kann man denn doch erhebliche Zweifel bekommen.
    Im Übrigen ganz klar in den DKR festgelegt: Verdacht auf und entsprechende Behandlung wird kodiert. Ich weiß nicht, worüber da noch diskutiert werden muss.
    Nun habe ich festgestellt dass jeder - mich und sicherlich alle anderen klinischen Kodierer eingeschlossen - mal Fehler machen kann.
    Es ist jedoch mal zu überlegen, ob diejenigen, die bewusst und nach nochmaliger Information über diese Regeln diese glasklaren Regeln ableugnen, nicht wegen Verschwendung von Ressourcen der Krankenkassen in Regress genommen werden sollten.

    MR

    Hallo Herr Freundlich,

    besten Dank für Ihre Auskunft. Nur steht das für meine Begriffe nirgends so geschrieben.
    Der erste Fall wird storniert (also die Abverlegung), und die beiden Fälle werden zu einem Fall zusammengelegt. Wenn ich die Fälle zusammenlege, fand der Eintritt des Patienten in das Spital durch eine reguläre (oder Not-) Aufnahme statt und der Austritt durch eine reguläre Entlassung, alle Prozeduren und Diagnosen beider Aufenthalte sind zu berücksichtigen.
    Ich wäre dankbar für eine Quellenangabe, oder für weitere Kommentare von Forumsteilnehmern.

    schönen Sonntag noch

    MR

    Guten Abend,

    ein Diskussionsthema tauchte bei uns auf:
    Wenn ein Pat. in ein anderes Krankenhaus verlegt wird und es zu einer Rückverlegung kommt, ist der Fall zu einem einzigen Fall zusammenzuführen. Wenn der Pat. dann noch vor Ablauf der mittleren Verweildauer dieses Falles entlassen wird, fallen dann Verlegungsabschläge an, da er ja verlegt wurde, oder nicht, da es ja ein in sich abgeschlossener Fall ist und der Pat. regulär entlassen wurde?

    MR

    Hallo!

    Benutzen Sie Diacos??

    Ich kann nur warnen, da Diagnosen unkontrolliert zu übernehmen.
    Geben Sie als Text mal \"non-ulcer-dyspepsie\" ein und vergleichen Sie den von Diacos ausgeworfenen Code mit der echten Bedeutung des Codes über ein systematisches Verzeichnis. Sie werden staunen! :a_augenruppel:

    MfG

    M.Rost

    Guten Abend,

    WA zur OP: Bei Wechsel aus allgemeiner oder medizinischer Partition in operative Partition innerhalb einer MDC (das ist der erste Buchstabe der DRG)- mit anderen Worten nach internistischem Aufenthalt Aufnahme zur OP - zählt als Wiederaufnahme, wenn der Pat. innerhalb von 30 Tagen wieder aufgenommen wird. Hat nichts mit der OGV zu tun.
    So wie Sie den Fall schildern ist hier wohl die Kasse im Recht.
    ;(
    mfG

    MR

    Hallo!

    Z89.0 ist eine unzulässig HD. Schaut man im Definitionshandbuch 5.Band nach, so findet man, dass diese Diagnose in die 961Z führt, unweigerlich. Entsprechend ist dann auch der Grouper programmiert.
    Im Übrigen, einer gewissen Logik entbehrt dies nicht, denn wer kommt schon ins Krankenhaus, weil ihm schon seit einiger Zeit ein paar Finger fehlen, sonst nichts. (Z80-89 bezeichnet ja Zustände in der Familien- oder Eigenanamnese, d.h. keine aktuellen Verletzungen). Ich weiß ja nicht was Ihr Pat. hat, aber da gibt es sicherlich eine andere HD, die dann, ggf. zusammen mit der entsprechenden Prozedur, in die richtige DRG führt. Z.B. ICD S68.-

    mfg

    Hallo Herr Nusser,

    ich interpretiere die Überschrift etwas anders (vielleicht semantisch spitzfindig): \"Zytostatische Chemotherapie, Immuntherapie und antiretrovirale Therapie\". Es ist eine Aufzählung von drei verschiedenen Sachen. M.E. bezieht sich das \"zytostatisch\" nur auf Chemotherapie, ansonsten würde es sich ja auch auf antiretrovirale Therapie beziehen und das wäre widersinnig: Zytostatische antiretrovirale Therapie, weil antiretrovirale Therapie eine antivirale Therapie und keine zytostatische Therapie ist..
    Bei der Unterkategorie 8-547 Immuntherapie steht ja dann auch \"andere Immuntherapie\" und nicht \"zytostatische Immuntherapie\". Aus \"Andere\" folgere ich eigentlich, dass gerade auch nicht zytostatische Immuntherapie gemeint ist, und IL-2, TNF und Interferon sind aufgeführt, die ja auch überwiegend auch bei nicht-Tumorpatienten gegeben werden
    Wer weiß da genaueres?

    MfG

    MR

    Guten Abend,

    ich würde hier analog D005d: Folgezustände und geplante Folgeeingriffe handeln, Beispiel 6: Die Behandlung bei Ihnen ist ja eine Folgebehandlung der ursprünglichen Diagnose, die daher die HD ist.
    Falls die Pat. erst bei Ihnen lag und jetzt rückverlegt wurde, ist es noch einfacher, weil es dann zu einer Fallzusammenführung kommt.

    guten nacht

    Guten Abend

    Immunsuppression OPS 8-547.3. Gilt dies z.B. auch für Behandlung des Mb. Crohn mit Azathioprin?
    Medizinisch gesehen ist ja auch jede Cortisongabe, z.B. bei Asthma, eine Immunsuppression. Kann da dann jedes Mal 8-547.3 codiert werden? Gibt es dazu irgendwelche Kommentare?

    MFG

    Guten Abend,

    oft wird zur Behandlung der Knochenmetastasen auch ein Bisphosphonat gegeben (z.B. Aredia oder Zometa) oder eine Bestrahlung durchgeführt. Die Behandlung der Metastasen führt dann auch zur Besserung der Schmerzen. Aber da behandle ich die Metastasen, was ja nicht geschieht, wenn ich lediglich mit Opiaten behandle. Da sollte unterschieden werden. Kontrollieren Sie doch noch mal Ihre Dokumentation daraufhin.

    mfg