Guten Abend!
Also doch!.. :t_teufelboese: :t_teufelboese: :t_teufelboese:
Ich bin ja eigentlich relativer Laie, was das DRG-System angeht, aber soviel hab ich davon verstanden, dass die Vergütungen aufgrund von erhobenen Fallkalkulationen gestaltet sind, auch die UGV, MVD und OGV. Und als Laie und gutgläubiger Gutmensch bin ich der Auffassung, dass bei eventuellen Forderungen nach endlosen Fallzusammenführungen aufgrund repetitiver Beurlaubungen mit einem Argument jedenfalls dagegen gehalten werden kann:
Aufgrund der Kalkulatinen beispielsweise sind die Daten für die Chemotherapie eines Colonkarzinoms (C18.9, OPS 8-542) folgende: DRG G60B Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC PCCL 0 UGV 2 Tage OGV 8 Tage MVD 3,5 Tage.
Es kann dann ja letztendlich nicht im Sinne der DRG sein, dass z.B. ein Abschluss der Behandlung erst nach dem 6.Chemotherapiezyklus willkürlkich definiert wird. Die Daten weisen ganz klar darauf hin, was da vergütet wird - nämlich eine Leistung und eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Krankenhaus plusminus einer Anzahl Tage plus Abschneiden der flachen Ausläufer der Gausschen oder einer anderen Verteilungskurve bei UGV und OGV mit kräftigen Abschlägen und mickrigen Zuschlägen. Da müsste eigentlich bedeuten, dass Fälle, die die Mittlere Verweildauer erreicht haben, nicht mehr zwangsweise beurlaubt werden können, da sie ja sozusagen die ermittelten durchschnittlichen Kostengewicht erreicht haben. Alles andere wäre wohl absolut widersinnig und würde dem Sinn der DRG widersprechen.
Im übrigen (ad Bobrowski) ist das nachträgliche Herstellen einer Beurlaubung vom Wortlaut her eigentlich nicht möglich, denn es wird ja ausdrücklich so ausgedrückt: \"Eine Beurlaubung liegt vor, wenn ein Patient mit Zustimmung des behandelnden Krankenhausarztes die Krankenhausbehandlung zeitlich befristet unterbricht, die stationäre Behandlung jedoch noch nicht abgeschlossen\" ist. Ein Unterbrechen im Nachhinein ist zumindest nach meinem Sprachverständnis nicht möglich. Auch müsste die Initiative vom Patienten ausgehen, der Doktor ist nur damit einverstanden. Aber da mögen sich die Semantiker nochmal äußern.
Über weitere Kommentare würde ich mich freuen. Könnte auch das INEK mal dazu Stellung nehmen? Schließlich wird ja auch an der mühevollen Kalkulationsarbeit dieser Kollegen geknabbert.
Einen schönen Abend noch wünscht