Beiträge von rostm

    Guten Abend,

    schön, dass ein Vollprofi das auch so sieht.

    @C.Hirschberg: Was bitte soll man da dokumentieren?


    Nomals also die dringlich Aufforderung an diejenigen, die hier die guten Connections haben (D.D.Selter? ), das INEK zu einer zügigen Stellungnahme zu bewegen! Wir haben schon genug Anfragenmüll auf dem Schreibtisch, um uns dann auch noch mit \"beurlaubten Patienten\" rumschlagen zu müssen!

    MfG

    Guten Abend!

    Also doch!.. :t_teufelboese: :t_teufelboese: :t_teufelboese:

    Ich bin ja eigentlich relativer Laie, was das DRG-System angeht, aber soviel hab ich davon verstanden, dass die Vergütungen aufgrund von erhobenen Fallkalkulationen gestaltet sind, auch die UGV, MVD und OGV. Und als Laie und gutgläubiger Gutmensch bin ich der Auffassung, dass bei eventuellen Forderungen nach endlosen Fallzusammenführungen aufgrund repetitiver Beurlaubungen mit einem Argument jedenfalls dagegen gehalten werden kann:

    Aufgrund der Kalkulatinen beispielsweise sind die Daten für die Chemotherapie eines Colonkarzinoms (C18.9, OPS 8-542) folgende: DRG G60B Bösartige Neubildung der Verdauungsorgane, ein Belegungstag oder ohne äußerst schwere CC PCCL 0 UGV 2 Tage OGV 8 Tage MVD 3,5 Tage.
    Es kann dann ja letztendlich nicht im Sinne der DRG sein, dass z.B. ein Abschluss der Behandlung erst nach dem 6.Chemotherapiezyklus willkürlkich definiert wird. Die Daten weisen ganz klar darauf hin, was da vergütet wird - nämlich eine Leistung und eine durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Krankenhaus plusminus einer Anzahl Tage plus Abschneiden der flachen Ausläufer der Gausschen oder einer anderen Verteilungskurve bei UGV und OGV mit kräftigen Abschlägen und mickrigen Zuschlägen. Da müsste eigentlich bedeuten, dass Fälle, die die Mittlere Verweildauer erreicht haben, nicht mehr zwangsweise beurlaubt werden können, da sie ja sozusagen die ermittelten durchschnittlichen Kostengewicht erreicht haben. Alles andere wäre wohl absolut widersinnig und würde dem Sinn der DRG widersprechen.

    Im übrigen (ad Bobrowski) ist das nachträgliche Herstellen einer Beurlaubung vom Wortlaut her eigentlich nicht möglich, denn es wird ja ausdrücklich so ausgedrückt: \"Eine Beurlaubung liegt vor, wenn ein Patient mit Zustimmung des behandelnden Krankenhausarztes die Krankenhausbehandlung zeitlich befristet unterbricht, die stationäre Behandlung jedoch noch nicht abgeschlossen\" ist. Ein Unterbrechen im Nachhinein ist zumindest nach meinem Sprachverständnis nicht möglich. Auch müsste die Initiative vom Patienten ausgehen, der Doktor ist nur damit einverstanden. Aber da mögen sich die Semantiker nochmal äußern.


    Über weitere Kommentare würde ich mich freuen. Könnte auch das INEK mal dazu Stellung nehmen? Schließlich wird ja auch an der mühevollen Kalkulationsarbeit dieser Kollegen geknabbert.

    Einen schönen Abend noch wünscht

    Guten Morgen, Herr Selter, liebe andere Forumsbesucher,

    auf Hinweis einer Kollegin beschäftigt mich die Frage, warum die Beurlaubung von Pat. so ausdrücklich in die neue FP-Verordung mit hineingenommen wurde. Beurlaubungen hat es ja auch bisher gelegentlich gegeben. Und es ist nur logisch, dass das KH für diese Tage kein Geld bekommt.
    Warum wird das jetzt noch mal so explizit ausgedrückt? Soll das nur eine Klarstellung sein, oder steckt da noch was anderes dahinter :t_teufelboese: ?? Könnte es sein, dass hier \"graue Fallzusammenführungen\" möglich gemacht werden, d.h. dass Fälle, die eigentlich nicht zusammengeführt werden müssen/sollen/dürfen, dann doch zusammengeführt werden, weil die Entlassung von der Krankenkasse angezweifelt und als Beurlaubung umdefiniert wird? Zu denken ist dabei z.B. an Tumorpatienten (FZ durch Vermerk in Spalte 13 ausgeschlossen.
    Haben Sie darüber Informationen?

    MfG

    M.Rost

    Hallo,

    die Fallpauschalenverordnung regelt das (bis auf die Transportkosten) eigentlich klar. Das verlegende Haus bekommt eine DRG minus Abzug für Verlegung, allerdings wird die nicht mit der uGV, sondern mit der mittleren VD und Verlegungsabschlag pro Tag Unterschreitung berechnet. So kommt man mit HD k35.9 für Appendizitis in die DRG G72z mit einem effektiven Kostengewicht von 0,129. Ob die ca. 370 Euro, die das ergibt, wirklich lohnen, ist die Frage; im Übrigen drückt häufigeres solches Vorgehen natürlich auch den CMI. Das aufnehmende Haus erhält volle DRG (ohne Verlegungsabschlag!), wenn der Pat. im verlegenden Haus nur weniger als 24 Stunden stationär war, also z.B. mit 5-470.0 (Appendektomie) bei 3 Tagen Aufenthalt G23Z mit 0,722 Kostengewicht.
    Ungeklärt - dacore mit den Vorrednern - die Verlegungskosten - medizinische Begründung?? Ggf Notfall und mangelnde Kapazitäten?

    Hallo Susanne,

    das gibt es immer mal wieder :t_teufelboese: , z.B: Hämorrhoidenligatur, wenn Pat. wegen analer Blutabgänge durchdiagnostiziert wurde und dann als einzige Ursache Hämorrhoiden gefunden wurden, die ligiert werden (vg. meinen entsprechenden Post). Oder bei aufwändigen Psoriasispat., bei denen eine kleine Hautentfernung operativ entfernt wird. Das Problem ist ein Systemfehler und liegt im Gruppierungsalgorithmus und wird auch in dem umfangreichen Gutachten von Prof. Roeder aufgegriffen, das sie über die Homepage der DKG herunterladen können (oder in Google nach Roeder-Gutachten suchen).

    m.rost im fürstentum waldeck.

    Guten Abend Herr Selter,

    Wir hatten heute erstmals ein - übrigens überraschend angenehmes (fachlich wie menschlich) - Treffen mit unserem zuständigen MDK. Wir konnten über die meisten Dinge problemlos Einigkeit erzielen, als wichtigster Dissens blieb die Codierung von MI, AoI, TI. Aus zwei Aspekten heraus: 1. überhaupt codieren, s. vorangehende Diskussion. 2. wenn kodieren, was:
    Pat. mit MI und AoI I34.0 und i35.1. Der MDK sagt: da gibt es einen Combinationscode I08.0.
    Meine Argumentation dagegen: 1. Unter I05 bis I09 klassifizieren rheumatische Herzerkrankungen, daher ist I08 nicht zu wählen. Andererseits steht im ICD ausgerechnet bei I08 nicht rheumatische Klappenvitien explizit da (aber unter der Kapitelüberschrift). In den Inklusiva wiederum steht rheumatische Klappenfehler und nicht näher klassifizierbare Klappenfehler, in den Exklusiva stehen nicht-rheumatische Klappenfehler, hier dann ausdrücklicher Hinweis auf I34 ff.
    2. soll ich ja spezifisch wie möglich kodieren, und da bietet die I34.0 plus I35.1 als Mitralinsuffizienz plus Aorteninsuffizienz einen spezifischeren Code als I08.0, der ja nur allgemein kombinierten Aorten- und Mitralschaden aussagt.

    Ich denke, an solchen Stellen wäre endlich mal das INEK mit eindeutigen Codierrichtlinien gefragt, wenn schon der ICD in sich inkonsistent ist.

    Danke für Ihre (und anderer Forumbesucher) geschätzte Stellungnahme.

    Hallo Herr Selter,
    nochmal eine Konkretisierung der Anfrage mit der Überlegung, das INEK mal zu einer STellungnahme aufzufordern (die wahrscheinlich wie üblich nix bringt):
    Wir hatten heute erstmals ein - übrigens überraschend angenehmes (fachlich wie menschlich) - Treffen mit unserem zuständigen MDK. Wir konnten über die meisten Dinge problemlos Einigkeit erzielen, als wichtigster Dissens blieb die Codierung von MI, AoI, TI. Aus zwei Aspekten heraus: 1. überhaupt codieren, s. vorangehende Diskussion. 2. wenn kodieren, was:
    Pat. mit MI und AoI I34.0 und i35.1. Der MDK sagt: da gibt es einen Combinationscode I08.0.
    Meine Argumentation dagegen: 1. Unter I05 bis I09 klassifizieren rheumatische Herzerkrankungen, daher ist I08 nicht zu wählen. Andererseits steht im ICD ausgerechnet bei I08 nicht rheumatische Klappenvitien explizit da (aber unter der Kapitelüberschrift). In den Inklusiva wiederum steht rheumatische Klappenfehler und nicht näher klassifizierbare Klappenfehler, in den Exklusiva stehen nicht-rheumatische Klappenfehler, hier dann ausdrücklicher Hinweis auf I34 ff.
    2. soll ich ja spezifisch wie möglich kodieren, und da bietet die I34.0 plus I35.1 als Mitralinsuffizienz plus Aorteninsuffizienz einen spezifischeren Code als I08.0, der ja nur allgemein kombinierten Aorten- und Mitralschaden aussagt.

    Ich denke, an solchen Stellen wäre endlich mal das INEK mit eindeutigen Codierrichtlinien gefragt, wenn schon der ICD in sich inkonsistent ist.

    Danke für Ihre (und anderer Forumbesucher) geschätzte Stellungnahme.