Beiträge von codierfee

    Ich noch mal:

    Da habe ich mich nicht ganz korrekt an den OPS -Text gehalten.

    Gefordert wird in den Mindestmerkmalen zu 9-693 Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen eine Dokumentation der Verhaltensbeobachtung im Abstand von höchstens einer Stunde. Wir haben uns intern daher auf eine stündliche Dokumentation geeinigt.

    beste Grüße

    die Codierfee

    Guten Morgen,

    meiner Meinung nach ist es wichtig, dass aus der Doku hervorgeht, weshalb genau dieses Kind/Jugendlicher den "schützenden Rahmen" einer KJP benötigt.

    Also nicht "nimmt gut gestimmt am Stationsalltag teil" sondern "durch die enge Begleitung und die klaren Strukturen gelang heute eine Teilnahme am Stationsalltag in ausgeglichener Stimmung oder ohne Krisen oder ohne Zuspitzung der Anspannung eben individuell auf die Probleme vom Kind/Jugendlichen ausgerichtet.

    Liegen bspw. Schlafstörungen vor, liest man trotzdem regelmäßig "hat geschlafen". Aber warum kam es dazu? Das wird dann meist nicht dokumentiert. Z. B. die gemeinsame Tagesreflexion des PED mit dem Kind, üben von Einschlafritualen, die Gewissheit regelmäßiger Sichtkontakte bis zum tiefen Einschlafen oder auch eine "offene Tür".

    Was ich auch für ganz wichtig halte, sind die Reflexionen der Belastungserprobungen. Welche Ziele, was hat geklappt nicht geklappt, was muss noch geübt werden, warum gescheitert also früher als geplant zurück... Schreibe ich nämlich mehrfach nur, dass die Belastungserprobung gut war und der Pat. gut gestimmt ist und am Stationsalltag problemlos teilnimmt, streicht der MD dann schnell mal einige Tage.

    Wir betreuen auf der Akutstation im Kleinstgruppenprinzip. Da muss dann natürlich auf die Mindestmerkmale geachtet werden und Beginn und Ende, sowie die Unterbrechnungen durch Spezialtherapien oder Therapiegespräche im Einzel nachvollziehbar dokumentiert sein. Seit 2023 wird dafür auch eine stündliche Doku der Verhaltensbeobachtung gefordert. Diese erbringen wir noch handschriftlich.

    Schöne Grüße

    die Codierfee

    Guten Morgen,

    bei uns wird die 1:1-Betreuung auch durch die Pflegefachkräfte durchgeführt.

    Erfassungstechnisch ist dies aber immer ein Einzelgespräch eben mit dem Haken für 1:1-Betreuung. Die Felder sind für alle Berufsgruppen gleich.

    Schönen Tag

    die Codierfee

    Hallo Meanwhile,

    wir haben zwar in unserem Hause auch eine Kinder-und Jugendpsychiatrie. Dort arbeiten wir aber nicht mit dem Modul der Telekom, sondern haben unsere digitale Kurve angepasst und berechnen bisher noch manuell. So vom Chefarzt gewünscht.

    Im Bereich der Erwachsenenpsychiatrie arbeiten wir aber seit langem mehr oder weniger gut mit dem Therapiemodul des ImedOnes.

    Die 1:1-Betreuung wird hierbei automatisch generiert. Dafür muss für diese Therapie aber zwingend der Haken für 1:1 gesetzt sein.

    Ich denke, dass es dann auch analog dazu für den OPS 9-693 ein solches Feld geben muss. Vielleicht ist dies nicht freigeschaltet?

    Ich würde Ihnen dringend raten, dies so zeitnah wie möglich anzugehen.

    Sich diesen Aufwand (tägliche ärztliche Anordnung, 1:1-Betreuung mit stündlicher Dokumentation) nicht bezahlen zu lassen, halte ich für nicht tragbar!!!

    Hallo Meanwhile,

    darf ich fragen, mit welchem KIS Sie arbeiten?

    Manchmal ist es nur ein kleiner Haken, der dann große Auswirkungen hat.

    Setzen bei uns die Pflegekräfte diesen Haken nicht, wird auch keine 1:1-Betreuung generiert.

    Ist ja auch korrekt. Es sind dann Pflegeminuten aus denen kein OPS-Kode ausgeleitet wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    die codierfee

    Hallo zusammen,

    da ich von diesem Schlichtungsurteil heute quasi überrascht wurde, hier für Euch zur Info.

    Auszug aus der NKG-Mitteilung:

    Der Schlichtungsausschuss Bund hat über den Schlichtungsantrag "Klärung Anwendung DKR-Psych 2022, PP014f auf Leistungen am Aufnahmetag in der KJPP" verhandelt.

    Im Ergebnis wurde mehrheitlich entschieden, dass bei der Ermittlung der Therapieeinheiten gemäß OPS 9-649 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Erwachsenen und 9-649 Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche bei Kindern und Jugendlichen Therapeutengespräche von den dort genannten Berufsgruppen ab Aufnahme pauschal einmalig in einer Höhe von 90 Minuten als Aufnahme- und Kontrolluntersuchung gemäß DKR pp014 nicht zu berücksichtigen sind.

    Die Entscheidung gilt für Patienten, die ab dem 01.02.2023 in das Krankenhaus aufgenommen werden und für die Krankenhausabrechnungen, die am 22.12.2022 bereits Gegenstand einer Prüfung durch den MD nach § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V sind.

    Bei uns wurden die Aufnahmegespräche und die oberärztliche Erstsichtung bereits nicht für die Therapieeinheitenberechnung herangezogen.

    Daher aber auch bisher nicht zeitlich erfasst. Diese Zeiten fehlen mir nun natürlich bei den 90 Minuten, so dass wir nun dringend etwas an unserer Dokumentation ändern müssen.

    Vielleicht geht es anderen ja auch so...

    liebe Grüße

    die Codierfee

    Guten Morgen,

    Danke schön, genau so was habe ich gesucht.

    Die Kasse hat damit zwar Recht, aber ich wenigsten ein Argument für die Prozessänderung....

    LG und übersteht den wahrscheinlich wieder sehr sonnigen und heißen Tag (mein Kühlakku für die Füße unter Schreibtisch liegt schon bereit ;) )

    Hallo zusammen,

    weiß jemand wo festgelegt ist, dass ich Abwesenheiten über Nacht (zur Belastungserprobung) der KK im Rechnungsdatensatz übermitteln muss?

    Wir dokumentieren unsere BÜN derzeit nur im Journal in der digitalen Akte.

    Nur wenn besondere Gründe vorliegen z. B. bei Entweichen mit Polizeirückführung oder RTW erfassen wir sie auch digital.

    Nun habe ich ein korrektes MD Gutachten. Grund der Begutachtung war die Frage nach früherem Beginn einer teilstationären Weiterbehandlung.

    Die KK möchte nun die 300 Euro nicht zahlen, da sie sagt, wenn wir die mehrfachen (gescheiterten) Belastungserprobungen übermittelt hätten, wäre es nicht zu einem Gutachterauftrag gekommen.

    Tja und nun stellt sich mir die Frage, ob es dafür eine rechtliche Grundlage gibt.

    Vielen Dank schon mal für Eure Unterstützung

    Guten Morgen zusammen,

    ich habe eine Patientin, die nach Mischintoxikation mit positivem Nachweis von TCA, Benzodiazepin, Kokain, Amphetamin, Methadon, THC und MDMA ein Delir entwickelt hat. Die Patientin ist nicht drogenabhängig, sondern nur durch die mehrfache Intoxikation (drei mal innerhalb weniger Tage) bei emotional instabiler Persönlichkeit ins Delir gerutscht.

    Wie kodiere ich das korrekt?

    F05 kann ich ja nicht nehmen, da das Delir durch psychotrope Substanzen bedingt ist.

    Ich habe doch aber auch keine Abhängigkeit /anhaltenden Konsum wie in der Definition für F10 bis F19 gefordert.

    Würdet ihr trotzdem (Aufwand durch Haloperidolgabe vorausgesetzt) eine F19.4 kodieren?

    Vielen Dank vorab

    liebe Grüße

    die Codierfee

    Guten Tag Anyway,

    vielen Dank für Deine Antwort.

    Wir haben uns jetzt für eine Übernahme der Patientin entschieden, allerdings im Sinne der Patientin nicht sofort nach dem 18. Geburtstag sondern mit einem geplanten schrittweisen Übergang (Kennenlernen der neuen Therapeutin, Besuch der Erwachsenenpsychiatrie).

    Schöne Grüße

    die codierfee

    Guten Tag zusammen,

    kann ein Patient, der nicht entwicklungsverzögert ist, nach seinem 18. Geburtstag in der KJP weiterbehandelt werden?

    Zählt hierbei nicht eigentlich das Aufnahmealter, was dann ja 17 Jahre war?

    Wenn ja, kann ich die KJP OPS weiter verschlüsseln?

    Wo könnte ich dazu etwas finden?

    liebe Grüße

    die codierfee

    PS der Geburtstag ist am Montag!!!!!!!!!