Beiträge von Kodak

    Hallo Forum,

    bei uns gibt es Differenzen bezüglich der Abrechnung von kurz aufeinander folgenden Aufenthalten von Patienten mit Karzinom.
    Bsp.: Ein Patient wird zur Diagnostik aufgenommen und erhält die Diagnose Karzinom. Daraufhin wünscht er die Entlassung für 2-3 Tage und wird dann zum Abschluss der Diagnostik, Staging etc. erneut stationär aufgenommen.
    Eine Zusammenführung der Fälle kommt ja an sich nicht in Frage, da die "Karzinom-DRGs" von der Wiederaufnahmeregelung ausgenommen sind. Im oben genannten Fall wird dieses jedoch von ärztl. Seite als illegitimes Fallsplitting angesehen. Deshalb werden die Fälle mittels Wiederaufnahme wegen Komplikation zusammengeführt, da es keine andere Möglichkeit für eine Fallzusammenführung gibt. Dieses Vorgehen bildet den Fall falsch ab, da keine Komplikation der Behandlung vorlag.
    Ich würde diesbezüglich gern andere Meinungen und Erfahrungen hören.

    Vielen Dank im voraus!
    Kodak