Beiträge von ck-pku

    Guten Tag,

    sehen Sie dazu auch hier den Beschluss der geschäftsführenden Vorstände der Bundestagsfraktionen der CDU/CSU und der SPD vom 29. April 2014 "Sicherung der Qualität in der psychiatrischen Versorgung in Deutschland".


    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    dazu finden Sie im (immer wieder empfehlenswerten) Standardwerk "Pauschalierendes Entgeltsystem für die Psychiatrie und Psychosomatik - Materialien und Erläuterungen inkl. PEPP Entgeltkatalog, Version 2013" (Version 2014 erscheint erst in den kommenden Tagen) von den Herausgebern Frau Dr. Schlottmann und Herrn Dr. Laufer auf S. 276 f. folgende Aussage:

    "In psychiatrischen Kliniken (Erwachsenenpsychiatrie und Kinder- und Jugendpsychiatrie) werden häufig seit Jahren mit Erfolg Mitarbeiter eingesetzt, die über ihre meist handwerkliche Berufsausbildung hinaus nicht über eine spezifisch therapeutische Ausbildung verfügen. Sie betreuen Patienten beispielsweise im Rahmen der grünen Therapie, der Gärtnerei oder auch der Beschäftigungstherapie. Können für diese Mitarbeiter Leistungen in Form von Therapieeinheiten erfasst werden?
    Im OPS findet sich keine explizite Regelung zur Berücksichtigung von Leistungen von Mitarbeitern ohne eine spezifische psycho-soziale Aus- oder Weiterbildung. Die Hinweistexte zu den Therapiekomplexkodes definieren Spezialtherapeuten: "Spezialtherapeuten z.B. Ergotherapeuten, Physiotherapeuten, Sozialarbeiter, Logopäden, Kreativtherapeuten)". Es handelt sich hier um eine beispielhafte und nicht abschließende Aufzählung. Somit sind auch die Mitarbeiter mit handwerklichen Grundberufen eingeschlossen. In der Beschreibung der Behandlungsverfahren findet sich die folgende Formulierung: „Als angewandte Verfahren der Spezialtherapeuten und Pflegefachpersonen gelten folgende Verfahren oder im Aufwand vergleichbare Verfahren: ...“ Auch hier handelt es sich also um eine beispielhafte Aufzählung und es können weitere Verfahren berücksichtigt werden, wenn sie im Aufwand vergleichbar sind. Sofern die angebotenen Maßnahmen (z.B. die im OPS genannten ergotherapeutischen Behandlungsverfahren) vom Aufwand her vergleichbar sind, können auch diese Leistungen bei der Ermittlung der Therapieeinheiten berücksichtigt werden."

    Mfg (und schöne Ostern),

    ck-pku

    Guten Tag,

    hier finden Sie die in den o.g. Artikeln angesprochene "Vereinbarung zur Weiterentwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen gemäß § 17d KHG" vom 01.04.2014. Die Vereinbarung ist gem. § 6 Abs. 2 auf die Systementwicklung für das Jahr 2015 begrenzt und endet zum 31.12.2014.

    Weitere Artikel zum Thema finden Sie hier und hier .


    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    wie nicht anders zu erwarten wurde der o.g. Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Drucksache 18/849 ) am letzten Donnerstag im Deutschen Bundestag an den Gesundheitsausschuss überwiesen (s.a. S. 1810 f., TOP 19e des Plenarprotokolls 18/23 vom 20.03.2014).

    "Dem Vernehmen nach ist davon auszugehen, dass der Gesundheitsausschuss zu diesem Antrag und zu dem Antrag der Bundestagsfraktion DIE LINKE („Einführung des neuen Entgeltsystems in der Psychiatrie stoppen“ - siehe DKG-Rundschreiben 70/2014 und 74/2014) voraussichtlich am 7. Mai 2014 eine gemeinsame öffentliche Anhörung durchführen wird." (Quelle)


    MfG,

    ck-pku

    Hallo Lui,

    schauen Sie doch, neben zahlloser Fundstellen hier im Forum, auch einmal hier, bei weiterem Interesse wird Ihnen -neben den Akteuren dieses Forums- auch sicherlich zumindest einer der Autoren behilflich sein können... ;)


    MfG,

    ck-pku

    Guten Tag,

    die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN fordert die Bundesregierung auf, den laufenden Einführungsprozess des PEPP-Systems zu unterbrechen und die Optionsphase zu verlängern. Der Bundestag wird am 20. März 2014 über den Antrag "Das psychiatrische Entgeltsystem überarbeiten und das Versorgungssystem qualitativ weiterentwickeln" beraten.

    Alles weitere lesen Sie bitte auf folgender Website der DKG: http://www.dkgev.de/dkg.php/cat/24…iterentwickeln_


    MfG,

    ck-pku

    Hallo,

    eigentlich ist Suses Anmerkungen nichts hinzuzufügen.

    Nur soviel: Wer nicht auf eine Fortbildung warten will (obwohl man diese unbedingt zusätzlich nutzen sollte), findet hier eine sehr gut gemachte Website von Bernhard Häring und seinem Team von der MHH, die einem einen guten Einstieg ins Thema PEPP vermittelt.

    Und ich denke auch, dass es diesem Forum sicherlich nicht an inhaltlicher Kompetenz mangelt... ;)

    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen DailyMotion,

    Sie vermuten ganz richtig: eine quantitative Dokumentation reicht nicht aus. Wie ausführlich die qualitative Dokumentation sein muss werden wir erleben, wenn der MDK unsere Fälle im Rahmen der Einzelfallprüfung gem. § 275 Abs. 1 Nr. 1 SGB V prüfen wird. Unser KIS leitet z.B. aus der klinischen Dokumentation der verschiedenen Behandler automatisch die korrekten OPS ab, so dass dadurch sichergestellt ist, dass keine Prozeduren kodiert werden, zu denen eine Dokumentation fehlt.

    MfG,

    ck-pku

    Hallo DailyMotion,

    herzlich willkommen noch einmal hier im Forum.

    Ihren Beitrag sehe ich nicht unkritisch, denn die Bemerkung

    Natürlich möchte der Träger des Krankenhauses wirtschaftlich überleben und daher Intensivbehandlungen statt Regelbehandlungen abrechnen können.

    hat doch -mit Verlaub- eine Tendenz zum sog. "Upcoding".

    Zu Ihrer Frage könnte man nun sicherlich ganz viel schreiben, aber ich meine, dass Ihre Fragen von so grundlegender Natur sind, dass ich meine Empfehlungen aus Ihrem ersten Beitrag, die dort aufgeführt sind, wiederholen möchte.

    MfG,

    ck-pku