Beiträge von ck-pku

    Hallo zusammen,

    wieder mal ein Punkt, über den man sich bzgl. der DKR- bzw. OPS-Auslegung vortrefflich streiten kann:

    In der PP014a ist als Beispiel die Aufnahmeuntersuchung aufgeführt, es geht jedoch im Kern um "Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten (...) durchgeführt werden" und dazu zählt ja wohl auch unstreitig ein Aufnahmegespräch! Wenn das Aufnahmegespräch der aufwendigen (also nicht routinemäßigen) Diagnostik dient, können die dafür benötigten Minuten sicherlich dem benötigten Zeitkontingent des OPS-Kodes 1-903 hinzugerechnet werden.

    Bedenken Sie bitte auch unbedingt, dass die DKR-Psych dem OPS vorgehen!

    Fraglich ist meiner Erfahrung nach eher, ob alles, was in den verschiedenen Abteilungen "Aufnahmegespräch" genannt wird, auch ein solches ist oder nicht doch auch als "normale" TE (Bezugstherapeutengespräche, supportive Einzelgespräche: 9-60 usw.) kodiert werden kann.

    Dieses Beispiel zeigt meiner Meinung nach mal wieder trefflich, das allein schon aufgrund der schwierigen Auslegung und Anwendung OPS-Kodes kein relevanter Kostentrenner sein können.

    MfG,

    ck-pku

    Hallo Jorge,

    beachten Sie bitte die Kodierrichtlinie PP014a der DKR-Psych 2012 "Prozeduren, die normalerweise nicht verschlüsselt werden":
    "Prozeduren, die routinemäßig bei den meisten Patienten und/oder mehrfach während eines Krankenhausaufenthaltes durchgeführt werden, werden nicht verschlüsselt, da sich der Aufwand für diese Prozeduren in der Diagnose oder in den anderen angewendeten Prozeduren widerspiegelt (...). Sie wurden aus diesem Grunde auch nicht in den OPS aufgenommen. Diese sollen auch nicht mit den Resteklassen „Andere ...“ verschlüsselt werden.

    Tabelle 1: Beispiele für nicht kodierbare Prozeduren (...)

    • Aufnahme- und Kontrolluntersuchung
    • Visite(...)

    Es handelt sich also um Standardmaßnahmen bei bestimmten Diagnosen und Prozeduren, deren gesonderte Kodierung deshalb nicht erforderlich ist. Verfahren, die sich bei der Entwicklung des pauschalierenden Entgeltsystems doch als gruppierungsrelevant herausstellen sollten, werden im Rahmen der Pflege des OPS und der Kodierrichtlinien berücksichtigt."

    "Für den Fall, dass zwischen den Hinweisen zur Benutzung der ICD-10-GM bzw. des OPS und den Kodierrichtlinien Widersprüche bestehen, haben die Kodierrichtlinien Vorrang." (EINLEITUNG zu den DKR-Psych, Version 2012, S. III)

    Ich denke, diese Kodierrichtlinie beantwortet Ihre Fragen.

    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    hier finden Sie das endgültige amtliche Plenarprotokoll der 184. Sitzung der 17. Wahlperiode vom 14. Juni 2012. Auf Seite 22009 bis 22010 finden Sie TOP 19a und 19b: Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz – PsychEntgG).

    Falls Sie sich wundern: Es ist nachweislich möglich, eine zweite und dritte "Beratung" eines so maßgeblichen Gesetzes in 2 Minuten und 15 Sekunden durchzuführen. Sie glauben mir nicht? Dann finden Sie hier den Video-Beweis. :!:

    Hier finden Sie die offizielle Pressemitteilung Nr. 40 vom 15.06.2012 des BMG. Sie hat den Titel : "Verbesserte Finanzierung der Krankenhäuser in Deutschland". (Herrn Bahrs Wort in Gottes Ohr - Wir werden uns erinnern...)

    Eine Auswahl erster Pessereaktionen:

    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    "Psych-Entgeltgesetz verabschiedet: Bei Enthaltung der Grünen hat der Bundestag am 14. Juni mit der Mehrheit von Union und FDP den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (17/8986) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung (17/9992) angenommen. Das Gesetz regelt, wie das neue, auf Pauschalen beruhende Entgeltsystem in die Krankenhausfinanzierung eingebunden werden kann. Vorgegeben werden unter anderem Ein- und Überführungsphasen von Anfang 2013 bis Anfang 2022 sowie Vergütungsvereinbarungen. Bei Enthaltung der Grünen lehnte der Bundestag einen Antrag der Linken (17/5119) ab, in dem die Regierung aufgefordert wurde, einen Sachverständigenrat einzusetzen, um das Fallpauschalen-System zu evaluieren und das pauschalierende Entgeltsystem umzusetzen. Keine Mehrheit fand auch ein Antrag der Grünen (17/9169), den alle übrigen Fraktionen zurückwiesen. Die Grünen hatten eine Überarbeitung des Regierungsentwurfs verlangt. Die Einführung des neuen Entgeltsystems müsse von einer Expertenkommission fachlich begleitet
    werden, hatten die Grünen verlangt." (Quelle )

    Das vorläufige Plenarprotokoll der 184. Sitzung vom 14. Juni 2012 finden Sie hier (umfasst z.Zt. jedoch noch nicht den TOP zum PsychEntgG), Videos finden Sie hier.

    Soweit für's Erste,

    mfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    hier erhalten Sie die elektronische Vorab-Fassung der gestrigen Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Gesundheit (14. Ausschuss) (Bundestags-Drucksache 17/9992) insbesondere zur Bundestags-Drucksache 17/8986 - PsychEntgG-E.

    Darüber hinaus ist heute hier ein kurzer Artikel zur "heutigen" zweiten und dritten Lesung des PsychEntgG im Bundestag "Nacht- und Nebelaktion für die Klinikfinanzen" in der Ärzte Zeitung erschienen. Zitat: "Erst gegen 0:50 Uhr in der Nacht von Donnerstag auf Freitag wird das sogenannte Psychentgeltgesetz abschließend im Bundestag beraten. (...) Eine halbe Stunde Beratungszeit ist dafür vorgesehen."

    Wer also um diese Uhrzeit nicht live dabei sein möchte :wacko: findet das Video zur Plenarsitzung morgen in der Mediathek des Deutschen Bundestages .

    Wir dürfen also weiter gespannt sein...

    MfG,

    ck-pku

    Hallo codierfee,

    ich denke, dass Sie mit Ihrer Einschätzung Recht haben.

    Laut ICD-10 müssen für die Diagnose einer Demenz deren allgemeinen Kriterien (G1 bis G4) (s. u.a. im entsprechenden Taschenführer) erfüllt sein. Das Kriterium G3 umfasst dabei auch eine Veränderung/Vergröberung des Sozialverhaltens.

    Den Hinweis auf Kodierrichtlinie PD003a der DKR-Psych 2012 (Stichwort "Symptome als Nebendiagnose") hat NuxVomica bereits gegeben.

    Ich bin aber auch gespannt, was andere Board-Teilnehmer darüber denken...

    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen Jorge,

    da Ihnen noch niemand geantwortet hat, möchte ich mich mal an Ihrer Frage versuchen:

    Die Betreuungsintensitäts-Modelle (BI-Modelle) des InEK dienen, wie Sie bereits richtig festgestellt haben, ausschließlich der
    Gewichtung der Pflegetage im Rahmen der Kostenträgerrechnung (KTR) zur Kalkulation der Behandlungskosten.

    Veröffentlicht sind diese im sog. "Kalkulationshandbuch " des InEK, Version 1.0 vom 16.11.2010. Die dort veröffentlichten BI-Modelle können, müssen aber nicht zur Anwendung kommen, sie können auch eigene bereits bestehende Gewichtungsmodelle nutzen (z.B. LEP), wenn diese zuvor mit dem InEK abgestimmt wurde.

    Ihre Einschätzung, dass die BI-Modelle etwas mit dem Behandlungsauftrag zu tun haben, teile ich nicht:
    Nur wer entweder an der InEK-Kalkulation teilnimmt oder (ohne Kalkulations-Teilnahme) eine InEK-konforme KTR im Hause betreibt, benötigt als Hilfsmittel zur Gewichtung von Pflegetagen ein BI-Modell. Dies könnte, vereinfacht gesagt, auch die Einstufung nach Psych-PV (Regel- bzw. Intensivbehandlung) sein.

    Demzufolge nutzt man ein BI-Modell auch nur zu diesem Zweck, wer also m.a.W. weder an der Kalkulation teilnimmt noch die KTR betreibt, braucht sich um das Thema BI-Modell nicht zu kümmern (ob dies empfehlenswert ist, möchte ich an dieser Stelle aber nicht erörtern...).

    Erfahrungen mit der Anwendung von BI-Modellen haben also insbesondere die sog. "Kalkulationshäuser", und diese nutzen die
    BI-Modelle sehr unterschiedlich, je nachdem, welche Patientengruppen die Häuser behandeln usw. Ausführungen dazu gibt es von Vertretern der "Kalkulationshäuser" seit geraumer Zeit auf nahezu jedem Kongress zum Thema "Neues Entgeltsystem".

    Mit dem NEXUS-KIS hat diese Frage auch wenig zu tun. In NEXUS müsste, sofern man es -wie oben geschildert- überhaupt benötigt, ein weiterer Einstufungs-Workflow implementiert werden, der dann (täglich) zur Anwendung kommt.

    Ich hoffe, dass Ihnen meine Ausführungen weiterhelfen konnten.

    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen Herr Schaffert,

    Sie fragten am 04.06.2012:

    hat jemand die Änderungsanträge im Wortlaut?

    Ganz aktuell wurde die Tagesordnung der 80. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit des Deutschen Bundestages für den 13.06.2012 veröffentlicht. Unter TOP 2a wird ja -wie bekannt- das PsychEntgG erneut beraten. Interessant ist vor allem die Fußnote:
    "hierzu: (wurde/wird verteilt)
    17(14)249(1-30) Stellungnahme
    17(14)254 Änderungsantrag
    17(14)280 Änderungsantrag
    "

    Diese Ausschuss-Drucksachen sind also nur teilweise veröffentlicht.

    • Bei den A.-Drs. 17(14)249(1-30) handelt es sich ja bekanntlich um die verschiedenen Stellungnahmen der Verbände bzw. Sachverständigen zur öffentlichen Anhörung am 23.04.2012,
    • bei der A.-Drs. 14(14)254 handelt es sich um die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU/CSU und FDP (1 und 2: Erbringung von allgemeinen Krankenhausleistungen, 3: Geriatrische Institutsambulanzen).
    • Mir nicht bekannt ist die A.-Drs. 17(14)280, die wahrscheinlich erst verteilt wird. Diese dürfte dann die o.g. Änderungsanträge beinhalten.


    Wir müssen uns also wohl noch gedulden. :|

    Ihnen ein schönes Wochenende.

    MfG,

    ck-pku

    Guten Morgen,

    ich habe zwar (noch) nicht die Änderungsanträge im Wortlaut (diese werden in der Tagesordnung auch noch nicht mit einer offiziellen Drucksachen-Nr., sondern mit 17/... geführt), dafür aber weitere Informationen:

    Zunächst einmal sind einige aktuelle zusammenfassende Aufsätze zu den geplanten Änderungen erschienen, und zwar in der "Ärzte Zeitung", dem "Deutsches Ärzteblatt" und "Das Krankenhaus".

    Weiterhin hat die DKG mit Datum vom 24.05.2012 eine umfassende (23seitige) "Vorläufige Stellungnahme der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) zu den Formulierungshilfen für Änderungsanträge der Fraktionen CDU/CSU und FDP zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz – PsychEntgG)" herausgegeben, diese finden Sie hier.

    Diese Materialien vertiefen die o.g. Punkte.

    MfG,

    ck-pku