Beiträge von kreiskeanaOF

    Hallo...
    ich habe dem Pflegepersonal anhand von Groupergebnissen deutlich gemacht, welche Erlösrelevanz die ausführliche, lückenlose und nachvollziehbare Dokumentation haben kann.

    Bsp.: Kopfschmerzen nach PDA/ SPA bei Entbindungen O89.-
    da reicht es eben nicht, wenn dokumentiert ist:..hat Schmerzen, erhält B-Medi... Die Pflege weiß jetzt, dass sie die Art der Schmerzen beschreiben muss und nur so mehr Erlös möglich ist.
    Bsp.: Phlebitis nach Infusion T80.1 (in 2012 abgewertet)
    die Pflege dokumentiert ausführlich den zustand der Einstichstelle (Rötung, Schmerzen) und die therapeutischen Maßnahmen (Kühlung, Heparin-VW usw.)

    Aus meiner Erfahrung kann ich sagen, dass viele, nicht alle! vom Pflegepersonal sehr interessiert an derartigen Informationen sind.
    Grüße

    Guten Morgen,

    ich würdein diesem Fall die HSTN nicht kodieren. Ich habe grade einen etwas ähnlichen Fall: Der MDK erkennt die HSTN nicht an und möchte gerne "Kontrolle eines Befundes". Die Harntransportstörung lag bei Aufnahme vor und wurde aber im Verlauf sonografisch kontrolliert. Da habe ich auf jeden Fall einen Aufwand. Aber bei Ihnen liegt der Fall anders, da ist kein zusätzlicher Aufwand erkennbar.

    AlsiUro-Kodierer erfasst man halt fast reflexhaft die N13.3.; da ja - normalerweise - immer im Verlauf eine Maßnahme erfolgt...

    Viele Grüße

    ganss

    Harntransportstörung lag bei Aufnahme vor und wurde aber im Verlauf sonografisch kontrolliert.

    Leider gibts dann auch wieder ein Problem mit dem MDK, da es sich bei der alleinigen sonographischen Kontrolle tatsächlich nur um eine Befundkontrolle handelt! Diese erlaubt dann nicht die Kodierung als ND.
    Findet sich keinerlei therapeutischer, diagnostischer oder pflegerischer Aufwand für die ICD? :cursing: CT? MRT? Urinkultur usw.?

    Hallo an ALLE.. ;)

    Lt. DKR muss der Aufwand größer Null sein, um eine ND kodieren zu dürfen.

    Unser Problem:
    MDK schreibt uns vor, dass bei Kodierung O24.- (Gestationsdiabetes)

    1.) mind. 3 BZ- Messungen vor der Geburt erfolgen müssen, was oft garnicht umsetzbar ist
    2.) die Patientin nachweislich Diätkost (15 BE) bis zum 1. postpartalen Tag erhält
    3.) mindestens 24 Std. postpartal 3 BZ- Messungen erfolgen. :cursing:

    Sonst handelt es sich nur um eine Befundkontrolle! Ist es aber auch nicht, da es sich beim Gestationsdiabetes ja wohl um eine Erkrankung handelt.

    Ich kann mich mit diesen Forderungen nicht anfreunden, wozu gibt es denn die DKR?! ?(

    Bitte um zahlreiche nützliche Rückmeldungen
    Vielen Dank :)

    Danke für die Rückmeldungen.
    Wir sind jetzt sowiet gekommen, dass wir die I97.8 (sonstige Kreislaufkomplikationen nach med. Maßnahmen PCCL 2-4) zur O99.4 dazu nehmen.

    Strittig ist aber immer noch, dass wir die O99.4 in diesen Fällen, also bei Tachykardie unter TOKO und Belok Zok Gabe laut MDK garnicht kodieren dürfen!
    Im vorliegenden Fall wäre das ein Verlust von ca. 800,- plus PCCL's..Und wenn der MDK einmal auf eine Kodierung eingestiegen ist, dann werden kurioserweise alle folgenden Rechnungen wie von Zauberhand zum MDK geschickt...
    HILFE........... ?(
    Danke

    ...aber nicht übersehen, dass nur der HOHE SR zusätzlich kodiert werden darf...
    In den O70.- Kodes heißt es u.a. mit Beteiligung der Vagina (kleiner SR)..Dann muss zum OPS 5-758.- auch der OPS 5-758.2 kodiert werden
    LG 8)

    Liebes Forum,
    folgender Fall:
    Aufnahme der Pat. zur erneuten Revision der Leistenlymphknoten bei bekanntem Vulva-Karzinom
    Histologie bestätigt Rezidiv der Leisten-LK. Im Verlauf TVBT und hochdosierte Heparinisierung.Wegen Morbidität Entschluss zur stationären Bestrahlungstherapie Vulva und kleines Becken.
    Begründung MDK: HD ist das Vulva-Ca, da durch das Planungs-CT und die Betrahlung der Primärtumor behandelt wurde. Die im Aufenthalt erfolgte PORT-Anlage wird sogar als Staging des Primärtumors gesehen.

    M.EA ist HD die C77.4, da die Aufnahme aus diesem Grund erfolgte. Es folgte die OP und Bestrahlung.
    Ein Staging wurde im Sinne seiner Definition nicht durchgeführt!

    Käme auch die Entscheidung nach Ressourcenverbrauch in Betracht?
    Danke für alle Meldungen.
    LG :whistling:

    Danke für die Rückmeldungen.
    Wir sind jetzt sowiet gekommen, dass wir die I97.8 (sonstige Kreislaufkomplikationen nach med. Maßnahmen PCCL 2-4) zur O99.4 dazu nehmen. Strittig ist aber immer noch, dass wir die O99.4 in diesen Fällen, also bei Tachykardie unter TOKO und Belok Zok Gabe garnicht kodieren dürfen!
    Im vorliegenden Fall wäre das ein Verlust von ca. 800,- plus PCCL's..Und wenn der MDK einmal auf eine Kodierung eingestiegen ist, dann werden kurioserweise alle folgenden Rechnungen wie von Zauberhand zum MDK geschickt...
    HILFE........... ?(
    Danke

    Liebes Forum, unser MDK besteht auf die Streichung der ICD O99.4...

    Fall: vorzeitige Wehen= TOKOLYSE = mütterliche Tachycardie= Belok zok Gabe= Kodierung O99.4 nebst I49.8
    Begründung MDK (Internistin): es handelt sich um eine Sinustachycardie (EKG unter TOKO liegt aber nicht vor), deshalb darf nur R00.0 kodiert werden.

    Lt. DKR muss jedoch bei Krankheiten und Zuständen, die Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett komplizieren, ein O98.- bzw. O99.- ICD nebst der ICD aus den anderen Kapiteln benutzt werden.

    Wer kann mir Tipps geben?
    Vielen Dank an alle Helferlein :love: