Beiträge von Elodie

    Hallo liebes Forum,

    bei unserem Patienten wurde Candida albicans in der ZVK-Spitze nachgewiesen, woraufhin eine antimykogrammgerechteTherapie eingeleitet wurde. Kodiert wurde die B37.88 (Kandidose an sonstigen Lokalisationen) und zusätzlich die T82.7(Infektion und entz. Reaktion durch sonstige Geräte, Implantate oder Transplantate im Herzen und in den Gefäßen). In diesem Fall haben beide Kodes einen CCL-Wert von 3, was zu einer Höherbewertung des Falles führt. Der MDK möchte nun die T82.7 streichen mit dem Argument, der B-Kode würde die ZVK-Infektion abbilden- tut er ja nicht wirklich, denn er impliziert natürlich nicht, dass ein ZVK befallen ist.

    Die Kasse akzeptiert keinen Widerspruch.

    Hätte ein Klageeinreichung Aussicht auf Erfolg?

    Vielen Dank fürs Mitdenken Elodie

    Hallo liebe Mitdenker,
    die konkrete Kodierung des Vorkrankenhauses lag uns ja (was wohl die Regel ist) nicht vor- das weiß ich erst vom MDK, dass die K80.31 kodiert war. Bei der Lektüre des Entlassungsbriefes hielten wir die Sepsis für die schlüssigere Diagnose..
    Die Frage bleibt, ob der MDK von uns die Umkodierung verlangen kann, nur weil das Vorkrankenhaus anders kodiert hat.

    Viele Grüße und danke! Elodie

    Hallo Herr Breitmeier, hallo medman2,
    meine Schilderung des Aufnahmestatus bezieht sich auf die Situation im verlegenden Krankenhaus. Der Patient kam dann zur geriatrischen Komplexbehandlung zu uns.
    Die aufwändigen Untersuchungen liefen im verlegenden Krankenhaus ("Anlage eines Plastik-Stent unter ERC mit EPT"). Die Sepsis lag vor.
    Letztendlich geht es natürlich um Geld- die Sepsis in Zusammenhang mit der Komplexbehandlung wird besser vergütet als die K80.31 (T44Z versus H44Z).
    Der MDK schreibt wörtlich: "Hier (im verlegenden Krankenhaus) wurde die K80.31 als HD verschlüsselt, daher sollte sie auch im jetzigen Aufenthalt HD sein. Zum Aufnahmezeitpunkt bestand aus med. Sicht kein Anhalt, A41.8 als HD zu kodieren."

    Vielen Dank fürs Mitdenken! Elodie

    Hallo Forum,
    unangenehm wird es dann, wenn der MDK einem die kodierte HD des verlegenden Krankenhauses vorhält und fordert, diese doch bitte auch zu verwenden. So wie die Dinge liegen, hätten wir als verlegendes Haus aber anders kodiert. Der Fall:
    Pat. wird im verlegenden Krankenhaus aufgenommen "wegen zunehmendem Ikterus mit begleitendem rezidivierenden Erbrechen nach dem Essen"...
    Schon beim Hausarzt erhöhte Kreatinin-und Leberwerte.
    Bei Aufnahme Patient ikterisch, exsikkiert. Wg. Erbrechens bei Exsikkose akutes Nierenversagen. Thrombozytopenie, Leukozytose und CRP-Erhöhung als Zeichen einer Cholangiosepsis bei Verschlussikterus. Aufnahme auf Intensiv. 2 Thrombozytenkonzentrate. Die Sepsis wurde antibiotisch zunächst mit Ceftriaxon und Metronidazol i.v., im Verlauf dann mit Meronem behandelt...

    Das andere Krankenhaus kodierte die K80.31 (Gallengangsstein mit Cholangitis: mit Gallenwegsobstruktion) als HD- wir sehen die Sepsis eher als HD.


    Gibt es dazu bitte Meinungen? Danke und viele Grüße Elodie

    Hallo liebes Forum,
    unserem Controlling ist aufgefallen, dass bei der Kodierung einer Arthrodese des OSG, die mit einer anterolateralen Platte der Fa. Wright Medical durchgeführt wurde, eine ziemlich enttäuschende Vergütung herauskommt, gemessen an den Kosten dieser Platte.
    Kann diese Platte evt. über ein ZE abgerechnet werden?

    Vielen Dank fürs Mitdenken!

    Elodie

    Hallo liebes Forum,
    bei diesem Patienten fand sich knapp 2 Monate nach einem zweizeitigen Hüft-TEP-Wechsel eine "große spontan perforierte Arthrozele". In unserem gesamten Regelwerk finde ich keinen passenden Kode. Evtl. als Knochenzyste M85.4_?
    Vielen Dank fürs Mitdenken!

    Gruß Elodie