"31.2.4 Definierte operative Eingriffe an Knochen und Gelenken
[...]
3. Die Berechnung der Gebührenordnungsposition 31131 für die
Facettendenervation OPS-Code 5-830.2 setzt die offen chirurgische
Durchführung des Eingriffs gemäß Präambel 31.2.1 Nr. 1 voraus.
Minimalinvasive Verfahren z. B. zur Schmerztherapie sind mit den
Gebührenordnungspositionen des Abschnitts 34.5
berechnungsfähig." (EBM Gesamt PDF S. 376)
Unter 34.5 findet man dann:
34503 Bildwandlergestützte Intervention(en) an der Wirbelsäule
Obligater Leistungsinhalt
Bildwandlergestützte Intervention in bzw. an Nerven, Ganglien,
Gelenkkörper(n) und/oder Gelenkfacette(n) der Wirbelsäule
[...]
Man mag mich gerne korrigieren, aber damit scheint man am nächsten zu kommen, oder?
MfG
F15.2