Das Thema kam schon einmal hier zur Sprache: Thread
Und es ist auch genau der selbe Fragetext
Das Thema kam schon einmal hier zur Sprache: Thread
Und es ist auch genau der selbe Fragetext
Warum wollen Sie einen Infekt kodieren wenn dieser ausgeschlossen wurde?
ZitatSofern Komplikationen (Manifestationen) des Diabetes mellitus vorliegen und die Behandlung einer Manifestation im Vordergrund steht, ist E10–E14, vierte Stelle entsprechend dieser Manifestation, zu kodieren gefolgt vom entsprechenden Kode für diese Manifestation. Die Kodes für die weiteren Manifestationen sind anzugeben, sofern sie der Nebendiagnosen- definition entsprechen.
Es wird die Hypoglykämie primär behandelt durch die Subtition von Glucose.
Hypoglykämie ist als Inklusiva der .6- aufgeführt.
1)
Ich würde E11.6- und E11.2-+ N08.3* kodieren.
Sie behandelnt die Hypoglykämie, sowie die Nephropathie.
HD wäre für mich E11.6- da primär die Hypoglykämie ausgeglichen wird.
2)
L97 hat als Exkl. die I83.0/.2. Somit würde I83 HD und L97 ist zu entfernen. Der Ulcus ist ja bereits im Diagnosentext enthalten.
Nach der histopathologischen Befundung würde doch aber eher T85.78 Infektion und entzündliche Reaktion durch sonstige interne Prothesen, Implantate oder Transplantate als HD in Betracht kommen, oder?
Eine mechanische Komplikation ist bei der Informationslage mMn nicht erkennbar.
Hallo,
Mal ein Versuch:
HD: Z41.1
(wenn es aus kosmetischen Gründen geschieht (s. DKR 1205d))
ND: F64.0
OPS: 5-87-
z.B. 5-877.0 führt in DRG J24C
der Transsexualismus hat dabei keine Auswirkung auf die DRG-Ermittlung, da hier rein über den OPS getriggert wird.
Guten Tag,
wie lautet denn die genaue Begründung, und auf welchen Beschluss des GBA wird verwiesen?
Vermutlich dieser hier: G-BA
SEG4 Nr. 268:
- Anstieg des Serumkreatinins um das 3-fache des Ausgangswertes oder
- Serum-Kreatinin > 4 mg/dl mit einem akuten Anstieg von mindestens 0,5 mg/dl oder
- Abfall der GFR > 75 % oder
- Rückgang der Urin-Ausscheidung auf < 0,3ml/kg/h für 24 h oder
- Anurie für mindestens 12 Stunden.
Falls ich mich nicht verschaut habe, ist es kein aNV im Sinne der Kodierrichtlinien.
Hier kollidiert medizinische und kodierseitige Betrachtung miteinander, bleibt wohl nur die N19.
Wenn es jmd anders sieht, soll er mich bitte korrigieren.
Okay, Nr 20 ist in der 466 aufgegangen, aber etwas anderes als vorher wird auch nicht ausgesagt.
Das hier als Beispiel der therapeuthischen Maßnahme eine Thrombektomie gewählt wurde, ist völlig unerheblich.
Sie behandeln die Stenose des aus körpereigenem bestehenden Shuntes durch die Ballonangioplastie.