Beiträge von F15.2

    N'Abend,


    aus meiner Sicht trifft es der 5-788.61 genauer, da er den Eingriff spezifischer beschreibt als der 5-829.8. Der OPS 5-829.8 weist ja auch explizit als Exkl. die 5-788 auf.

    Dazu noch ein OPS aus 5-786.- für das Osteosyntheseverfahren.

    Mit welcher Begründung wollen Sie denn den OPS 5-829.8 "verteidigen"?

    Interessanterweise wird in der SEG4-Kodierempfehlung Nr. 417 genau das Gegenteil behauptet bzgl. der HD, oder irre ich mich?!

    Dort wird gesagt, dass die offene Wunde als HD zu wählen ist, also genau konträr der Aussage im DKR.

    "Hinw.:Eine Therapie gilt dann als abgeschlossen, wenn mittels Dosimetrie die zu erzielende therapeutische Dosis ermittelt worden ist. Bei mehrfacher Durchführung einer Therapie mit offenen Radionukliden während eines stationären Aufenthaltes ist für jede Therapie ein Kode anzugeben"

    Somit würde der 8-530.a4 schon passen für die Diagnostik oder interpretiere ich den Hinweistext falsch?
    Dazu (vllt.) noch 3-995 Dosimetrie zur Therapieplanung

    Hallo,
    Wann können diese Zusatzcodes denn dann überhaupt verwndet werden?

    Ich kodiere es z.B. standardmäßig zur Darstellung bei:
    - Hallux valgus/rigidus, Metatarsalgie --> Osteotomie (5-788.5), Arthroplastik (5-788.6): Hier wird es explizit mit ausgewiesen im Hinweistext.
    - VKB-Ruptur --> VKB-Plastik (offen: 5-802.3 / arthroskopisch: 5-813.3/.4): Hier wird es nicht explizit ausgewiesen, aber es macht einen Unterschied ob ich z.B. bioresorbierbare Schrauben verwende.