dann würden ja zwei Entscheidungen zu einem Fall vorliegen.
Meines Wissens nach erfolgt keine direkte Übermittlung, sondern Sammelübermittlung.
Somit ist im laufenden Quartal ein geänderter LE durchaus möglich und fliest nur 1x ein.
Die Krankenkassen übermitteln die Daten gemäß Anlage 1 im Zeitraum vom 15. bis zum letzten Tag des auf das betrachtete Quartal folgenden Monats über das DAW4-Verfahren PRV5 an den GKV-Spitzenverband. In diesem Zeitraum sind beliebig viele Übermittlungen zu Korrekturzwecken möglich, wobei die jeweils jüngere Datenlieferung die ältere ersetzt.
Deshalb sollte man im jeweiligen Fall dann nochmals einen entsprechend positiven LE verlangen.
VG
F15.2