Hallo,
hier kann der Zusatzprozedurenschlüssel 1-999.1! verwendet werden, mMn.
Jedoch nur in Verbindung mit einer abbildbaren diagnostischen Prozedur.
VG
F15.2
Hallo,
hier kann der Zusatzprozedurenschlüssel 1-999.1! verwendet werden, mMn.
Jedoch nur in Verbindung mit einer abbildbaren diagnostischen Prozedur.
VG
F15.2
Anstatt des A-Teams kommt vielleicht bald das M(DK)-Team zu uns ins Haus.
Da wurde doch auch gern Mal ein Bagger oder Schlepper "modifiziert".
Na holla die Waldfee...
Darüber könnte man ja noch schmunzeln:
"Erwerb von 50 Exemplaren eines vom Kläger als Co-Autor verfassten Buches über das Gleitschirmfliegen ("Unterwegs mit dem Gleitschirm") mit Mitteln des Beklagten."
Aber dann
"Drohäußerung des Klägers gegenüber dem stellvertretenden Geschäftsführer des Beklagten, dass er denjenigen umbringen werde, der ihm "seinen" MDK wegnehme, und dass er bereit sei, dafür ins Gefängnis zu gehen."
Hallo,
Für eine gewalttätige Person gibt es doch bspw. den ICD R45.6.
Der ICD Y09.9! fällt unter Kapitel XX Äußere Ursachen von Morbidität und Mortalität, das schließt die Verwendung zur Darstellung gewalttätiger Ausprägungen eines Patienten aus.
VG
F15.2
Hallo,
sollte es nicht ausreichen die entsprechenden Einträge in der Krankengeschichte aus dem jeweiligen Fall in einen neuen Fall umzuhängen?
Damit einher geht ja auch der "Umzug" der jeweiligen Dokumentation.
VG
F15.2
Deshalb wird ja wohl auch auf das FEV1 abgestellt und nicht z.B. die Gold-Klassifikation.
VG
F15.2
Hallo,
wäre es nicht einfacher das ZE über die jeweilige Laboranforderung in den Fall abzuleiten?
VG
F15.2
Hallo,
ich würde die Meldung bei DIMDI a.e. Ihrer Variante 1 interpretieren.
Eine Anwendung nur auf Covid-Fälle erschließt sich mir da nicht.
Zitat von DIMDI 27.05.2020Danach dürfen Kostenträger zwischen dem 1. April 2020 und einschließlich dem 30. Juni 2020 die ordnungsgemäße Abrechnung dieser Leistungen nicht daraufhin prüfen oder prüfen lassen, ob die in dieser Liste genannten Mindestmerkmale erfüllt sind, sofern das betreffende Krankenhaus in diesem Zeitraum COVID-19-Fälle oder COVID-19-Verdachtsfälle behandelt bzw. behandelt hat.
VG
F15.2
Moin,
Es wurde sich vor Einbringen zu einem Verfahrenswechsel entschieden.
Dass sie die "Packung" schon geöffnet haben, ist leider Ihr Pech.
DKR P004 können Sie mMn hier auch nicht geltend machen.
was ist mit dem OPS der angefangenen OP zu jedem Zeitpunkt
Worauf wollen Sie da genau hinaus?
VG
F15.2
Hallo,
die Storno von Prüfanzeigen obliegt der Herrin des Verfahrens, nicht Ihnen.
Eine Storno Ihrerseits ist mMn wirkungslos.
Wie haben Sie die Prüfquote ermittelt?
VG
F15.2
Hallo,
die Redonfüllmenge jedenfalls ist idF nicht ausreichend mMn.
Alleinig die intravenöse AB-Therapie anzugeben ist auch fadenscheinig.
Weshalb ist eine i.v.-Therapie notwendig über diese Dauer, das wäre dann eine entsprechende Begründung seitens des Facharztes.
Btw, wer soll für wen einen Einspruch schreiben? Sie für den behandelnden Arzt?
VG
F15.2