Hallo,
wäre es nicht einfacher das ZE über die jeweilige Laboranforderung in den Fall abzuleiten?
VG
F15.2
Hallo,
wäre es nicht einfacher das ZE über die jeweilige Laboranforderung in den Fall abzuleiten?
VG
F15.2
Hallo,
ich würde die Meldung bei DIMDI a.e. Ihrer Variante 1 interpretieren.
Eine Anwendung nur auf Covid-Fälle erschließt sich mir da nicht.
Zitat von DIMDI 27.05.2020Danach dürfen Kostenträger zwischen dem 1. April 2020 und einschließlich dem 30. Juni 2020 die ordnungsgemäße Abrechnung dieser Leistungen nicht daraufhin prüfen oder prüfen lassen, ob die in dieser Liste genannten Mindestmerkmale erfüllt sind, sofern das betreffende Krankenhaus in diesem Zeitraum COVID-19-Fälle oder COVID-19-Verdachtsfälle behandelt bzw. behandelt hat.
VG
F15.2
Moin,
Es wurde sich vor Einbringen zu einem Verfahrenswechsel entschieden.
Dass sie die "Packung" schon geöffnet haben, ist leider Ihr Pech.
DKR P004 können Sie mMn hier auch nicht geltend machen.
was ist mit dem OPS der angefangenen OP zu jedem Zeitpunkt
Worauf wollen Sie da genau hinaus?
VG
F15.2
Hallo,
die Storno von Prüfanzeigen obliegt der Herrin des Verfahrens, nicht Ihnen.
Eine Storno Ihrerseits ist mMn wirkungslos.
Wie haben Sie die Prüfquote ermittelt?
VG
F15.2
Hallo,
die Redonfüllmenge jedenfalls ist idF nicht ausreichend mMn.
Alleinig die intravenöse AB-Therapie anzugeben ist auch fadenscheinig.
Weshalb ist eine i.v.-Therapie notwendig über diese Dauer, das wäre dann eine entsprechende Begründung seitens des Facharztes.
Btw, wer soll für wen einen Einspruch schreiben? Sie für den behandelnden Arzt?
VG
F15.2
Guten Morgen,
für mich ergibt sich die Nutzung des OPS 1-587.0 gegenüber 5-38- aus der formalen OPS-Nomenklatur.
Die Entnahme eines Gewebestückes aus der A.temporalis ist eine diagnostische Maßnahme zur Sicherung oder Ausschluss des Vorliegens einer Arteriitis temporalis.
Es handelt sich nicht um eine therapeutische Exzision eines Gefäßes aufgrund einer Erkrankung.
VG
F15.2
ZitatDas Bundesgesumsundheizministerium hat die Internetseite http://www.kliniksterben.de/ zum 01.04.2020 zum Zwecke der Information über die neue Krankenhausplanung zwangsgepfändet (Pressemitteilung).
Danke für den fast zu realistischen Scherz
Das sind doch nur 260 Arbeitsstunden-Std. bei einem durchschnittlichen Zeitaufwand von 20min/Fall
Guten Morgen,
da würde ich die aktuellen Empfehlungen seitens des RKI ggf. heranziehen.
"Primär"behandlung wird sicherlich schwierig, jedoch weist ja auch das RKI auf adäquate "Sekundär"behandlung(en) hin.
Zusätzlich die Behandlungsempfehlungen der WHO.
Man sollte sich wohl die jeweils 'geltenden' Empfehlungen als Hard-/Softcopy sichern.
VG
F15.2
Aus einer aktuellen Mitteilung:
"Dies hat leider zur Folge, dass der MDK schon aus eigenen haftungsrechtlichen Gründen gegenüber unseren Auftraggebern in den nächsten Wochen und Monaten bei rund 200.000 Fällen Behandlungsunterlagen bei den Krankenhäusern anfordern muss, um die fortbestehenden Pflichten zur Einhaltung der Fristen aus der geltenden Prüfverfahrensvereinbarung (PrüfvV) sicherzustellen.[…]
Uns ist absolut bewusst, dass dieses gesetzlich vorgeschriebene Vorgehen in der gegenwärtigen Situation kaum vermittelbar ist, dennoch bitten wir um Verständnis, dass auch wir uns an die fortbestehenden Prüfpflichten halten müssen und keine eigene Befugnis haben, das Prüfgeschehen ganz auszusetzen; dies kann nur seitens des Gesetzgebers erfolgen."
VG
F15.2