Beiträge von Birgit.M.

    Hallo liebes Forum,

    ich habe eine Frage zur Kodierung der Hauptdiagnose, M84.0 oder S86.8.

    Folgender Fall: Die Aufnahme des Patienten erfolgte bei Blockierung des Kniegelenks bei liegender Knie-Tep. Sturz auf dieses Knie vor drei Jahren. Seitdem rezidivierende Instabilitätsprobleme bei Bandschädigung.

    Jetzt Wechsel einer bikondylären Oberflächenersatzprothese in eine modulare Schanierprothese mit gleichzeitiger Naht des Ligamentum patellae und des medialen Kapselbandapparates sowie Drahtcerclage der Quadrrizepssehne in die Patella.

    Wer kann mir weiterhelfen
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    Guten Morgen,

    ich habe folgende Frage:

    Im Rahmen einer SMD-Prüfung wurde die von mir kodierte toxische Gastroenteritis, K52.1, angezweifelt. Eine Keimbesiedlung wurde nicht nachgewiesen.Der SMD vertritt die Meinung, hier wäre die A04.7 (Gemäß Thesaurus) bzw. K52.9 zu kodieren.

    Im Klassifikationstext sind unter der K52.1 Durchfälle nach Antibiotikagabe beschrieben.

    Unter A04.7 fallen Enterokolitis durch Clostridium d., pseudomembranöse Enterokolitis sowie Lebensmittelvergiftungen durch clostridium d.

    Liege ich mit meiner Kodierung daneben?

    Liebe Grüsse

    Birgit.M.

    Hallo ChrisBerlin,

    danke für die schnelle Antwort.
    Es wurde kein Keim nachgewiesen.
    Der SMD vertritt die Auffassung, das es sich um eine Fehlbesiedlung des Darmes und nicht um eine toxische Gastroenteritis handelt, so dass gleichlautend
    mit den Ausführungen im Thesaurus trotz negativem Clostridiumnachweis die A04.7 statt der K52.1 zu kodieren wäre.

    MfG
    Birgit.M