Beiträge von bobrowski

    Hallo Forum,

    bin zwar kein Pädiater, aber hier sind mal die einfach abgeschrieben Normwerte für Kinder (Hayden WR. J Pediatr. 1994 Apr;124(4):657-8.).

    [table=#FFFFFF,100%,1,left]

    [tr]


    [td=#FFFFFF,33%,left] Alter[/td]
    [td=#FFFFFF,33%,left] HF[/td]
    [td=#FFFFFF,33%,left] AF[/td]

    [/tr][tr]


    [td=#FFFFFF,33%,left] <1 Mo[/td]
    [td=#FFFFFF,33%,left] >190[/td]
    [td=#FFFFFF,33%,left] >60[/td]

    [/tr][tr]


    [td=#FFFFFF,33%,left] 1-12 Mo [/td]
    [td=#FFFFFF,33%,left] >160[/td]
    [td=#FFFFFF,33%,left] >45[/td]

    [/tr][tr]


    [td=#FFFFFF,33%,left] 1-2 J[/td]
    [td=#FFFFFF,33%,left] >140[/td]
    [td=#FFFFFF,33%,left] >40[/td]

    [/tr][tr]


    [td=#FFFFFF,33%,left] 3-5 J[/td]
    [td=#FFFFFF,33%,left] >130[/td]
    [td=#FFFFFF,33%,left] >35[/td]

    [/tr][tr]


    [td=#FFFFFF,33%,left] 6-12 J[/td]
    [td=#FFFFFF,33%,left] >120[/td]
    [td=#FFFFFF,33%,left] >30 [/td]

    [/tr][tr]


    [td=#FFFFFF,33%,left] 13-15 J[/td]
    [td=#FFFFFF,33%,left] >100[/td]
    [td=#FFFFFF,33%,left] >25[/td]

    [/tr][tr]


    [td=#FFFFFF,33%,left] >15 J[/td]
    [td=#FFFFFF,33%,left] > 90[/td]
    [td=#FFFFFF,33%,left] >20[/td]

    [/tr]


    [/table]

    Alle Angaben sind \"pro Minute\", also \"HF >190/min\" in der ersten Zeile. HF=Herzfrequenz; AF=Atemfrequenz

    Grüße aus dem Schnee.

    Hallo Herr Henoch,

    siehe auch einen sehr ähnlich gelagerten Fall:

    Zitat


    Für uns sind die geschilderten Aufenthalte 2 getrennte Aufenthalte. Die wir auch so abrechneten. Wir erhielten von der Krankenkasse auch für jeden Aufenthalt die Kostenzusage. Nun möchte die Krankenkasse
    aber doch das wir den Fall zusammenführen. Das kann doch nicht sein, natürlich ist es eine Wiederaufnahme in das selbe Krankenhaus, aber
    der 1. Aufenthalt hat ja nichts mit dem 2. zu tun. Natürlich wird der 2. Fall in die selbe Basis DRG Gruppe eingruppiert und hat auch dieselbe MDC aber für uns sind es trotzdem 2 Fälle. Es geht doch nicht das wir als Krankenhaus auf den Kosten des 2 Aufenthaltes sitzen bleiben nur weil das Heim bei der Mobilisation nicht aufgepasst hat.


    bzw. hier ist der Link.

    Grüße aus dem Schnee.

    Hallo Herr Duck,

    Zitat


    Somit ist diese Fallgestaltung geregelt. Im Umkehrschluß bedeutet dies, dass andere Konstellationen hier nicht definiert sind. Bei Erfüllung der in §1 Absatz 7 hinterlegten Anforderungen an eine Beurlaubung sind diese Fälle somit auch als Beurlaubung zu werten.


    ... unter der Voraussetzung, dass die in §1 Abs. 7 definierten Kriterien eindeutig beschrieben sind bzw. operationalisierbar definiert sind. Darum geht ja manchmal der Streit, und das führt ja auch zu der Sorge, dass Kassen und Krankenhäuser auf einmal verschiedene Bedeutungen von \"Beurlaubung\" unterstellen.

    Deshalb sollte man auch die Landesverträge heranziehen, die u.U. das Thema \"Beurlaubung\" enthalten.

    Frohe Weihnachten allen !

    Hallo Forum,
    Optimismus oder Pessimismus hin oder her -
    die Krankenkassen wollen durch einen formal unabhängigen, aber von ihnen bezahlten und beauftragten Medizinischen Dienst Normen setzen. Dies wird durch den erheblichen Stellenaufbau beim MDK bekräftigt.

    Daruas folgt für mich aber doch auf politischer Ebene: Ohne die Arbeit des G-BA und des IQWiG schmälern zu wollen, kommt doch die Basisinformation aus der Wissenschaft, aus den Krankenhäusern, aus den KVen und eben auch von den KK bzw. dem ihnen wirtschaftlich nachgeordneten MDK.

    Es fällt doch auf, dass Qualitätsanforderungen für die Leistungserbringer formuliert sind, aber nicht für die Kassenseite. Und diese wäre eben m.E. einzufordern.

    Grüße von der Ostsee.

    Hallo Herr Selter,
    ich bin in der Tat nicht-pessimistisch, jedenfalls im Grundsatz. Monokausales Denken ebnet der Dummheit oder der Frechheit den Weg. Deshalb finde ich die geschilderte Entwicklung prinzipiell gut.

    Zusammen mit dem erheblichen Stellenaufbau des MDK haben wir als Krankenhäuser damit die Möglichkeit, Qualität beim MDK einzufordern. Und zwar genau so, wie von uns als Krankenhäusern Qualität eingefordert wird: Durch überprüfbare Verfahren der Qualitätssicherung, durch formale und methodische Standards. Dann sollten Argumente wie das erwähnte deutlich zurückgehen.

    Die massive Steuerung durch Interessen sehe ich eher bei den Krankenkassen angesiedelt, die ihre Stichproben für die \"Einzelfall\"prüfungen ausschliesslich nach dem gerade wirtschafltoch opportunen ausrichten, womit sie gegen Buchstaben und Geist der einschlägigen Bestimmungen verstoßen.

    Grüße von der Ostsee.

    Hallo Herr Selter,

    ich bin nicht so pessimistisch wie Sie. Man muss dann aber fordern, dass besser und einheitlich - also auch nicht so sehr interessengeleitet - begutachtet wird. Ich gehe mal davon aus, dass die in den letzten Ärzteblättern mehr als 30 angebotenen Stellen beim MDK bundesweit genau diesem Zweck dienen. :)

    Es nervt ja schon ungemein, wenn eine relevante Herzinsuffizienz vorlag, aber der MDK-Gutachter \"gutachtet\", dass Enalapril keine Ressourcenverbrauch darstellt, weil das ein \"Blutdruckmittel\" sei.

    Man hat die Chance, multifaktoriell zu denken und Fälle auch so zu beschreiben, und das sollte das lernende System hergeben.

    Grüße von der Ostsee.

    Hallo Herr Zierold,

    Zitat


    Die im Tool-Tipp ausgewiesene oGVD und uGVD sind tatsächlich die im Katalog ausgewiesenen Tage mit \"erster Tag mit Zuschlag bzw. Abschlag\".


    Für die Beispiele, die ich überblicke, ist das nicht so, habe aber nur die uGVD und die oGVD überprüft, die im DRG-Manager zu sehen waren, nicht aber die tool tips. Muss aber noch mal reingucken. Im Moment quietscht es aber heftig bei der Einbindung des KIS in die Arbeitsabläufe Arzt->Kodierer->Arzt :a_kopfschuettel:, d.h. das ist z.Zt. meine Priorität.

    Grüße von der Ostsee.

    Hallo Forum,
    wir führen hier ein neues KIS ein (Lorenzo der Fa. iSoft). Dabei stellt sich heraus, dass Lorenzo eine andere Definition der uGVD und oder oGVD hat als in der DRG-Welt üblich.

    Formal:
    uGVD(L) = uGVD(D) + 1
    oGVD(L) = oGVD(D) - 1

    Der Index \"L\" bezeichnet Lorenzo, der Index \"D\" die konventionelle DRG-Welt. D.h. Lorenzo zeigt als uGVD den ersten Tag, ab dem kein Abschlag mehr in Kauf zu nehmen ist, analog für die oGVD.

    Probleme sind dann natürlich vorprogrammiert, wo Kliniker sich in \"beiden Welten\" bewegen: Einerseits in der Klinik, andererseits in der Diskussion mit dem MDK oder dem Medizincontrolling.

    Ein nicht nur ästhetisches Problem ist dabei, dass verschiedene Konzepte mit demselben Namen bezeichnet werden. Da die Lorenzo-Konvention hart kodiert ist (und somit weder schnell geändert werden kann noch durch einen Konfigurationsschalter änderbar ist), ist das Minimum, was ich fordere, eine sprachliche Neudefinition.

    Hierzu fällt mir ein:
    Äußere x-Grenzverweildauer für die xGVD(D) aus der DRG-Welt, wobei \"x\" nun \"untere\" oder \"obere\" bedeuten kann;
    Innere x-Grenzverweildauer für die xGVD(L) aus der Lorenzo-Welt,
    (gemeint ist, dass das Intervall der xGVD aus der DRG-Welt das Intervall der xGCD aus der Lorenzo-Welt umfasst)

    oder aber

    Katalog x-GVD für die xGVD(D) aus der DRG-Welt
    Stations x-GVD für die xGVD(L) aus der Lorenzo-Welt.

    Gibt es jemanden, der mit dieser Problematik (andere Definition im KIS, aber gleiche Namen für Verschiedenes) schon Erfahrungen hat ? Hat jemand Vorschläge für eine eingängige sprachliche Definition ?

    Grüße von der Ostsee.