Beiträge von bobrowski

    Hallo Herr Schrader,

    die Entscheidungslogik geht über mehrere Seiten, bevor die \"geriatrische frührehabilitative Komplexbehandlung\" abgefragt wird, allerdings läuft der Grouper dabei praktisch nur durch die operative Partition.

    M.E. ist der Einsatz der frührehabilitativen Behandlung die limitierende Ressource. Im OPS ist peinlich genau beschrieben, was alles getan werden muss.

    Sie haben, glaube ich, zwei Möglichkeiten:
    Sich die Akten retrospektiv von Patienten zu ziehen, für die aus Erinnerung der Ärzte die frührehabilitative Behandlung in Frage kam, und zu schauen, ob die Kriterien erfüllt sind

    ODER

    anhand der Arbeitskräfte, die Sie haben, abzuschätzen, \"wieviel Frühreha\" diese Arbeitskräfte leisten können - wobei dann kein anderer mehr in Ihrer Klinik eine Krankengymnastik bekäme. :)

    Grüße von der Ostsee

    Hallo,

    das Argument, dass es sich nicht um ein \"Nierenversagen\" handele, zieht nicht.

    Es hat eine akute Niereninsuffizienz bestanden. Dies ist eine deskriptive und somit noch nicht sehr spezfische Aussage. Das Nieren\"problem\" (wenn wir es mal so nennen) wurde mit der einfachsten Therapiemodalität behandelt. Ex ante besteht in Kenntnis der Retentionsparameter ein erhöhter Resssourcenverbrauch, denn man muss öfter nach so einem Patieten schauen als nach anderen. Wenn der Patient sich dann - nachdem der \"Ressourcenverbrauch\" erfolgt ist, gut entwickelt hat, war die \"Ressource\" Arzt oder Krankenschwester zwar \"unnötig eingesetzt\", aber dass weiss man ja nicht vorher.

    In der Inneren Medizin ist nun einmal ein „akutes Nierenversagen“ definiert als eine akute Niereninsuffizienz, welche im Grundsatz reversibel ist und sich durch einen Serumkreatininanstieg um mehr als 50% des Ausgangswertes auszeichnet. Im geschilderten Fall war das so.

    Grüße von der Ostsee,

    Zitat

    Mit Ihrem Beitrag zu diesem Thema haben Sie doch das Kind beim wahren Namen genannt. Der Erlös bei optimaler Ablauforganisation ist zu gering durch den Kurzliegerabschlag. DAS ist doch mal eine Aussage. Nur ist es der falsche Weg, den höheren Erlös durch nicht sach- und patientengerechte Verweildauern zu erzielen...

    Wobei natürlich festzuhalten ist, dass es \"die\" determinierte, logisch ableitbare sachgerechte und patientengerechte Verweildauer nicht per se gibt. Es spielen immer - mehr oder weniger - Ermessensaspekte mit hinein.

    [f1]Nicht ganz ohne Grund heissen die MDK-Stellungnahmen \"Gutachten\". Nicht ganz ohne Grund ärgere ich mich, wenn ich manche Stellungnahme von Krankenkassen lese, in der steht: \"Die Kodierung ist nicht sachgerecht... Die abgerechnete DRG ist nicht korrekt .... war medizinisch nicht begründet\". Also bitteschön, wenn man nicht in indirekter Rede formulieren möchte, dann könnte man ja schreiben \"nach unserer Auffassung\" - was gelegentlich auch geschieht.[/f1]

    Es sage keiner, dass Ermessensaspekte und -entscheidungen zu vage oder schwammig seien. Auf der Basis von sehr genau kodifizierten Regeln für das Zusammenleben werden in der Juristerei tagtäglich nachvollziehbare Ermessensentscheidungen getroffen, die m.E. nur selten von einem SchiedsRICHTER entschieden werden müssen.

    Nicht nur die genannten Ermessenaspekte sind wichtig, dann gibt es noch so etwas wie die allgemeine Übereinkunft.

    [f1]War ein Krankenhaus vor 40 bis 50 Jahren noch ein Ort der Ruhe und Erholung mit \"Besuchzeiten\" und \"Mittagsruhe\", so wird es heute eher als Dienstleistungsunternehmen gesehen, das eine Dienstleistung effizient zu erbringen hat. Die Rekonvaleszenz ist dann nicht selten an andere Stellen ausgegliedert.[/f1]

    Und nochmal an die Kassenvertreter: Es ist natürlich auch nicht zielführend, die Kostenstruktur des Systems durch eine große Anzahl von MDK-Anfragen ändern zu wollen, deren Auswahl sich nach ausgefeilten statistischen Kriterien daran bemisst, die Kosten flächendeckend und systematisch zu senken. Ich weiss, dass die Unterscheidung zum Geschäft der vielen Einzelfallanfragen durchaus schwierig ist, aber in disem Bereich ist m.E. doch ganz offensichtlich Quantität in Qualität umgeschlagen, d.h. es ist eine neue Qualität entstanden: Steuerungsdiskussion auf Sachbearbeiterebene. Das kann auf Dauer nicht richtig sein !

    Grüße von der Ostsee (dichte Wolkendecke, gefühlt 20°C)

    Sehe ich genau so.
    Wir beliefern AOK per email, den VdAK per Upload und die DKG per email. Irgendwo habe ich noch ein Schreiben der Seekasse (das man an der Küste natürlich sehr ernst nimmt, echt !), dass sie durch Lieferung an die AOK auch abgedeckt ist.

    Grüße von der sommerlichen Küste

    Liebe Krankenkassenvertreter und Erlösminimierer,

    also nun outen Sie sich doch bitte mal und beschreiben doch mal hier, welchen Ermessensspielraum eine Kasse bei sozialen Fragestellungen hat. Dass sie ihn hat, haben mir kluge MDK-ler glaubhaft versichert. Sie müssen ja eine ziemliche Angst vor Präzedenzfällen haben,wenn Sie zu diesem Thema absolut stumm bleiben.

    Das Beispiel mit dem Schwangerschaftsabbruch ist m.E. nicht so gut geeignet für die Diskussion dieser Thematik, weil hier viele verschiedene Ebenen involviert sind. Einzelfälle lassen sich im Übrigen vor Ort auch zwischen KK und Patient klären, oder ?

    Das Problem sind doch eher die Fälle, die häufig genug auftreten, um jedesmall für Zündstoff zu sorgen, eben die Fälle von Kindern oder gebrechlichen alten Menschen, die von relativ weit anreisen müssen.
    Was übrigens die Begleitpersonen für Kinder angeht-> Konsens zwischen der Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und der TK.

    Grüße von der Ostsee

    Zitat

    Fakt ist, dass gewisse Regelungen in sozial noch so verständlichen Situationen eine vollstationäre Aufnahme quasi verbieten. Jetzt frage ich Sie allen Ernstes - Warum sollten wir bezahlen, obwohl wir nicht müssen, oder besser noch, nicht dürfen (was durch Landes- und Bundesversicherungsämter ggf. Regresspflichtig geprüft wird!!!)?

    Also der MDK in Bayern sagt mir, dass die Kassen auf der Basis von Einzelfallprüfungen die sozialen Fragen entscheiden dürfen.

    Zitat

    Warum darf ich diese Frage nicht umdrehen, ohne dass Sie sauer werden und fragen, warum Sie nicht solche Patienten kostenlos behandeln, weil Sie die soziale Indikation sehen, aber wissen, dass die Kasse nicht zahlen kann/darf/wird?

    Ich weiß, dass das abwegig ist. Aber das ist die gegenseitige Zuweisung des schwarzen Peter, die uns nicht und dem Patienten schon gar nicht hilft!

    Nun, wenn das Geld der Leistung folgt, dann darf eine kostenlose Behandlung nicht vorkommen. :p Betonung auf \"kostenlose\" !

    Das Problem das ich sehe, ist, dass aus der \"verdachtsabhängigen\" Prüfung durch die KK eine systematische Prüfung geworden ist, die genau die Fälle untersucht, bei denen die DRG-Mischkalkulation für die Krankenhäuser günstig ist. Man kann es auch als Versuch sehen, die KostenSTRUKTUR auf diesem Wege zu Ungusten der Krankenhäuser zu verändern.

    Und dann zu den Emotionen: Dort, wo Interessen auf dem Spiel stehen, werden Menschen emotional, es wäre schlimm, wenn es nicht so wäre. Hier wird immer wieder versichert, dass man auch nach heftigen Emotionen zurück auf eine gemeinsame Basis findet.

    Im realen Leben macht man aber leider manchmal andere Erfahrungen. Ich will jetzt weder Kasse noch den inhaltlichen Zusammenhang nennen. Aber es gibt Vorgänge, bei denen eben auch die Basis, um die wir uns hier im Forum bemühen, ernsthaft verlassen wird.

    Grüße von der Ostsee,

    Christoph Bobrowski

    Sehr geehrte Mitdiskutierende,

    sehr geehrter ToDo,

    warum so sauer, wenn ein Arzt sich wundert, dass der MDK, von den Kassen beauftragt, aber nur seinem Gewissen verpflichtet, etwas vorschlägt, was nach gängigen Kriterien eine massive Zumutung ist ? Die Pauschalisierung von Herrn Heller und Herrn Staender entspringt sicher dem akuten Ärger, nun denn, und damit ist sie auch nicht zielführend.

    \"Die Vergütung folgt der Leistung und nicht umgekehrt!\"
    Der MDK begutachtet die \"medizinische\" Leistung und findet, es würde am präoperativen Tag keine Leistung stattfinden. Damit könnte der MDK es ja auch gut sein lassen, man muss nicht sagen \"dann können die ja mal früh aufstehen\" (was ich mal vermute, denn sonst wären das alles nicht so hochgekocht).

    Herr ToDo, was ich vom MDK gelernt habe, ist, dass es eben nicht nur medizinische Gründe für eine Leistungserbringung gibt, sondern auch soziale. Das trifft sicher nicht so wahnsinnig oft zu, aber man bedenke:

    - Begleitpersonen
    - Minderjährige Schwangere
    - Betreute Patienten
    - Patienten, die ins Heim verlegt werden müssen
    - Problematisch zu betreuende Kinder

    Also hier müssen sich dann wohl Krankenhaus (das in etwa so eine Indikation für die Übernachtung sah) und Krankenkasse (die sie im Grundsatz sehen sollte) auseinander setzen.

    Für mich ist klar: Wenn beim MDK irgendetwas aus medizinischen Gründen nicht durchgeht, dann ist - wenn auch eher selten - die Frage nach sozialer Indikation zu stellen.

    Ich glaube, das meinte Herr Heller auch in seinem emotionalen Posting. Die Kassen preisen immer die Solidarität der Versichertengemeinschaft - hier liegen Fälle vor, wo man erwartet, dass die Sachbearbeiter mal drüber nachdenken.

    Gruß,

    Bobrowski