Beiträge von bobrowski

    Hallo,

    früher war die Welt einfach. Zu einer DRG XzzA gab es eine nächstniedrigere XzzB usw.
    X und zz sind natürlich Platzhalter

    Man konnte also ganz einfach nachschauen, wieviel Geld/Relativgewichte man durch \"Downcoding\" bzw. Dissens mit den Krankenkassen verlor.

    Im heutigen teilweise prozedurgesteuerten System ist das nicht mehr so trivial zu erkennen. Hat irgendjemand eine Darstellung der Hierarchie der DRGs in Abhängigkeit vom PCCL, aber auch von den Eigenschaften der Prozeduren ?

    Wenn nein, gibt es das fachspezifisch ? Könnte man ja mal sammeln.

    Grüße von der Ostsee (befinde mich übrigens meist an Land)

    Christoph Bobrowski

    Tolle Idee !!!

    (kaufe mir dann wohl ein Autoradio mit USB-Anschluss...)

    Eine klitzekleine Frage: Wer verfaßt die Podcasts ? Denn wenn man sich auf diese Information beruft, möchte man ja doch eine zitierfähige Quelle.

    Gruß von der Ostsee,

    Christoph Bobrowski

    Hallo,

    ohne jetzt die Kodierung und DRG-Ansteuerung gewürdigt zuhaben, vermute ich, dass im geschilderten Fall die Kasse auf eine Unterschreitung der uGVD hinaus will, d.h. dass das Krankenhaus die Leistung in so kurzer Zeit erbringen soll, dass eine Unterschreitung der uGVD resultiert.

    Das ist zwar nur eine Vermutung, aber auf einer Veranstaltung, die gemeinsam mit dem \"MDK in Bayern\" durchgeführt wurde, wurde ziemlich klar gesagt, dass die Krankenkassen in diesem Jahr einen Schwerpunkt der Kürzungsabsichten im Bereich der \"langen Kurzlieger\" sehen.

    Gruß

    Christoph Bobrowski

    Mir fällt dazu auch nichts mehr ein ! In der Satzung der MDKs steht übrigens, dass die MDK-Gutachter nur ihrem ärztlichen Gewissen verpflichtet sind. Das nur am Rande.

    Also: In jeder deutschen Großstadt kommt man mit trockreichem Einsatz von öffentlichen Verkehrsmitteln und vielleicht eines Taxis (EUR 10) binnen einer Stunde zum nächsten Fachkrankenhaus. Man kann jetzt lange darüber philosophieren, wie groß die mittlere Distanz zum KH in Kilometern wäre.

    Also eine Anfahrt von einer dreiviertel Stunde mit dem Auto - sofern vorhanden (da ist das nächste Problem) - ist einem Normalbürger im Flächenland wohl in diesem unseren Lande noch zuzumuten. Das heisst defacto eine Stunde vor dem Termin losfahren, also in diesem Falle losfahren 06.30, ankommen 07.30. OP 08.00.

    Aber 80 km lassen sich so eben nicht überbrücken.

    Vorsicht: Wenn es ein KH näher am Wohnort gibt, haben Sie schlechte Karten.

    Grüße von der Ostsee,

    Hallo Forum,
    falls man eine Wiederaufnahmekette hat, greift die Vorschrift der \"Leitsätze zur Anwendung der Wiederaufnahmeregelung nach §2 KFPV 2004\":

    \"Maßgeblich für die Bestimmung des Zeitraums, in dem Fälle zusammenzufassen sind, ist die obere Grenzverweildauer des ersten Falles, der eine Zusammenfassungskette auslöst. Eine Zusammenfassung bei Wiederaufnahmen und Komplikatinen erfolgt somit nur für die innerhalb der oGVD-Grenze des ersten Falles beginnenden Aufenthalte\".

    Konkret haben wir
    Fall A: DRG G49Z
    Fall B: G07Z
    Fall C: X63Z
    Fall D: T01C

    Fälle C und D sind fraglich Komplikationen nach Fall B. Fall A ist \"diagnostisch\", Fall B \"operativ\". Fall A und Fall B sind zusammenzuführen. Für die Wiederaufnahmekette entscheidend ist die oGVD von Fall A, aber die ist nicht definiert !

    Was tun ?

    Grüße von der Ostsee - 20° aber immerhin kein Regen

    Hallo Forum,

    naja die ursprüngliche Frage haben wir noch nicht geklärt. Was kann man gegen die Inflation von Nachfragen tun ?

    In diesem System spielen wir alle unsere Rolle, aber das ist ja kein Freibrief für die Explosion der Nachfragen.

    Besonders ärgerlich sind für mich in letzter Zeit zwei Umstände:

    1. Die Kasse fragt nach \"Ressourcenverbrauch von Nebendiagnosen\", dazu nehmen wir brav Stellung, schreiben also einen detaillierten Brief, schicken die Epikrise im verschlossenen Umschlag an den MDK. Und siehe da, nun wird die Hauptdiagnose kritisiert. Das Spiel geht von vorne los. Wir sollen doch als KH effizient werden (als ob wir das nicht schon weitestgehend seit Mitte der 1990er gewesen wären - ich komme aus einer Klinik mit Wartelisten für elektive Aufnahmen !). Uns wird aber fehlende Effizienz vordekliniert und wir werden geradezu an einer effizienten Bearbeitung der inflationierten MDK-Anfragen gehindert.


    2. Es werden offensichtlich unsinnige Einwände gemacht - die lassen sich m.E. mit einfachem Hinweis auf Kodierrichtlinien oder mit dem Hinweis auf medizinische Basics erledigen. Kostet aber sehr viel Zeit.
    Also ehrlich: Da hat eine Patientin einen Myokardinfarkt, dieser wird in der Epikrise als Akutes Koronarsyndrom beschreiben, gleich dahinter kommt der STEMI (ST elevation myocardial infarction), das Wort Infarkt kommt dann noch x-mal in der Epikrise vor, und KK und MDK halten das nicht für einen Infarkt. Könnte reichlich Beispiele dafür liefern. Absicht oder Gedankenlosigkeit der Kassen/des MDK ???

    Liebe Erlösminimierer, ich wünsche keinem von Ihnen einen Myokardinfarkt. Aber stellen Sie sich mal vor, es passiert, das EKG klinischer Befund und Labor sind eindeutig. Dann verweigert man Ihnen die Koronarangiographie (bzw. macht sie nur gegen Rechnung) mit dem Argument, sorry, für die Kasse ist dies kein Infarkt.

    ICH WEISS, ich weiss, meine Rhetorik besteht darin, die retrospektive und die prospektive Sicht zu vermengen. Aber damit wird klar, was da alles an Anfragen läuft !

    Verärgerte Grüße - genau wie das Wetter, durchwachsen.

    Christoph Bobrowski

    Hallo Forum,

    weiss jemand eigentlich, wie für die ambulant erworbene Pneumonie die Sollstatistik errechnet werden soll ? Anhand der ICD-Codes ist es für die BQS völlig unmöglich, festzustellen, wieviele Fälle qs-mäßig dokumentiert werden müssen.

    Abgesehen davon gibt es immer wieder Abgrenzungsprobleme zur nosokomialen Pneumonie - siehe diesen Thread.

    Grüße von der Ostsee,

    Christoph Bobrowski

    Hallo Forum,

    gegen inflationäre Anfragen der KK scheint kein Kraut gewachsen.

    Ist hier ein Statistiker, der mal überlegen könnte, ab wann eine Stichprobe im DRG-System mit seinen >800 DRGS repräsentativ ist ?
    Wenn nämlich 10% aller Fälle geprüft werden, dann generieren die KK eine repräsentative Stichprobe. Und genau das ist etwas, was sie nicht dürfen.

    Ansonsten:
    Meines Erachtens sollte die Anzahl der \"verdachtsabhängigen Prüfungen\" gesetzlich beschränkt werden, und zwar auf 3%. Es muss ja nicht verboten sein, weiter zu fragen, nur dann soll die Bearbeitung der Anfrage etwas kosten. Ich denke da an EUR 150 pro Anfrage, das ist im Vergleich zu anderen qualifizierten Anfragen noch sehr moderat. Es versteht sich von selbst, dass die Antwort dann formal und inhaltlich qualifiziert ausfallen muss.

    Was man dann auch noch machen könnte:
    Man läßt den Gesetzgeber raus, der ist ja auch nicht immer hilfreich. Man vereinbart einfach mit den Kassen die Prüffrequenz verbindlich und prospektiv.

    Bei einer Beschränkung der Prüffrequenz hätte man wirklich Waffengleichheit. Denn das Hochschrauben der MDK-Anfragen stellt die KH vor die Alternative, das Geld gleich zu verlieren oder so viel interne Arbeit zu generieren, die eben auch wieder Geld kostet.

    Grüße von der Ostsee,

    Christoph Bobrowski