Beiträge von bobrowski

    Hallo Forum,
    zu diesem Thema gab es schon mal einen Thread.

    Ich suche ein Tool, das mir zu vorliegenden Codes bei Intensivbehandlung anzeigen könnte, welche OPS noch fehlen würden, damit von einer komplzierenden Prozedur die Rede sein kann. Logischerweise ist die Lösung nicht eindeutig, sondern mehrdeutig, d.h. es gibt mehr als eine Menge von Prozeduren, die noch fehlen.

    Um Einwändern zuvorzukommen: Es geht hier nicht um Upcoding, es geht um effizientes Rightcoding. Es ist unglaublich leicht, hier Codes zu vergessen, die einen erheblichen Unterschied ausmachen.

    Leider ist die Definitionslogik so wüst, dass es schwer ist, da durchzusteigen. Unklar ist mir bei der Definitionslogik z.B. auch, ob \"UND\" stärker bindet als \"ODER\" - dies ist eine Konvention, die m.W. in der Boole\'schen Logik durchaus gilt.

    Daher die zweite Frage: Gibt es vielleicht einen \"KP\"-Browser, der einfach nur die OPS-Codes für komplizierende Prozeduren akzeptiert und dann das Ergebnis mitteilt ?

    Grüße von der Ostsee,


    Christoph Bobrowski

    Zitat


    Original von Eastfries:
    Hallo liebe Mitstreiter,
    Die KK hat den Fall mittels E- Bericht prüfen lassen mit dem Ergebnis, dass wir vorstationär abrechnen sollen, da bei Aufnhahme kein pathologischer Befund mehr bestand.

    Eine sehr subjektive Meinung: Diese \"Sachbearbeiter-Medizin\" kann man nicht ernst nehmen. Wollen wir jetzt mal alle die Zustände durchdeklinieren, bei denen anamnestisch etwas Ernstes vorlag, wo aber bei Aufnahme kein pathologischer Befund mehr zu erheben war ???
    Krampfanfall, obere GI-Blutung, untere GI-Blutung, Plaqueruptur mit transienter Ischämie der Koronarien,...
    (läßt sich beliebig fortsetzen)

    Ist da WIRKLICH jemand der Meinung, ein Normalbefund bei Aufnahme nach anamnestischem Ereignis schliesse eine vollstationäre Aufnahme aus ?

    Im Übrigen regelt m.E. das BSG-Urteil alles Weitere.

    Gruß,
    CB

    Hallo Herr Bröker,
    bei dem ursprünglichen Problem ging es übrigens gar nicht primär um Langlieger, das kam in Thread dazu.

    Ich gehe davon aus, dass unsere Nephrologen sich genau überlegen, wem was zugemutet wird.

    Ich darf aber auf eine relativ häufige Verwechslung der Diskussionsebenen hinweisen, die sich auch in Ihrem Beitrag findet. Im ursrpünglichen Fall will die KK einfach für eine Dialyse am Entlassungstag nicht zahlen. Dies ist nicht als \"normativ\", d.h. medizinische Normen setzend zu verstehen. Der KK geht es im vorliegenden Fall offenbar darum, Geld zu sparen, weil- wenn ich mich recht erinnere - die Dialyse im niedergelassenen Bereich wochenweise abgerechnet wird und im ZE-Bereich pro durchgeführter Leistung.

    Die übliche Verwechslung ist die, dass ökonomisch motivierte Leistungskürzungen als \"medizinisch begründet\" verstanden werden. Dieses Denken sollten wir m.E. gar nicht einreissen lassen.

    Der KK geht es nicht um die \"medizinisch richtige\" Leistung. Das ist auch sonst nicht der Fall. Bei aller Kritik an den durch (manche) KK veranlassten MDK-Prüfungen bleibt doch festzuhalten, dass die KK den MDK fragt, ob eine bestimmte Verweildauer (beispielsweise) durch medizinische Massnahmen motiviert war. Man fragt also: Gab es eine medizinische Begründung oder war die Wartezeit auf Funktionsuntersuchungen durch (aus Sicht der KK) Organisationsprobleme verursacht ? Die KK fragt nicht nach der \"richtigen\" Behandlung. Letzteres wäre im Übrigen ja eine Rationierung auf dem Verwaltungswege.

    Gruß,

    Christoph Bobrowski

    Wenn man noch an Logik und Rationalität in diesem System glaubt, dann muss man wie folgt vorgehen (unter der Annahme, dass die Kürzung der 13 BT unstreitig wäre):

    Der Patient war also abrechnungstechnisch nicht im Krankenhaus, Sie haben ihn aus Sicht der KK auch nicht behandelt (haha), denn das haben Sie ja alles vorher erbracht oder erbringen können. Der Patient war also im Urlaub in einem Hotelbetrieb, der nur so aussah wie ein Krankenhaus. (Das ist ausnahmsweise NICHT sarkastisch gemeint.)

    Im Urlaub müssen terminal niereninsuffiziente Patienten bekanntlich auch dialysieren.
    Die formalistische Lösung ist:
    ZEs kürzen, Rechnung des Nephrologen nicht bezahlen, der soll sich an die KK wenden. Kann man ja machen, um hier einmal die gewisse Absurdität zu betonen. Man wird sich im Jahre 2010 vor dem BSG wieder treffen.
    Die pragmatische Lösung ist:
    ZEs belassen, die KK zahlt die ZE auch (!), Rechnung des Nephrologen begleichen, denn der Pat. hat im \"Urlaub\" dialysiert.
    Effekte, die aus Differenzen zwischen dem VErtrag des Nephrologen mit dem KH versus der Honorarverteilung durch die KV resultieren, vernachlässigt man einfach, um genau diese pragmatische Lösung zu ermöglichen.

    Falsche Anreize werden nicht gesetzt, denn das KK hat nichts vom gratis-Hotelbetrieb, und der Nephrologe kann - selbst wenn er gerade jetzt ein paar Euros mehr bekommt - Abläufe wie in diesem Fall nicht steuern.

    Grüße

    CB

    Hallo Forum,
    bei Patienten, bei denen man das ZE für die Dialyse abrechnen kann, verweigert die Kasse die Zahlung des ZE am Entlassungstag. Als Begründung wird angegeben, der Patient sei ja mehr oder minder mobil, könne daher früh entlassen werden, damit er dann noch nachmittags in \"seiner\" Praxis dialysiere.

    Das Ergebnis ist in vielen Fällen eine vom KH tatsächlich durchgeführte Dialyse (weil die obige Argumentation im übrigen lebensfremd ist) - die das KH nicht bezahlt bekommt.

    Also vielleicht habe ich ja was übersehen, aber eine Rechtsgrundlage für diese Argumentation kann ich aus KFPV 2004, FPV 2005 und KHEntgG nicht erkennen.

    Habe ich da etwas übersehen ?
    Gibt es Tipps von anderen KH, die das gleiche Problem haben ?
    Was meinen die Erlösminimierer zu diesem Vorgehen ?

    Gruß,
    CB

    Hallo Forum,

    unsere Dermatologen erbringen als ambulante OP Leistungen, die auf einmal im neuen Katalog nicht mehr drin sind,
    z.B. die Exzisionen an Kopf und Händen 5-894.10 sowie .14 und .19, weiterhin die Dehnungsplastik 5-903.0x und die Lappenplastik 5-905.x.

    Diese OPSe sind nicht mehr im AOP, aber ich kann und will den Schluss nicht daraus ziehen, dass diese Leistungen nun aus dem Krankenhausbereich heraus gedrängt werden sollen (sprich in den ambulant niedergelassenen Bereich).

    Dasselbe gibt auch für das Stripping der V. saphena parva.

    Wie gehen andere KH mit diesem Thema um ?

    Und überhaupt [Ärger ein] es gibt dich genug Funktionärsbürokraten, warum haben die nicht rechtzeitig kommuniziert ??? [Ärger aus] !!!

    CB

    Hallo Forum,

    die Ausfüllhinweise von AOK/VdAK finde ich widersprüchlich. Krankenpflgepersonal, das OPS-Leistungen erbringt, ist den erbringenden Abteilungen zuzuschlüsseln - und dann folgt: \"z.B: OP-Personal\". Dies ist natürlich genau keine Schlüsselung.

    Eigentlich möchte ich das sog. Funktionspersonal, die KP-Schüler und die Poolschwestern in weiteren Zeilen unter den Fachabteilungen gesondert ausweisen a la:
    Pflegepersonal im OP
    Pflegepersonal in der Anästhesie
    Pflegepersonal in Funktionsbereichen (z.B. Herzkatheter)
    Pflegepersonal in der Endoskopie
    Hebammen
    Krankenpflegeschüler-/innen
    Poolschwestern und -pfleger (*)

    (*) erklärende Fussnote.

    Vorteil: Die Zahlen decken sich mit der KH-Statistik.

    Nachteil: Realiter sind gerade die OP-Schwestern nach irgendwelchen Schlüsseln schon den OPs und damit dem \"Personalbedarf\" der erbringenden FA zuzurechnen. Erst recht die Poolschwestern.
    Ich habe aber weder Lust noch Zeit, jetzt eine Personalzumessungberechnung-für-den-gesetzlichen-QB-und-für-die-Krankenkassen zu machen....

    Conclusio: Ich wähle den Weg, der möglichst kongruent mit der KH-Statistik ist. Spricht ernsthaft was dagegen ?
    Spricht etwas dagegen, die Poolschwestern gesondert auszuweisen.

    Gruß
    Christoph Bobrowski

    Ich behaupte mal ketzerisch, dass es Zufall ist, ob und wann Sie Probleme mit dem MDK bekommen. Zufall definiert als Einflußgrößen, die man weder kennt noch beeinflussen kann.

    Das Problem bei diesen Kategorie-2-Operationen ist, dass
    (1) sie eben nicht unstreitig stationär erbracht werden müssen
    (2) eine Aufzählung von Beispielen nicht viel hilft, denn ein nicht genanntes Beispiel führt auch dann noch zu einer offenen Frage
    (3) die AEP-Kriterien hier auch nicht weiterhelfen.

    ABER: Jemanden mit spezifischen Risikofaktoren würde ich auf jeden Fall stationär operieren. Ein völlig klarer Fall wäre bei der Varizen-OP z.B. der Patient mit einer postoperativen Thrombose in der Vorgeschichte, oder ein Patient mit einer thrombophilen Gerinnungsstörung.

    Christoph Bobrowski

    Hallo Herr Grube,
    die KK hat m.E. keine Chance, diesen Streit zu gewinnen. Das BSG hat eindeutig ein Wahlrecht des KH zwischen Fachabteilungen bejaht. MAW das KH hat ein Wahlrecht, in welcher der fachlich in Betracht kommenden Abteilungen die OP durchgeführt werden kann.

    BSG Urteil vom 24.7.2003, Az B 3 KR 28/02 R

    (Zitiert nach \"Praktiker-Handbuch Krankenhaus\")

    Freundliche Grüße
    Christoph Bobrowski

    Hallo,
    das auch hier zu findende Konsenspapier der Deutschen Gesellschaft
    für Medizincontrolling enthält die Begriffe PCCLI und CCLI. Erklärt sind die dort nicht und offenbar auch nicht anderswo.
    FRAGE: Hat jemand die Definitionen ?
    Im Voraus vielen Dank.

    SPEKULATION: PCCLI ist der PCCL-Index, also die Summe der PCCL geteilt durch N für irgendein Population, wobei N die Populationsgröße ist.
    CCLI könnte dann ein Mittelwert für Nebendiagnosen-Schweregrade sein, wobei man sich dann nach der Berechnngsvorschrift fragt...

    Grüße,

    Christoph Bobrowski

    Hallo,

    irgendwo, irgendwann hatte ich mal was die Herkunft der PCCL-Formel gelesen, aber dies nicht notiert. Ansonsten schreibt ja jeder diese von jedem ab....

    Weiss jemand was über die Herkunft und Entstehung dieser Formel ? Am liebsten natürlich mit einer zitierfähigen Quelle.

    Grüße aus Hamburg.

    Christoph Bobrowski