Hallo Forum,
einige meiner Kollegen sind der Meinung, dass bei Entlassung und erneuter Aufnahme am selben Tag der Fall dann direkt weiter geführt werden müsse. Ausnahme seien nur die nach Ermessen zu entscheidenden Fälle, bei denen die erneute Aufnahme sicher nicht kausal mit dem ersten KH-Aufenthalt verknüft sei (also: Ursprünglich wg. Pneumonie, dann erneut vorstellig nach Autounfall).
Wohlgemerkt handelt es sich hier um die Auffassung, dass der ursrpüngliche Fall mit selber Fallnummer weiter zu führen sei, dies hat nichts mir evtl. Fallzusammenführungen oder mit der Interpretation von §1(7) FPV 2007 zu tun(\"Eine Beurlaubung liegt vor, wenn ein Patient
mit Zustimmung des behandelnden Krankenhausarztes die Krankenhausbehandlung
zeitlich befristet unterbricht, die stationäre Behandlung jedoch noch nicht abgeschlossen
ist.\").
Für dieses Konzept \"wenn der Patient am selben Tag wiederkommt, war er nie entlassen\" finde ich allerdings keine Rechtsgrundlage.
Wäre also für jeden Hinweis dankbar.
Freundliche Grüße von Ostsee (Sonne tags, Frost nachts)