Beiträge von bobrowski

    Hallo Forum,

    der gesamte DRG-Bereich wird in diesem Klinikum seit 5 Jahren durch Kodierer abgedeckt. Das primäre Ausfüllen der BQS-Dokumentation jedoch durch Ärzte - wobei für die Nachbearbeitung, Fragen, Hilfe, Telefonseelsorge eine MA aus dem Medizincontrolling/Qualitätsmanagement zur Verfügung steht ?

    Gibt es Erfahrungen mit der Delegation der BQS-Aufgaben an Nicht-Ärzte ?

    Grüße von der Ostsee.

    Hallo Forum,

    Ein Patient kommt zur stationären Aufnahme zur Durchführung eines
    Durstversuches bei dem V.a. einen Diabetes Insipidus. Anamnestisch berichtet die Patientin über Trink-und Harnmengen von >5 Liter pro Tag.
    Die Testungen ergaben keinen Hinweis auf eine endokrinologische Insuffizienz. Als Entlssungsdiagnose wird von den Ärzten eine psychogene Polydipsie (R63.1, da kein spezifischerer Kode vorhanden ist) angesehen. Diese Diagnose kann nur nach dem Ausschluss möglichen somatischen Ursachen gestellt werden.

    Der MDK möchte in diesem Fall als HD die Z13.8, da Aufnahmegrund die speziellen Untersuchungen waren. Alleinige anamnestische Angaben zur
    Polydipsie seien nicht ausreichend und diese sei daher höchstens als ND anzugeben.

    Hat der MDK recht oder kann die psychogene Erkrankung, verifiziert durch den sicheren Ausschluß somatischer Ursachen, als HD kodiert werden?

    Grüße von der Ostsee - kalter Frühlingsanfang.

    Hallo Forum,
    vielleicht stehe ich ja gerade auf dem Schlauch. Die Codes unter 8-84 bilden die perkutan-transluminale Stentimplantation ab, und zwar in erheblichem Detaillierungsgrad.

    Wie ist denn die Abgrenzung zum guten alten 8-836.db (\"Einlage einer Prothese, Gefäße des Oberschenkels\") ? Die bisher bekannten Codes nur mit einer Interventio(d.h. typischerweise Ballonangioplastie), die 8-84-Codes (\"StentIMPLANTATION\") nur bei Einlage ohne plastisch-interventionellen Eingriff am Gefäß ?

    Internistisch ist die primäre Stentimplantation definiert als eine Stentimplantation ohne Vordilatation. Dass es sich dabei um ballon-expandierbare Stents handelt (koronar: nur), bedeutet aber m.E. nicht, dass eine Angioplastie stattgefunden hat.

    FRAGE ALSO: Wann z.B. 8-840.0b (Oberschenkel) und wann 8-836.db ?

    Freundliche Grüße aus Greifswald - kalt isses.

    Hallo Forum,

    einige meiner Kollegen sind der Meinung, dass bei Entlassung und erneuter Aufnahme am selben Tag der Fall dann direkt weiter geführt werden müsse. Ausnahme seien nur die nach Ermessen zu entscheidenden Fälle, bei denen die erneute Aufnahme sicher nicht kausal mit dem ersten KH-Aufenthalt verknüft sei (also: Ursprünglich wg. Pneumonie, dann erneut vorstellig nach Autounfall).

    Wohlgemerkt handelt es sich hier um die Auffassung, dass der ursrpüngliche Fall mit selber Fallnummer weiter zu führen sei, dies hat nichts mir evtl. Fallzusammenführungen oder mit der Interpretation von §1(7) FPV 2007 zu tun(\"Eine Beurlaubung liegt vor, wenn ein Patient
    mit Zustimmung des behandelnden Krankenhausarztes die Krankenhausbehandlung
    zeitlich befristet unterbricht, die stationäre Behandlung jedoch noch nicht abgeschlossen
    ist.\").

    Für dieses Konzept \"wenn der Patient am selben Tag wiederkommt, war er nie entlassen\" finde ich allerdings keine Rechtsgrundlage.

    Wäre also für jeden Hinweis dankbar.

    Freundliche Grüße von Ostsee (Sonne tags, Frost nachts)

    Hallo Forum,

    unser SAP nimmt die vollstationären Aufenthalte, die durch einen Integrierten-Versorgungsvertrag (\"I.V.\") bezahlt werden, nicht in den §21-Datensatz hinein. Das scheint mir primär auch plausibel, den §1 KHEntgG beschriebt abschließend die vom Gesetz gemeinten Fälle.

    Trotzdem die Frage: Wird das anderswo evtl. anders gesehen ?

    Und: Besteht trotzdem eine Dokumentationspflicht für die BQS ? Inhaltlich wäre dies - gerade aufgrund der Neuberechnung des Nenners beim BQS-Verfahren - zu bejahen, aber in der Sollstatistik der BQS, die sich ja am §21-Datensatz orientiert, tauchen diese i.V.-Fälle ja nicht auf.

    Für jeden Tip(p) dankbar, viele freundliche Grüße von der Ostsee - hellgrauer warmer Winter.

    Hallo,

    man sollte sich dann aber fragen, warum es die grafische Darstellung überhaupt noch gibt. Unter ergonomischen Gesichtspunkten ist sie unsinnig oder verwirrend. Allenfalls der Aspekt der Split-Logik spricht noch für die grafische Darstellung. Am Beispiel der F49F: Man kann schon gut erkennen, nach welchen Kriterien die F49F aufgeteilt ist. Allerdings suggeriert das Ablaufdiagramm eine Abarbeitungslogik, die ja nun gerade nicht eingehalten wird.

    Grüße von der Ostsee,

    Hallo Forum,

    diese Problematik hatten wir vor einiger Zeit. Gegenwärtig gehe ich beim Mailen (Posten traue ich mich auch noch nicht) wie folgt vor:

    [list=1]
    [*]Screenshot mit ALT - DRUCK
    [*]Adobe Acrobat (7.0) öffnen
    [*]PDF erstellen, aus Bild in Zwischenablage
    [*]Neuralgische Punkte schwärzen
    [*]Ändern durch den Benutzer verbieten (per Kennwort)
    [*]Fertig
    [/list=1]

    NB. Die Schwärzung in WORD vorzunehmen und PDF mit einem Distiller zu machen, funktioniert nicht, denn ein Doppelklick aufs Schwarze zeigt für einige Hundert msec, was drunter ist.

    Frage an die Experten: Reicht das o.g. Vorgehen, unter der Voraussetzung, dass man ein schlecht zu hackendes Passwort nimmt ? Oder warum kommen im Acrobat dauernd disclaimer derart, dass third party software doch die Sicherheitseinstellungen umgehen könnte ?

    Grüße von der Ostsee.

    Sehr geehrtes Forum,
    zur Frage der Einschlusskriterien für den OPS-Kode 8-972 gibt es derzeit
    unterschiedliche Auffassungen zwischen uns und dem MDK. Der MDK beruht sich
    bei Einschlusskriterien auf das unter diesen OPS aufgeführte Inklusiva
    „medikamentöse Umstellung oder Absetzen von Medikamenten“. Alle
    Patienten,bei denen es nicht zu einem Absetzen sondern „lediglich“ zu einer
    Dosisänderung einer bereits bestehenden Medikation kommt, sollen nach
    Auffassung des MDK nicht mehr mit diesem OPS-Kode abgebildet werden. Auch
    wenn die übrigen Anforderungen dieses OPS-Kodes erfüllt werden und auch aus
    medizinischer Sicht eindeutig eine schwerbehandelbare Epilepsie vorliegt.

    Wir sind der Auffassung, dass unter \"Inklusiva\" Beispiele für die Zuordnung
    zu diesem Kode aufgeführt sind und damit keine Ausschließlichkeit der
    Zuordnung zu diesem Kode vorgibt. Gibt es zu dieser Frage bereits
    Erfahrungen mit anderen Gutachtern des MDK?

    Grüße von der Ostsee.

    Hallo,

    medizinisch spezfischer erscheint mir doch das CUP, denn das ist die Diagnose, die sich auch im Arztbrief findet.

    Da darüber hinaus auch ein Bronchialcarcinom in Frage kommt, läge dann ja ein Primärtumor intrathorakal bzw. intrapulmonal vor; für diesen Fall erscheint die Hauptdiagnose \"sekundäre bösartige Neubildung des Mediastinums\" ziemlich abwegig.

    Tatsache ist aber, dass CUP einen Primärtumor beschreibt, dessen primäre Lokalisation man nicht beschreiben kann. Damit könnte man tatsächlich auf die Idee kommen, die Metastasen als HD zu beschreiben. Allerdings sind Metastasen nur dann HD, wenn sie isoliert behandelt wurden.

    Alles in allem: CUP.

    Grüße von der Ostsee.