Beiträge von bobrowski

    Liebe Kollegen,

    hier bin ich dezidiert anderer Meinung (ich gehe dabei natürlich auch von einem Infarkt im Versorgungsgebiet des RIVA aus). Das Restrisiko einer In-Stent-Rethrombose existiert, und zwar für DES mehr als für bare metal stents . Insoweit ist dies eine - leider - statistisch erwartete Nebenwirkung der Behandlung. Es gibt darüber hinaus keine Leitlinie, nach der ein Patient mit DES besonders lange im Krankenhaus bleiben soll, um die Problematik der frühen In-Stent-Rethrombose \"abzufangen\". Ich möchte nämlich daran erinnern, dass genau dies der Sinn und Zweck der Komplikationsregelung im DRG-System war: Dafür zu sorgen, dass die Folgen einer evtl. verfrühten Entlassung nicht zu Lasten der Solidargemeinschaft gehen.

    Grüße von der Ostsee.

    Hallo Forum,

    zugegeben eine etwas akademische, weil nahezu folgenlos bleibende Frage:

    Unser KIS arbeitet die Fallzusammenführungen strikt nach dem Schema W1 (gleiche Basis-DRG), W2 (medizinisch-operativ), gefolgt von W3 (Komplikation) ab.

    Wir haben aber nun einen Fall, bei dem die Wiederaufnahme aufgrund von Komplikationen erfolgte, die dann auch eine OP notwendig machten. Das System macht eine W2-Fallzusammenführung draus, ohne mir die Möglichkeit zu geben, das in W3 umzuwidmen, was inhaltlich aber eigentlich richtiger wäre.

    Wenn es hierzu Meinungen und Erfahrungen gibt, wäre ich für kurze Statements dankbar.

    Grüße von der Ostsee.

    Liebes Forum,
    in geistiger Umnachtung hatte ich dem InEK diese Frage gestellt, das InEK schrieb zurück, man sei nicht zuständig. Die KG M-V hat sofort geantwortet: Vorgesehen ist eine Abrechnung \"vorstationär\" plus NUB in den gemeinsamen Empfehlungen nicht.

    Zitat


    Original von bobrowski:
    Liebes Forum,

    aus \"gegebenem Anlass\", u.a. wg. des Wunsches einer KK, möchte ich Sie fragen, ob eine vorstationäre Abrechnung mit einem NUB formal möglich ist. Ob die Software das dann auch tut, ist eine andere Frage.

    Grüße von der Ostsee.


    Grüße von der Ostsee.

    Liebes Forum,

    aus \"gegebenem Anlass\", u.a. wg. des Wunsches einer KK, möchte ich Sie fragen, ob eine vorstationäre Abrechnung mit einem NUB formal möglich ist. Ob die Software das dann auch tut, ist eine andere Frage.

    Grüße von der Ostsee.

    Hallo Bedi,
    auf Ihre Fragen kann ich Ihnen keine Antworten geben. Aber ich möchte zu bedenken geben, dass dieses Zertifikat - wie die anderen der GMDS auch - nach eingehender Prüfung erteilt wird und dass es nur erteilt werden kann, wenn theoretische und praktische Kenntnisse vorliegen. Das an sich ist meines Erachtens schon ziemlich attraktiv.

    Grüße von der Ostsee.

    Hallo Forum,

    so etwas Ähnliches hatte ich schon mal dort zu Sinusitis vs. Harnwegsinfekt gepostet, wobei die Diskussion dann medizinisch-inhaltlich wurde und weniger auf die äquivalenten Hauptdiagnosen abzielte.

    Im jetzt vorliegenden Fall schreibt der klinisch tätige Kollege:

    Zitat


    ... zentrilobuläres Emphysem, insbesondere beider Oberlappen. Dieses spricht für eine chronisch obstruktive Ventilationsstörung. Bei gleichzeitig positivem Bronchospasmolysetest ... ist von einer koinzidenten hyperreagiblen allergischen Komponente im Sinne eines Asthma bronchiale auszugehen.

    Also Immer schon Asthma gehabt, jetzt im Alter von fast 60 Jahren eine COPD. Nikotinabusus in der Vorgeschichte 15 pack-years. Patientin kam nun mit Infektexazerbation bei diesen beiden Diagnosen. Konsequenterweise lautet die Diagnose im Arztbrief dann auch wörtlich

    Exazerbation eines Asthma bronchiale und einer chronischen Bronchitis mit zentrolobulärem Empghysem (koinzident)

    Kodiert wurde die HD J44.89, präziser wäre dann allerdings die J44.03 gewesen, im Ergebnis resultiert die DRG E65B (2006).

    Der MDK-Gutachter möchte das vorwiegend allergische Asthma bronchiale (J45.0), denn dies sei ja mit Prednisolon behandelt worden. Er verkennt dabei, dass man eine exazerbierte COPD auch mit Prednisolon behandeln darf (und oft sollte). Der MDK-Gutachter ist kein Internist. Er hat jedenfalls die Diagnose gewählt, die zu einer Erlösreduktion führte.

    Das zugrundeliegende Problem ist aber, dass hier nach der epikritischen Schilderung definitiv zwei äquivalente Hauptdiagnosen vorliegen, bei denen aber leider nicht entscheidbar war, welche zu einem größeren klinischen Ressourcenverbrauch geführt hat. Ersatzweise mag ich gerade noch die Argumentation gelten lassen, dass der Emphysemaspekt zur HR-CT des Thorax geführt hat, was man bei einem Asthma ja nicht gemacht hätte.

    Hat jemand eine Idee zum Problem der äquivalenten Hauptdiagnosen mit gleichem Ressourcenverbrauch ?

    Grüße von der Ostsee.

    Hallo Forum,

    noch ein Kodier- bzw. Abbildungsproblem möchte ich zur Diskussion stellen. Bei im Vordergrund stehender irritativ-toxischer Kontaktdermatitis (L24.4) war im Areal ein Erreger (Proteus) nachzuweisen; dieser Nachweis hat zu einem erhöhten Ressourcenverbrauch geführt, nämlich einer antispetischen und antibiotischen Lokaltherapie.

    MDK-Gutachten
    Der Proteus (B96.2) sei nicht als Sekundärcode zur Kontaktdermatitis (L24.4) zu kodieren

    Reaktion des Krankenhauses
    Nun gut, dann müssen wir als Primärcode die zusätzliche Nebendiagnose L08.9 nehmen, weil das betroffene Hautareal offenbar zwei Probleme hat.

    MDK-Widerspruchsgutachten
    Der Erreger war nicht Ursache für eine Erkrankung, sondern einfach nur da. Da keine Erkrankung, keine ND, damit haben wir Ressourcenverbrauch ohne ND. Kodes aus U80 bis U85 treffen im Übrigen nicht zu (unstrittig).

    Hört sich verwickelt an, ist es auch. Hat jemand mit vergleichbaren Konstellationen Erfahrung?

    Grüße von der Ostsee.

    Hallo Forum,

    Klinischer Verlauf
    Wir hatten einen Patienten behandelt, der eine größere Menge Deodorant inhaliert hatte, in der Folge kam es zu vegetativen Problemen, die zur Aufnahme führten. Am Pulsoxymeter unter Intensiv- bzw. Intermediate Care-Bedingungen für längere Zeit [O2] <=95% und dann Gabe von O2 per Nasensonde über 8 h. Labor unauffällig. Keine Gabe von Medikamenten, insbesondere keine Steroide. Übrigens keine internistischen Vorerkrankungen.

    Entlassungsbrief
    Diagnose Inhalationstrauma
    Therapie Monitoring von Atmung etc.
    nebst Prosa :)

    MDK-Gutachten
    Eine erniedrigte Sauerstoffsättigung sei irrelevant, weil zu ungenau. Die Symptomatik sei nicht eindeutig. Ein Inhalationstrauma liege nicht vor. Eine Sauerstoffbehandlung sei nicht indiziert gewesen. Zu kodieren sei lediglich die Beobachtung bei Verdachtsfällen (Z03.6)

    Frage
    Wir argumentieren, dass Z03.6 gerechtfertigt gewesen wäre, wenn ex-ante keine Behandlung indiziert gewesen wäre. Behandelt haben wir aber, mit der einfachsten Möglichkeit, die aber die Ressurcen eines KH erforderte. Die Kodierung ist übrigens unter Zugrundelegung der Diagnose richtig, der MDK meint, die Diagnose sei falsch. Aber lassen wir diese juristische Spitzfindigkeit mal beiseite ... Nur zur Diskussion möchte ich stellen, wo der Verdacht aufhört und die Behandlung des Inhalationstraumas beginnt.

    Grüße von der Ostsee.

    Hallo Sambu,

    allein unter Geiern , naja ich empfehle mal einen Blick in die Forums-Etikette.

    Grüße von der Ostsee.