Beiträge von bobrowski

    Hallo Forum, hallo McSven,

    das genaue Verfahren ist im Landesvertrag geregelt. Aus der Praxis heraus würde der von Ihnen zitierten Ärztin Recht geben. Wer solche Zweifel hat, sollte dann bitte Akteneinsicht nehmen. Für uns ist die Schmerzgrenze endgültig bei 20 Blatt Papier erreicht. Das ist ein Volumen, für das wir einer PKV EUR 20 in Rechnung stellen würden.

    Konkret behandeln wir diese - extrem lästigen - Fragen so, dass wir die Akte nochmals intern kontrollieren lassen. Damit haben wir eine stichprobenartige \"Qualitätssicherung\" der Kodierung. Dann schreiben wir das Ergebnis en detail (also mit Mengenangabe, nicht aber mit Angabe der Einzeldaten) an den MDK.

    Wenn der MDK das dann anzweifelt, möge er Akteneinsicht nehmen.

    Grüße von der Ostsee.

    Hallo,
    nicht nur das ! Sogar Herr Leber (AOK-BV) hat davon gesprochen (26.9), dass es nicht angehen könne, dass die Krankenkassen die Krankenhäuser unter Generalverdacht stellten und bei jeder Abfolge von zwei Fällen \"Beurlaubung\" unterstellten.

    Das war meines Erachtens eine ziemliche Ohrfeige eines Kassenvertreters für seine Kollegen - deren relativ weitgehender Mißbrauch der Beurlaubungsregelung nunmehr aktenkundig ist.

    Grüße von der Ostsee.

    Hallo Herr Hollerbach,

    da ich Sie anderweitig nicht erreiche, auf diesem Wege.

    Der Konverter funktioniert bei mir auch nicht (unter XP Pro SP2, egal ob als Normalo oder Admin). Nach dem Aufruf meckert jemand: \"Component COMDLG32.OCX or one of its dependencies not correctly registered: A file is missing or invalid\".

    Was will mir das sagen ?

    Grüße von der Ostsee.

    Hallo Forum,

    hier ein verwickeltes Problem: Kind kommt zur Gastro- und Koloskopie. Letztere ist ja Kat.2 für Kinder im Katalog des ambulanten Operierens. Zugrunde lag ein unerklärer Bauchschmerz nebst ungeklärten episodischen Diarrhoen. Dies veranlasste den behandelnden Pädiater, der seine Möglichkeiten ausgeschöpft hatte, zur Krankenhauseinweisung mit der Frage nach Klärung der Bauchschmerzen.

    Nun ist die Differentialdiagnose hier ziemlich breit. M. Crohn/Colitis ulcerosa gehören dazu, die Sprue, die gastroösophageale Refluxerkrankung und vielleicht auch eine Porphyrie. Liebe Gastroenterologen, die Symptomatik war wirklich sehr diffus...

    Die Intervention wird gemacht. Der MDK stellt sich dann auf den Standpunkt, dass alles Andere hätte ambulant gemacht werden können und dass daher ab Aufwachen und Überwachung nach Intervention kein Vergütungsanspruch mehr bestehe.

    Ich sehe hier zwei Positionen, die miteinander in Konflikt geraten.
    [list=1]
    [*]Die klare Aufforderung von Hausarzt und Patient, eine Klärung herbeizuführen, die offenbar nirgendwo anders gelang. Darüber hinaus natürlich auch das ärztliche Selbstverständnis, einem Patienten zu helfen und zumindest ein solides Zwischenergebnis abzuliefern.

    [*]Die politische und gesetztliche Vorgabe an den Arzt, die stationäre Behandlung zu beenden, wenn keine Notwendigkeit mehr dafür besteht.
    [/list=1]

    Der MDK besteht auf 2. (ignoriert 1. und beteuert immer wieder, wie unabhängig er sei). Es geht wohlgemerkt nicht um (z.B.) eine Grenzwert-Hyperthyreose, die nebenbefundlich auffiel und bei der dann typischerweise ziselierte Anamnese, Laborbestimmungen und Sono fällig sind. Es geht um eine der Sache nach nicht beendete Behandlung,

    Ich sehe doch die Einlassung der Kasse schon gedanklich vor mir, wenn das nur nach Intervention entlassene und nicht weiter \"abgeklärte\" Kind dann in 14 Tagen mit unterer GI-Blutung kommt. Man plädiert auf Komplikation oder noch nicht beendete Behandlung!

    Grüße von der Ostsee.

    Hallo Herr ToDo,

    jetzt haben Sie mich bei einer herrlichen sprachlichen Doppeldeutigkeit erwischt. \"Grundsätzlich\" stammt von mir, für mich als Nicht-Juristen heißt dieS \"prinzipiell\", also \"mit Grund regelhaft\". Für Juristen hört sich \"grundsätzlich\" ja wohl danach an, dass man alle Fälle finden muss, bei denen der Grundsatz nicht gilt, verletzt wird oder sonstwie irrelevant ist....

    Also hier der genaue Text der beiden BKK:

    Zitat


    die xxx BKK wird zukünftig Fälle, in denen eine Behandlung der Kategorie 1, gemäß des Kataloges ambulantes Operieren nach §115b SGB V erbracht wurde, als vollstationäre Fälle ablehnen. Wir bitten daher, die erbrachten Leistungen ambulant abzurechnen.

    Sorry, das ist überflüssig, verwirrend und falsch - siehe mein initiales Posting.

    Grüße von der Ostsee.

    Guten Morgen Forum,

    da flattern mir gestern zwei wörtlich und typographisch identische Schreiben zweier kleinerer BKK auf den Tisch. Man würde stationäre Aufenthalte für Kat-1-Eingriffe des ambulanten Operierens grundsätzlich nicht mehr bezahlen.

    Kein Wort über allgemeine Tatbestände, G-AEP-Kriterien oder die ASA-Klassifikation. Also schnell einen Brief an die Kassen geschrieben des Inhalts, dass die da wohl was missverstanden haben.

    Ernsthaft: Habe ich da was übersehen, oder ist das die Chronik eines angekündigten Rechtsbruches ?

    Grüße von der Ostsee - herbstlich.

    Zitat


    Mir geht es in diesem Fall darum unnötige Belastungen vom Patienten fern zu halten oder wie würden Sie sich fühlen, wenn Sie nach einem Suizidversuch stationär im Krankenhaus psychisch wieder aufgebaut wurden, entlassen werden und dann den netten Brief von der Kasse vorfinden, wie denn die Schnittverletzungen zustande gekommen sind? Es gibt leider viele Patienten, die psychisch einen Rückschritt machen, wenn Sie darauf nochmals \"angesprochen\" werden.

    Hallo Mr. Freundlich,
    statt den armen Patienten zu nerven, fragen Sie doch im Krankenhaus nach. Der Doktor wird ja mehr oder minder auch dafür bezahlt, dass er Ihre Anfrage beantwortet. Dass Sie primär daran denken, gleich den Patienten zu fragen, stimmt mich nachdenklich.

    Grüße von der Ostsee.