Beiträge von Hahnstudios

    Hallo,

    vielen Dank für die schnelle Antwort!!
    M.E. geht es bei der Abrechnung nach DRG ja im wahrsten Sinne des Wortes um eine Rechnung, die ich für erbrachte Leistungen schreibe.
    Deshalb fallen ja eine ganze Reihe Diagnosen, die im Arztbrief stehen aus der Abrechnung raus, und umgekehrt werden viele Zustände und Befunde kodiert, die zwar keiner eigentlichen medizinischen Diagnose entsprechen, aber eben Ressourcen verbrauchen.
    So sind ja Nebendiagnosen eindeutig nur zu verschlüsseln, wenn sie einen vermehrten Aufwand darstellen.

    In Kapitel D002f \"Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der
    Hauptdiagnose entsprechen\" wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß die Diagnose mit dem höheren Ressourcenverbrauch zu kodieren ist.

    Hierauf würde ich mich beziehen:
    Es wurden die spezifischen Ressourcen für I20.0, nämlich wie bei Ang. pect. verbraucht.
    \"Präkordiale Schmerzen\" (R07.2) ist ja nun ziemlich unspezifisch. Der adäuqate Ressourcenverbrauch ist hier wohl eher ein Schmerzmittel.

    Leider sind die Forenbeiträge zu dem Thema schon 3 Jahre alt.
    Deshalb hier nochmals:

    Ich nehme einen Pat. mit V.a. akutes Koronarsyndrom stationär auf.
    Überwachung auf Intensivstation, Gabe von ASS und Heprin, mehrmals EKG und Laborkontrolle
    Am Ende stelle ich (glücklicherweise) fest, das die Schmerzen wohl doch anderer Ursache waren; Pat. geht irgendwann nach Hause.

    Hier würde ich gerne I20.0 verschlüsseln. Lt. MDK, bzw. den SEG 4 Richtlininen ist aber R07.2 zu verschlüsseln.

    HIerzu mein Kommentar:
    Gemäß den deutschen Kodierrichtlinien geht es ja nicht um medizinisch korrekte Abrechungen, sondern es wird ja der Aufwand, den ich einer Diagnose zuordne verschlüsselt.
    Vom Aufwand spielt es aber keine Rolle, ob der Pat. tatsächlich ein
    akutes Koronarsyndrom hat, oder nicht.
    Überwachung, EKG- und Laborkontrollen sind ja in jedem Fall gleich.

    Ist diese Argumentation so richtig?
    Wie bindend sind eigentlich die SEG4 Richtlinien?

    Bin gespannt auf die Antworten!!

    Habe gestern auch den Fall mit dem MDK diskutiert:
    Alte Frau mit Exsikkose und prärenalem Nierenversagen.
    Auch hier die Frage: N- oder R- Ziffer?

    Dazu meine Meinung:

    1. \"extrarenale Urämie\" ist wohl ein reiner ICD-Begriff ist, den kein
    Mensch im klinischen Altag benutzt
    2. Urämie ist ein Syndrom, d.h. ein Symmptomkomplex, im Rahmen einer
    Niereninsuff.; (Harrison; Innere Medizin; 13. Auflage)
    Die zugrundeliegende Krankheit heisst \"Niereninsuffizienz\"
    3. Das Syndrom Urämie ist u.a. durch folgende Symptome definiert:
    Volumenüberladung, Azidose, Übelkeit, Virgilanzminderung bis zum Koma,
    etc.

    - Bei einer akuten prärenalen Niereninsuff. liegt ja z.B. gerade keine
    Volumenüberladung vor
    - Wenn lediglich ein akuter Anstieg der Retentionsparameter um mehr als
    50% gegenüber einem Ausgangswert vorliegt ohne urämische Symptome ist
    diese ohnehin nicht zu kodieren.

    Nebenbei bemerkt war gestern die Frage ob Exsikkose oder Niereninsuff. als Hauptdiagnose zu verwenden ist kein Thema!

    Zumindest in dem einen Fall konnte ich den MDK mit o.g. Argumenten überzeugen.

    Bitte um Kommentare!!

    Ein typisches Beispiel aus einer inneren Abteilung:

    Ein Patient kommt mit einem Defekt seiner PEG (z.B. nach Apoplex) zum Wechsel derselben.
    Was verschlüssele ich als Hauptdiagnose?
    Bislang benutze ich immer "Mangelernährung", aber das kanns wohl nicht gewesen sein, oder doch?

    MfG
    Ch. Hahn